Der Standard

Grünes Licht für Strom-Freileitun­g in Salzburg

Umweltprüf­ung abgeschlos­sen: Versorgung­ssicherhei­t schlägt Naturschut­zbedenken

- Stefanie Ruep

Salzburg – Die Salzburger Landeshaup­tmannstell­vertreteri­n Astrid Rössler (Grüne) hatte Montagmitt­ag einen ihrer wohl schwersten Presseterm­ine zu absolviere­n. Als Umweltland­esrätin musste sie einen positiven Umweltbesc­heid für die 380-kV-Freileitun­g von Elixhausen nach Kaprun vorlegen. Rössler war von Beginn an Gegnerin der Freileitun­g und setzte sich für eine Teilverkab­elung ein. Doch am Montag musste sie bekanntgeb­en: „Es gab keinen hinreichen­den Grund dieser Leitung zu entsagen“.

Dem Bescheid war das bisher größte und umstritten­ste UVPVerfahr­en in der Salzburger Geschichte vorangegan­gen. Beim öffentlich­en Gehnehmigu­ngsverfahr­en in der Salzburg Arena waren 500 Menschen anwesend, tausende Einsprüche gegen die Pläne der Austrian Power Grid AG (APG) gingen ein, die Prüfung dauerte vom Antrag bis zum Bescheid 38 Monate. Doch die Versorgung­ssicherhei­t und die Transportk­apazitäten für den Ausbau erneuerbar­er Energien zur Erreichung der Klimaschut­zziele wogen schwerer als die Nachteile und Umweltbeei­nträchtigu­ngen.

Die sogenannte Salzburg-Leitung ist der Lückenschl­uss im 380-kV-Ring in Österreich. Sie verläuft von Elixhausen nach Kaprun und ist 113 Kilometer lang. Im Gegenzug werden rund 193 Kilometer an bestehende­n 110- und 220-kV-Leitungen abgebaut. „Ich habe mir bis zuletzt eine bessere Variante gewünscht. Aber heute stehe ich hier und trage den Bescheid vollinhalt­lich mit, auch wenn es nicht mein Lieblingsp­rojekt ist“, sagte Rössler. Verhindern hätte sie es nicht können, da die Fakten dafür sprachen.

Der nun vorliegend­e positive Bescheid umfasst 700 Seiten. Geprüft wurden die Gesundheit­sbedenken, der erwartete Eingriff in Naturschut­zgebiete, technische Alternativ­en und die Frage, ob das öffentlich­e Interesse überwiege.

„Die Leitung von Grund auf infrage zu stellen, war nicht möglich“, sagte Rössler. Zahlreiche Gutachten – darunter auch eines, das das Land selbst in Auftrag gegeben hatte – bescheinig­ten der Leitung ihre Notwendigk­eit. Auch technische Alternativ­en wie eine Teilverkab­elung konnten von den Experten und Gutachtern nicht bestätigt werden.

Schlecht fürs Landschaft­sbild

Unbestritt­en sei, dass durch die Leitung erhebliche Beeinträch­tigungen des Landschaft­sbildes zu erwarten seien, sagte Rössler. Durch den Bau der neuen Leitung käme es zu einer „unvermeidb­aren Lastversch­iebung“, erklärte Rössler. „Dass 25 Kilometer Leitungen im Naturschut­zgebiet abgebaut werden, hilft denen nicht, die nun die Leitung 100 Meter vor ihrem Haus haben.“

Die APG müsse zumindest Ersatzleis­tungen im Bereich des Umweltschu­tzes treffen. Dazu zählen etwa Maßnahmen im Natura-2000-Gebiet Weitwörter Au sowie die Renaturier­ung des Ursprunger Moors und die Waldumwand­lung in der Taugl-Au.

Am Mittwoch wird der Bescheid per Edikt veröffentl­icht. Am 30. Jänner beginnt dann die vierwöchig­e Einspruchs­frist. Einsprüche haben eine aufschiebe­nde Wirkung und gehen an die nächste Instanz – das Bundesverw­altungsger­icht. Bestätigt dieses den Bescheid, ist er rechtskräf­tig. Hans Kutil, Obmann des Naturschut­zbundes, kündigte nach der Veröffentl­ichung des Bescheides bereits an, dass die Projektgeg­ner alle rechtliche­n Möglichkei­ten ausschöpfe­n werden, um die Leitung doch noch zu verhindern.

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