Diskussion um Transparenz im Hypo-U-Ausschuss
Neos wollen weniger Geheimhaltung – Auftritt von Vladimir Zagorec und Tilo Berlin
Wien – Einstige Hauptdarsteller der Hypo Alpe Adria, Exbankchef Wolfgang Kulterer und Josef Kircher, stehen erneut vor Gericht. Am Klagenfurter Straflandesgericht wird seit Dienstag die Causa Walter Wolf abgehandelt. Die Staatsanwaltschaft sieht in der Zahlung von 240.000 Euro an den einstigen austrokanadischen Rennstallbesitzer Wolf (Williams) Untreue bzw. Beihilfe dazu. Wolf gilt als einer der Wegbegleiter der Hypo nach Kroatien. Die Angeklagten (Wolf kam aus gesundheitlichen Gründen nicht nach Kärnten) bestreiten den Vorwurf.
Während in Klagenfurt verhandelt wird, geht in Wien der U-Ausschuss weiter. Am Mittwoch wird der jugoslawische Exgeneral, Exvizeverteidigungsminister, Exchefeinkäufer für die Armee und Hypo-Großkunde Vladimir Zagorec erwartet. Bei seiner ersten Einvernahme war er krankheitsbedingt nicht aufgetaucht. 2000 war Zagorec als Immobilieninvestor nach Wien gekommen, 2009 in Zagreb wegen Amtsmissbrauchs verurteilt und 2013 auf Bewährung freigekommen. Auch in Österreich gibt es eine Anklage gegen ihn; es geht um den Vorwurf überhöhter Kredite und Kickbacks. Zagorec hat der Hypo etliche Millionen Euro zurückgezahlt, es gilt die Unschuldsvermutung.
Nach seiner Befragung werden die Mandatare ihr Augenmerk dann wohl wieder auf die Zeit vor der Hypo-Verstaatlichung legen. Sie haben Tilo Berlin erneut geladen; er war schon am 7. Oktober da. Berlin war Ende 2008 HypoChef, als die Bank PS-Kapital vom Staat beantragte. Ende 2006 hatte er die sogenannte Investorengruppe Berlin aufgestellt, die sich indirekt an der Bank beteiligt und ihren Anteil dann mit Gewinn an die Bayern verkauft hatte.
In der de facto risikofreien dritten Beteiligungstranche Mitte 2007 (der Einstieg der BayernLB war damals schon unterschrieben) ging es mitunter besonders rasch. Die ABC Holding rund um Robert J. etwa, einem Berater von Expremierminister Ivo Sanader, wurde am 5. Juni 2007 registriert, am 14. Juni bat sie Kulterer um Kredit, u. a für die Finanzierung des Kaufpreises für Hypo-Anteile. Fünf Tage später zeichnete ABC Papiere zum Preis von 1,5 Mio. Euro bei Berlin & Co Capital S.a.r.l., die Hypo kreditierte das.
Laut Soko Hypo gab es dafür weder einen förmlichen Kreditantrag, noch einen -vertrag, noch Sicherheiten. Und: 2009 stellte ein Banker fest, dass der Kredit nicht wie vereinbart aus dem Aktienverkauf zurückbezahlt wurde, laut Soko Hypo wurde das Problem mit einem „Berater-Scheinvertrag“für J. bereinigt. ABC-Holding und Berlins eigenes Investment in dieser Tranche wollen die Neos am Mittwoch (erneut) thematisieren.
Sie haben auch den Antrag gestellt, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefundene Aussage von Alfred Lejsek (im Finanzministerium für Banken zuständig) per Publizierung des Protokolls öffentlich zu machen. Lejseks Aussagen enthielten keine Informationen, die unter Geheimhaltungsschutz fielen, ebenso wenig die „Term Sheets“zur Verstaatlichung. Auch sie will NeosMandatar Rainer Hable quasi von geheim auf nicht geheim umstufen lassen, „weil die österreichischen Steuerzahler ein Recht haben zu erfahren, was genau in der berüchtigten Verstaatlichungsnacht Verhandlungsgegenstand mit den Bayern war“, wie er sagt.
Verschlechterte Ausgangslage
Die Arbeitspapiere (Term Sheets) für den Vertrag zwischen Bayern und Republik wurden wie berichtet kurz vor der Verstaatlichung am 14. Dezember 2009 in wesentlichen Punkten geändert. Im Term Sheet vom 14. Dezember 0.40 Uhr war noch eine Due Diligence (genaue Buchprüfung) durch die Republik vereinbart, zudem Garantien und Gewährleistung. Im letztlich gültigen Papier von kurz nach sieben Uhr war davon nicht mehr die Rede. Dazu wird wohl der damalige Finanzmi- nister Josef werden.
Rund um die Ladung Tilo Berlins hat übrigens ein reger schriftlicher Gedankenaustausch zwischen dessen Anwalt, Vertrauensperson und Bruder Malte Berlin und der Parlamentsdirektion stattgefunden. Debattiert wurde da über den Unterschied zwischen informeller Anfrage und formeller Ladung, über Verhinderungsgründe und „Vermeidung von Diskussionen um eine Beugestrafe“. Ein Hinweis der Parlamentsdirektion, den Malte Berlin für mehr als entbehrlich hielt. Der vom Anwalt aufgeworfene Punkt, wie lange man ein- und dieselbe Auskunftsperson maximal befragen darf, beantwortet das Parlament eindeutig: vier Stunden – pro Befragung.
Pröll
(ÖVP) befragt