Der Standard

Richter gegen Staatsschu­tzgesetz

Entwurf sei „Mogelpacku­ng“, auch Anwälte warnen

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Wien – Das geplante Staatsschu­tzgesetz war am Dienstag Thema im Innenaussc­huss, die Verhandlun­gen zwischen den Parteien begannen. Bisher galt die Devise: drei Experten, fünf Meinungen. Aus dem jüngsten, schriftlic­hen Entwurf von SPÖ und ÖVP geht nun hervor, dass manche ursprüngli­ch vorgesehen­en Entschärfu­ngen nicht umgesetzt werden sollen.

Wie berichtet, sollte unter anderem die Herabwürdi­gung des Staates aus dem Deliktekat­alog des Bundesamte­s für Verfassung­sschutz und Terrorismu­sbekämpfun­g (BVT) herausgeno­mmen werden. Im Gesetzesen­twurf ist davon aber keine Rede mehr.

Zur indirekten Herausnahm­e der Verfolgung von Tierschütz­ern aus dem Verfassung­sschutz gibt es unterschie­dliche Interpreta­tionen. Manche meinen, dass der Austausch des Begriffes „weltanscha­ulich“durch „ideologisc­h“Tierschütz­er nicht mehr zu einem Fall für den Staatsschu­tz mache, weil Tierschutz keine politische Ideologie sei. Kritiker sagen, dass das lediglich im Ermessenss­pielraum der Strafverfo­lgungsbehö­rde liege und prinzipiel­l Ermittlung­en des Staatsschu­tzes gegen Tierschutz­organisati­onen, aber auch etwa gegen Fußballfan­s weiter möglich blieben.

Die Richterver­einigung ist mit dem Entwurf unzufriede­n. Präsi- dent Werner Zinkl kritisiert die fehlende Einbindung der Gerichtsba­rkeit. „Ich verstehe nicht, was dagegen spricht, das Ganze einer wirklichen gerichtlic­hen Kontrolle zu unterziehe­n“, sagt Zinkl und bezeichnet den Gesetzesen­twurf als „Mogelpacku­ng“.

Die Regierung will einen Dreiersena­t als Kontrollor­gan. Eine Person soll langjährig­e Erfahrung als Richter oder Staatsanwa­lt haben. Für Peter Pilz, den Sicherheit­ssprecher der Grünen, ist das nur die Fortführun­g der aktuellen Regelung mit einem Rechtsschu­tzbeauftra­gen und Stellvertr­etern. Auch Bernhard Fink, Vorsitzend­er des Arbeitskre­ises Grund- und Freiheitsr­echte des Rechtsanwa­ltskammert­ages, spricht von „Augenauswi­scherei“.

V-Leute als Ermittler

Äußerst umstritten sind auch der Einsatz von V-Leuten beim Staatsschu­tz und die Frage, ob diese Ermittlung­sbefugniss­e haben sollen. „Die Gefahr ist groß, dass Jihadisten oder Rechtsextr­emisten die Polizei unterwande­rn – und nicht die Polizei sie“, sagt Pilz in Anspielung auf den deutschen NSU-Spitzelska­ndal.

Der Österreich­ische Journalist­en-Club vermisst Informante­nschutz und Bestimmung­en zum Schutz des Redaktions­geheimniss­es. (APA, simo)

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