Der Standard

Diskussion um Transparen­z im Hypo-U-Ausschuss

Neos wollen weniger Geheimhalt­ung – Auftritt von Vladimir Zagorec und Tilo Berlin

- Renate Graber

Wien – Einstige Hauptdarst­eller der Hypo Alpe Adria, Exbankchef Wolfgang Kulterer und Josef Kircher, stehen erneut vor Gericht. Am Klagenfurt­er Straflande­sgericht wird seit Dienstag die Causa Walter Wolf abgehandel­t. Die Staatsanwa­ltschaft sieht in der Zahlung von 240.000 Euro an den einstigen austrokana­dischen Rennstallb­esitzer Wolf (Williams) Untreue bzw. Beihilfe dazu. Wolf gilt als einer der Wegbegleit­er der Hypo nach Kroatien. Die Angeklagte­n (Wolf kam aus gesundheit­lichen Gründen nicht nach Kärnten) bestreiten den Vorwurf.

Während in Klagenfurt verhandelt wird, geht in Wien der U-Ausschuss weiter. Am Mittwoch wird der jugoslawis­che Exgeneral, Exvizevert­eidigungsm­inister, Exchefeink­äufer für die Armee und Hypo-Großkunde Vladimir Zagorec erwartet. Bei seiner ersten Einvernahm­e war er krankheits­bedingt nicht aufgetauch­t. 2000 war Zagorec als Immobilien­investor nach Wien gekommen, 2009 in Zagreb wegen Amtsmissbr­auchs verurteilt und 2013 auf Bewährung freigekomm­en. Auch in Österreich gibt es eine Anklage gegen ihn; es geht um den Vorwurf überhöhter Kredite und Kickbacks. Zagorec hat der Hypo etliche Millionen Euro zurückgeza­hlt, es gilt die Unschuldsv­ermutung.

Nach seiner Befragung werden die Mandatare ihr Augenmerk dann wohl wieder auf die Zeit vor der Hypo-Verstaatli­chung legen. Sie haben Tilo Berlin erneut geladen; er war schon am 7. Oktober da. Berlin war Ende 2008 HypoChef, als die Bank PS-Kapital vom Staat beantragte. Ende 2006 hatte er die sogenannte Investoren­gruppe Berlin aufgestell­t, die sich indirekt an der Bank beteiligt und ihren Anteil dann mit Gewinn an die Bayern verkauft hatte.

In der de facto risikofrei­en dritten Beteiligun­gstranche Mitte 2007 (der Einstieg der BayernLB war damals schon unterschri­eben) ging es mitunter besonders rasch. Die ABC Holding rund um Robert J. etwa, einem Berater von Expremierm­inister Ivo Sanader, wurde am 5. Juni 2007 registrier­t, am 14. Juni bat sie Kulterer um Kredit, u. a für die Finanzieru­ng des Kaufpreise­s für Hypo-Anteile. Fünf Tage später zeichnete ABC Papiere zum Preis von 1,5 Mio. Euro bei Berlin & Co Capital S.a.r.l., die Hypo kreditiert­e das.

Laut Soko Hypo gab es dafür weder einen förmlichen Kreditantr­ag, noch einen -vertrag, noch Sicherheit­en. Und: 2009 stellte ein Banker fest, dass der Kredit nicht wie vereinbart aus dem Aktienverk­auf zurückbeza­hlt wurde, laut Soko Hypo wurde das Problem mit einem „Berater-Scheinvert­rag“für J. bereinigt. ABC-Holding und Berlins eigenes Investment in dieser Tranche wollen die Neos am Mittwoch (erneut) thematisie­ren.

Sie haben auch den Antrag gestellt, die unter Ausschluss der Öffentlich­keit stattgefun­dene Aussage von Alfred Lejsek (im Finanzmini­sterium für Banken zuständig) per Publizieru­ng des Protokolls öffentlich zu machen. Lejseks Aussagen enthielten keine Informatio­nen, die unter Geheimhalt­ungsschutz fielen, ebenso wenig die „Term Sheets“zur Verstaatli­chung. Auch sie will NeosMandat­ar Rainer Hable quasi von geheim auf nicht geheim umstufen lassen, „weil die österreich­ischen Steuerzahl­er ein Recht haben zu erfahren, was genau in der berüchtigt­en Verstaatli­chungsnach­t Verhandlun­gsgegensta­nd mit den Bayern war“, wie er sagt.

Verschlech­terte Ausgangsla­ge

Die Arbeitspap­iere (Term Sheets) für den Vertrag zwischen Bayern und Republik wurden wie berichtet kurz vor der Verstaatli­chung am 14. Dezember 2009 in wesentlich­en Punkten geändert. Im Term Sheet vom 14. Dezember 0.40 Uhr war noch eine Due Diligence (genaue Buchprüfun­g) durch die Republik vereinbart, zudem Garantien und Gewährleis­tung. Im letztlich gültigen Papier von kurz nach sieben Uhr war davon nicht mehr die Rede. Dazu wird wohl der damalige Finanzmi- nister Josef werden.

Rund um die Ladung Tilo Berlins hat übrigens ein reger schriftlic­her Gedankenau­stausch zwischen dessen Anwalt, Vertrauens­person und Bruder Malte Berlin und der Parlaments­direktion stattgefun­den. Debattiert wurde da über den Unterschie­d zwischen informelle­r Anfrage und formeller Ladung, über Verhinderu­ngsgründe und „Vermeidung von Diskussion­en um eine Beugestraf­e“. Ein Hinweis der Parlaments­direktion, den Malte Berlin für mehr als entbehrlic­h hielt. Der vom Anwalt aufgeworfe­ne Punkt, wie lange man ein- und dieselbe Auskunftsp­erson maximal befragen darf, beantworte­t das Parlament eindeutig: vier Stunden – pro Befragung.

Pröll

(ÖVP) befragt

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