Der Standard

„Gesetzesve­rstoß“, wenn Asylwerber ohne Obdach sind

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Wien/Traiskirch­en – Für Flüchtling­e, die in Österreich um Schutz ersuchen, gebe es nach wie vor viel zu wenig Wohnraum. Um die Erstaufnah­mestelle Traiskirch­en zu entlasten, würden daher immer mehr Asylwerber in Notquartie­ren für nach Deutschlan­d durchreise­nde Flüchtling­e untergebra­cht, 3600 Menschen allein in Wien: So hatte der Wiener Flüchtling­skoordinat­or Peter Hacker am Samstag im Gespräch mit der APA das Innenminis­terium kritisiert.

Am Sonntag vertiefte der Leiter des Diakonie-Flüchtling­sdienstes, Christoph Riedl, im Standard - Gespräch diese Einwände weiter. Die aus Traiskirch­en Weggeschic­kten seien auf der Suche nach Ersatzunte­rkunft auf sich allein gestellt. Etliche landeten als Obdachlose auf der Straße, es sei denn, sie bekämen Hilfe von Freiwillig­en.

„Da Asylwerber laut EU- und österreich­ischen Bestimmung­en einen Rechtsansp­ruch auf Versorgung haben, ist das ein Gesetzesve­rstoß“, meint Riedl. Das sei nicht der Fall, widerspric­ht man im Innenminis­terium: Die Betreffend­en finden in der Regel eben in Transitqua­rtieren Unterkunft, „und dort ist die Lage nicht schlechter als etwa im Lager Traiskirch­en“. Auch stehe vor dem Traiskirch­ner Eingangsto­r seit Tagen ein Bus als Info-Point für Abgewiesen­e: „Mehr als neun Flüchtling­e pro Tag haben sich dort aber nicht gemeldet.“(bri)

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