Nehmt den Selbstständigen die Fesseln ab
Fachgruppe UBIT Wien kritisiert die Zwangsanstellungen freier Selbstständiger und fordert Entscheidungsfreiheit bei der Wahl des Dienstverhältnisses.
Allein die Wiener Unternehmensberater, Buchhalter und IT-Dienstleister sind bereits für rund 15 Prozent der Wiener Wirtschaftsleistung verantwortlich. Diese knapp 20.000 wissensbasierten Dienstleister erwirtschafteten im vergangenen Jahr gemeinsam rund 14,11 Milliarden Euro – der Umsatz der IT-Dienstleister ist in Wien bereits um das 3-fache höher als der des traditionell starken Tourismus.
„Unsere Branchen stellen zweifelsohne eine wichtige Lebensader der österreichischen Volkswirtschaft dar. Umso mehr ärgert es mich, dass den Unternehmern das Leben hierzulande unnötig schwer gemacht wird“, kritisiert Martin Puaschitz, neuer Obmann der Fachgruppe Wien Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie (UBIT).
Veraltete Gesetze
Konkret geht es um die Bevormundung zahlreicher Selbstständiger: Sie werden gegen ihren Willen in ein Angestelltenverhältnis gedrängt. Das ist auch rückwirkend möglich. Geschieht das, können die Gebietskrankenkassen Dienstgeber- und Dienstnehmerbeiträge in der Höhe von zehntausenden Euro einfordern. Das gefährdet das Unternehmen und verhindert weitere Aufträge. „Grund dafür sind veraltete Gesetze, die teilweise noch aus der Zeit der Monarchie stammen – Stichwort Werkvertrag“, so Puaschitz, der darauf hinweist, dass sich die Art und Weise des Arbeitens in den vergangenen Jahrzehnten stark verändert hat: „Ein wissensbasierter Dienstleister verkauft Know-how und Kreativität. Der Gesetzgeber muss endlich einsehen, dass Information und Wissen die Betriebsmittel der Zukunft sind.“
Bewusst selbstständig
Die Fachgruppe UBIT Wien spricht sich für den Schutz von Arbeitnehmern aus. „ Allerdings sind die wirklich Schutzbedürftigen nicht in unseren Branchen zuhause“, erklärt Puaschitz und verweist auf eine Studie, laut der etwa 94 Prozent aller Selbstständigen in den UBIT-Berufen nichts von ihrer Unabhängigkeit einbüßen wollen. Selbstständige stehen zu ihrer frei gewählten Selbstständigkeit und wünschen sich keine Bevormundung von staatlicher Seite. Puaschitz fordert daher eine Wahlfreiheit bei Vertragsverhältnissen: „Wenn ein Unternehmer selbstständig sein will, dann sollte er das auch dürfen.“