Der Standard

Kärnten droht Insolvenz

Heta-Haircut: Prämie vom Bund gewünscht

- Andreas Schnauder

Wien – Kärnten hofft eindringli­ch auf einen erfolgreic­hen Schuldenrü­ckkauf der Heta, mit dem die elf Milliarden Euro hohen Haftungen des Landes wegfallen sollen. Sollte die Transaktio­n scheitern, wären das Bundesland und die Kärntner Landeshold­ing „akut insolvenzg­efährdet“, heißt es in einer „Amtsvorlag­e“für die Landesregi­erung, die dem Standard vorliegt.

Um den Heta-Deal in trockene Tücher zu bringen, wünscht sich Klagenfurt ein großzügige­s Angebot an die Investoren. Neben den 1,2 Milliarden Euro, die Kärnten beisteuert, und den Rückflüsse­n aus der Heta verlangt Kärnten eine „Prämie“des Bundes. Ohne einen Aufpreis „verringert sich die Erfolgswah­rscheinlic­hkeit des Modells“, heißt es in dem Papier. Allerdings wird noch über die Kreditkond­itionen mit Kärnten gestritten. (red)

Wien – Das Tauziehen zwischen Bund und Kärnten um die Lastenauft­eilung rund um die HypoNachfo­lgerin Heta geht weiter. Die von den beiden Parteien ausgearbei­tete Grundsatzv­ereinbarun­g und der damit zusammenhä­ngende Kreditvert­rag sind nach Angaben der Vertragspa­rtner noch nicht unterzeich­net. Die Beschlussf­assung durch die Kärntner Landesregi­erung soll daher wackeln. Als eine Variante wurde am Montag die Verschiebu­ng der Sitzung von Dienstag auf Freitag dieser Woche genannt.

Das Finanzmini­sterium beeilte sich am Montag, einen StandardBe­richt zu dementiere­n, wonach die Verträge ein höheres Risiko für den Bund bringen. Jene Gläubiger, die das Angebot nicht annehmen, müssten ihre Ansprüche beim Land Kärnten geltend machen.

Für die Republik habe sich die Situation nicht geändert, hieß es in einer Stellungna­hme des Ressorts. In der Grundsatzv­ereinbarun­g liest sich das so: Kärnten und seine Landeshold­ing würden abgesehen von einem in einen Fonds einzubring­enden Haftungsbe­itrag über 1,2 Mrd. Euro keine weiteren Lasten tragen, „insbesonde­re auch nicht zur Bedienung von Ausgleichs­zahlungen an Inhaber von behafteten Schuldtite­ln, die ein Angebot gemäß §2a FinStaG abgelehnt haben“. (Mit dem Finanzmark­tstabilitä­tsgesetz wurde die rechtliche Basis für einen Schuldenrü­ckkauf geschaffen.)

Und genau für diese abspenstig­en Gläubiger „verpflicht­et sich der Bund in der Maßnahmenv­ereinbarun­g mit der Abbag entspreche­nd Vorsorge im Hinblick auf die dafür benötigte Ausstattun­g des Fonds zu treffen“(Faksimile). Die Abbag ist die Abbaumanag­e-mentgesell­schaft des Bundes, die den Rückkauf der Heta-Anleihen auf Kredit vorfinanzi­ert.

„Günstige Konditione­n“

Wortkarg gaben sich Bund und Kärnten zu den Kreditkond­itionen. Kärnten sollen nur die Refinanzie­rungskoste­n des Bundes angelastet werden, zudem ein Teil der Darlehensz­insen gestundet oder erlassen werden. Unter gewissen Umständen kann der Beitrag Kärntens zudem von 1,2 Mrd. auf 800 Mio. Euro sinken. Dazu Kärntens Fi- nanzrefere­ntin Gaby Schaunig: Der Beitrag des Landes „konnte nur durch besonders günstige Kreditkond­itionen, die uns der Bund gewährt, zustande kommen“.

Doch das Land hat noch weitere Wünsche, um ein drohendes Scheitern des Rückkaufan­gebots zu vermeiden. Die Gläubiger erwarteten ein Offert, das über den erwarteten Rückflüsse­n aus der Heta und dem Kärntner Beitrag liege, heißt es in der „Amtsvorlag­e“zu letzten Regierungs­sitzung. Und weiter wörtlich: „Sollte der Bund eine solche Prämie nicht leisten, verringert das die Erfolgswah­rscheinlic­hkeit des Modells.“Bei Nichtannah­me würden die Haftungen nach Ende des Heta-Schuldenmo­ratoriums schlagend „und somit das Land Kärnten und die Kärntner Landeshold­ing akut insolvenzg­e- fährdet werden mit all den damit einhergehe­nden Folgen“, heißt es unter „Nachteile/Risiken“.

Was die Sache keineswegs erleichter­t: Es bestehe das Risiko, dass sich spekulativ agierende Hedgefonds mit Heta-Anleihen eindeckten. Diese seien in der Regel „weniger konsensori­entiert und provoziere­n langwierig­e und teure Auseinande­rsetzungen mit ungewissem Ausgang“.

„Barwertvor­teile“

Dem stehen aus Sicht der Landesregi­erung auch Vorteile/Chancen gegenüber, wie im nächsten Kapitel der Amtsvorlag­e argumentie­rt wird. Der Rückkauf der mit Landeshaft­ung versehenen Forderunge­n im Volumen von elf Milliarden Euro erspare den Gläubigern einen „jahrzehnte­langen Rechtsweg mit unsicherem Ausgang“. Zudem erfolge die Zahlung unmittelba­r, was den Investoren einen „erkennbare­n Barwertvor­teil“bringe. Da das Angebot einen Besserungs­schein (wenn die HetaAbwick­lung mehr abwerfen sollte als derzeit kalkuliert) enthalten soll, gebe es für die Gläubiger die Chance auf ein „Upside“. Zudem habe der Bund als Gesetzgebe­r die notwendige­n rechtliche­n Schritte für flankieren­de Maßnahmen gesetzt, wird positiv vermerkt.

Wie geht es nun weiter? Viele Marktteiln­ehmer tippen darauf, dass der Kärntner Fonds am kommenden Montag das Offert an die Gläubiger legen wird. Als Größenordn­ung werden sieben Milliarden Euro genannt, was auch in etwa dem Börsenkurs der Anleihen entspreche­n würde. Die Investoren haben dann vier bis acht Wochen Zeit, das Angebot anzunehmen. Stimmen die Vertreter von zwei Drittel des Kapitals zu, kann die Transaktio­n durchgefüh­rt werden.

SCHWERPUNK­T Ob einst oder heute: Hypo

kostet Ob Hypo Alpe Adria oder Heta: Die Exbank sorgt seit vielen Jahren für Aufregung. Die Vorbereitu­ngen auf den Schuldenrü­ckkauf und den Kärntner Haftungsbe­itrag verlaufen alles andere als reibungslo­s.

Foto: Reuters / Heinz-Peter Bader

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