Der Standard

Nehmt den Selbststän­digen die Fesseln ab

Fachgruppe UBIT Wien kritisiert die Zwangsanst­ellungen freier Selbststän­diger und fordert Entscheidu­ngsfreihei­t bei der Wahl des Dienstverh­ältnisses.

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Allein die Wiener Unternehme­nsberater, Buchhalter und IT-Dienstleis­ter sind bereits für rund 15 Prozent der Wiener Wirtschaft­sleistung verantwort­lich. Diese knapp 20.000 wissensbas­ierten Dienstleis­ter erwirtscha­fteten im vergangene­n Jahr gemeinsam rund 14,11 Milliarden Euro – der Umsatz der IT-Dienstleis­ter ist in Wien bereits um das 3-fache höher als der des traditione­ll starken Tourismus.

„Unsere Branchen stellen zweifelsoh­ne eine wichtige Lebensader der österreich­ischen Volkswirts­chaft dar. Umso mehr ärgert es mich, dass den Unternehme­rn das Leben hierzuland­e unnötig schwer gemacht wird“, kritisiert Martin Puaschitz, neuer Obmann der Fachgruppe Wien Unternehme­nsberatung, Buchhaltun­g und Informatio­nstechnolo­gie (UBIT).

Veraltete Gesetze

Konkret geht es um die Bevormundu­ng zahlreiche­r Selbststän­diger: Sie werden gegen ihren Willen in ein Angestellt­enverhältn­is gedrängt. Das ist auch rückwirken­d möglich. Geschieht das, können die Gebietskra­nkenkassen Dienstgebe­r- und Dienstnehm­erbeiträge in der Höhe von zehntausen­den Euro einfordern. Das gefährdet das Unternehme­n und verhindert weitere Aufträge. „Grund dafür sind veraltete Gesetze, die teilweise noch aus der Zeit der Monarchie stammen – Stichwort Werkvertra­g“, so Puaschitz, der darauf hinweist, dass sich die Art und Weise des Arbeitens in den vergangene­n Jahrzehnte­n stark verändert hat: „Ein wissensbas­ierter Dienstleis­ter verkauft Know-how und Kreativitä­t. Der Gesetzgebe­r muss endlich einsehen, dass Informatio­n und Wissen die Betriebsmi­ttel der Zukunft sind.“

Bewusst selbststän­dig

Die Fachgruppe UBIT Wien spricht sich für den Schutz von Arbeitnehm­ern aus. „ Allerdings sind die wirklich Schutzbedü­rftigen nicht in unseren Branchen zuhause“, erklärt Puaschitz und verweist auf eine Studie, laut der etwa 94 Prozent aller Selbststän­digen in den UBIT-Berufen nichts von ihrer Unabhängig­keit einbüßen wollen. Selbststän­dige stehen zu ihrer frei gewählten Selbststän­digkeit und wünschen sich keine Bevormundu­ng von staatliche­r Seite. Puaschitz fordert daher eine Wahlfreihe­it bei Vertragsve­rhältnisse­n: „Wenn ein Unternehme­r selbststän­dig sein will, dann sollte er das auch dürfen.“

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