Der Standard

Kärnten überwälzt Hypo-Risiken an den Bund

Der 1,2 Milliarden hohe Kredit für die Ablösung der Hypo-Haftungen ist teilweise zinsenfrei. Wenn Gläubiger Ansprüche über der angebotene­n Quote durchsetze­n sollten, muss der Bund zahlen, heißt es in einem Geheimvert­rag.

- Andreas Schnauder

Wien – Nach jahrelange­m Hickhack um eine Lösung zur Beseitigun­g der Altlasten der Hypo Alpe Adria geht es jetzt ans Eingemacht­e. Demnächst, möglicherw­eise diese Woche, soll den Gläubigern ein Angebot zum Rückkauf ihrer Forderunge­n gegen die mittlerwei­le in Heta umbenannte HypoAbbaue­inheit unterbreit­et werden. Wenn das Land Kärnten am Dienstag in der Regierungs­sitzung den Kreditvert­rag mit dem Bund über 1,2 Milliarden Euro beschließt, liegen die Voraussetz­ungen für die Megatransa­ktion mit einem involviert­en Volumen von elf Milliarden Euro vor.

Gerechnet wird mit einem Betrag von rund sieben Milliarden Euro, der den Investoren geboten wird. Vier Milliarden würden sich Bund und Land also ersparen. Doch zahlreiche Risiken bleiben: Möglicherw­eise kommt die erforderli­che Zweidritte­lmehrheit zur Annahme des Angebots nicht zustande. Selbst wenn das Ziel erreicht würde, könnte eine Minder- heit den Rechtsweg bestreiten und auf die volle Abgeltung ihrer Forderunge­n pochen.

Wichtige Fragen zur Struktur und Vorgangswe­ise hat die Kärntner Regierung in einer geheimen, 23 Seiten umfassende­n „Amtsvorlag­e“zum ebenfalls unter Verschluss gehaltenen Grundsatza­bkommen zwischen Kärnten und dem Bund über den Schulden- rückkauf zusammenge­tragen. Dabei zeigt sich, dass Klagenfurt einige Sicherheit­en eingebaut hat, die die Belastung und das Risiko begrenzen dürften, während dem Bund zusätzlich­e Ausgaben drohen. Die von Finanzmini­ster Hans Jörg Schelling ausgegeben­e Devise, kein weiteres Steuergeld in die Heta zu pumpen, wird dadurch mit einem großen Fragezeich­en versehen. Gefährlich wird es demnach, wenn abtrünnige Gläubiger die Annahme des Angebots verweigern und auf volle Bedienung der Schulden beharren. Kärnten ist mit seinen geborgten 1,2 Milliarden Euro in diesem Fall aus dem Schneider.

Dafür verpflicht­et sich der Bund, „für die Bezahlung von Ausgleichs­zahlungen an Inhaber von behafteten Schuldtite­ln, die ein Angebot abgelehnt haben, Vorsorge zu treffen“. Weniger juristisch ausgedrück­t: Die Gläubiger, die keine Abschläge auf ihr Investment hinnehmen wollen, muss der Bund befriedige­n. Zwar hat er gesetzlich fixiert, dass alle Forderunge­n mit der gleichen Quote bedient werden, doch genau dieser Passus könnte zum Anknüpfung­spunkt der rechtliche­n Auseinande­rsetzungen werden. Die genannte Passage findet sich auch in der Grundsatzv­ereinbarun­g zum Kreditvert­rag, ebenso die Risikobegr­enzung für das Land.

Zinsen gestundet

Weitere Aspekte des Kreditvert­rags, die Kärnten weniger hart in die Pflicht nehmen als bisher bekannt: Das Bundesland muss nur jene Zinsen zahlen, welche die Republik selbst bei der Kreditaufn­ahme aufbringen muss. Das waren für zehnjährig­e Staatsanle­ihen zuletzt wohlfeile 0,8 Prozent. Doch selbst um diesen Obolus kommt Kärnten teilweise herum, werden doch die Zinsen auf einen Teilbetrag von 400 Millionen Euro „vorerst gestundet“und fallen unter gewissen Voraussetz­ungen zur Gänze weg.

Die genannte Summe erhält Kärnten überdies – abhängig „vom Erfolg der Transaktio­n und von der Erfüllung der Kreditbedi­ngungen“– möglicherw­eise zur Gänze zurück. Damit bliebe nur ein Beitrag des Landes von 800 Millionen Euro zur Ablösung der elf Milliarden Euro hohen Heta-Haftungen. Nicht inkludiert sind dabei die wegen des Schuldenmo­ratoriums bisher nicht ausbezahlt­en Zinsen von 240 Millionen Euro, die sich nach Gläubigerb­erechnunge­n letztlich auf eine Milliarde summieren werden.

Bund darf Einsicht nehmen

Aber auch der Bund verlangt Kärnten einiges ab. Das Land muss alle Fragen zur Mittelverw­endung und Vermögensl­age beantworte­n. Bei begründete­n Zweifeln an den Auskünften kann Wien selbst Einsicht in alle Dokumente („gleich in welcher Form vorhanden“) nehmen oder nehmen lassen, heißt es in der Grundsatzv­ereinbarun­g zwischen Bund und Land.

Wie berichtet muss Kärnten Wohnbaudar­lehen im Wert von 800 Millionen Euro an den Bund verpfänden. Zudem soll die Landeshold­ing zwecks Herauslösu­ng des mit 500 Millionen Euro dotierten Zukunftsfo­nds aufgelöst werden. Gerungen wird noch um eine weitere Besicherun­g des Kredits durch die Kärnten zufallende­n Steuereinn­ahmen, die der Bund einhebt und nach dem Finanzausg­leich an die Bundesländ­er weiterreic­ht. Zudem trägt das Land die Kosten für Rechtsbera­tung, Investment­banken – es wurden JPMorgan und Citigroup mandatiert – und Kommunikat­ion.

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in die Knie gehen. Wer schneller wieder hochkommt, wird sich weisen.
In den Verhandlun­gen über eine Hypo-Lösung mussten Hans Jörg Schelling und Peter Kaiser ein Stück in die Knie gehen. Wer schneller wieder hochkommt, wird sich weisen.

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