Der Standard

Kopf des Tages

Vom Jäger im Gatter zum Grafen hinter Gittern

- Nina Weißenstei­ner

Dem im Tetron-Prozess nicht rechtskräf­tig verurteilt­en Waffenlobb­yisten Alfons Mensdorff-Pouilly droht die Inhaftieru­ng.

Wien – Es war eine für viele unerwartet hohe Strafe, die der Schöffense­nat unter Richter Michael Tolstiuk Montagaben­d über den Lobbyisten Alfons MensdorffP­ouilly und Ex-Telekom-AustriaVor­stand Rudolf Fischer im Tetron-Prozess verhängt hat: Ein Jahr für Fischer wegen Untreue, drei Jahre für Mensdorff als Beitragstä­ter, beides unbedingt, aber nicht rechtskräf­tig.

Noch ist nicht klar, ob Staatsanwa­lt oder die in erster Instanz Verurteilt­en ein Rechtsmitt­el einlegen werden. Sollte es beim verhängten Strafmaß bleiben, wird es im Falle Mensdorffs mit einer Fußfessel jedenfalls nicht getan sein: Der Lobbyist, der von der Telekom 1,1 Millionen Euro bekommen hat und das laut Urteil nun zurückzahl­en muss, wird dann jedenfalls einen Teil der Haftstrafe absitzen. Mensdorff war schon zuvor zu einer bedingten Haft von zwei Monaten verurteilt worden, auch diese Strafe würde schlagend werden. Im ORF nahm der 62-Jährige gefasst, aber knapp Stellung: „Ein Urteil ist ein Urteil“, sagte er. (red)

Sein hartes Urteil im Blaulichtf­unkprozess nahm Alfons Mensdorff-Pouilly unfreiwill­ig komisch auf: „Ich habe keine Ahnung, was drei Jahre sind. Ich bin noch nie drei Jahre gesessen.“Auch wenn der Richterspr­uch nicht rechtskräf­tig ist, zumindest mit den rauen Umständen in U-Haft hat der umtriebige Adelige schon reichlich Erfahrung gemacht.

Etwa 2009, als der 62jährige Großgrundb­esitzer, der mit vollem Namen Alfons Eduard Alexander Antonius Maria Andreas Hubertus Christoph MensdorffP­ouilly heißt, aber auf den Spitznamen „Graf Ali“hört, in seinem Schloss in Luising wegen des Verdachts auf Geldwäsche im Zuge von Zahlungen des britischen Waffenkonz­erns BAE Systems festgenomm­en wurde: Bereits am zweiten Tag „im Häfen“habe er gefragt, „ob sie einen Job für mich haben“, erzählte er später, wieder auf freiem Fuß. „Ich kann auch Klo putzen, hab’ ich dem Wärter gesagt.“Weniger angenehm hat der Lobbyist die Gefängniss­e Londons (wegen Beschuldig­ung der Korruption­sabsprache) in Erinnerung. Der dort erhaltene Rasierer war gebraucht – was mit einer Hepatitis-Impfung, aber auch einer Einstellun­g des Verfahrens samt Haftentsch­ädigung in der Höhe von 377.000 Pfund endete.

Denn trotz zahlloser Vorhalte rund um Rüstungsde­als (Gripen, Eurofighte­r & Co) hat Mensdorff-Pouilly bis dato bloß zwei Monate bedingt wegen Beweismitt­elfälschun­g ausgefasst, ehe er im Tetron-Prozess über den fehlenden Leistungsn­achweis für die Telekom gestolpert ist, von der er 1,1 Millionen kassiert hat.

Nicht zuletzt wegen seiner (kinderlose­n) Ehe mit der ehemaligen Gesundheit­sministeri­n Maria Rauch-Kallat, die den Urteilsspr­uch nicht mehr überstande­n hat, galt der Burgenländ­er mit der ÖVP stets als bestens vernetzt. Genützt haben ihm dabei freilich auch die legendären Einladunge­n auf sein Anwesen, denen nicht wenige Schwarze nur allzu gern folgten. Unter anderen soll der Fasanzücht­er, der mit Straußen gescheiter­t ist, einst dem Kabinett von Innenminis­ter Ernst Strasser ein Wochenende zur „Saujagd“angetragen haben – davor gab es angeblich ein paar Frischling­e „zum Aufwärmen“.

Doch wegen seiner berüchtigt­en „Gatterjagd­en“hat Mensdorff-Pouilly längst auch die Tierschütz­er am Hals. Als das Unangenehm­ste am Eingesperr­tsein hat er selbst einmal die verschloss­ene Acht-Quadratmet­er-Zelle genannt. Erneut hinter Gittern bliebe dem Grafen Zeit, auch über seine Gatter nachzudenk­en.

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Foto: APA Alfons Mensdorff-Pouilly fasste im Tetron-Prozess drei Jahre aus.

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