Der Standard

Weinzierl wird Meinl-Aufseher

Exvorstand wechselt in den Aufsichtsr­at

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Wien – Der langjährig­e Vorstand der Meinl Bank, Peter Weinzierl, ist am Dienstag in den Aufsichtsr­at des Wiener Geldinstit­utes bestellt worden. Nachdem die Finanzmark­taufsicht (FMA) zweimal versucht hatte, ihn als Vorstand abzuberufe­n, ist Weinzierl in der Vorwoche zurückgetr­eten.

In der Bank wird er nach wie vor für diverse juristisch­e Auseinande­rsetzungen – FMA, Staatsanwa­ltschaft, Anlegerver­fahren – zuständig sein, sagt er bei einer Pressekonf­erenz. Fortführen will er auch den Kampf gegen die FMA.

Ob er wegen des mittlerwei­le obsoleten Geschäftsl­eiter-Abberufung­sverfahren­s der Aufsicht eine Amtshaftun­gsklage in Österreich einbringen will, lässt Weinzierl offen. Es gebe „Überlegung­en“. Vielmehr setzt Weinzierl auf das laufende Schiedsger­ichtsverfa­hren in Washington. Seine USAnwälte hätten ihm gesagt, dass sich durch das Vorgehen der FMA die Chancen enorm erhöht hätten, dass die Republik Österreich vom internatio­nalen Schiedsger­icht zu einer Schadeners­atzzahlung verdonnert wird.

Die Meinl-Bank-Eigentümer haben die Republik Österreich bereits Ende 2014 auf 200 Millionen Euro Schadeners­atz geklagt. Der Vorwurf: Die heimischen Behörden – allen voran FMA und Staatsanwa­ltschaft – seien gegen das Institut in diskrimini­erender Weise vorgegange­n, die einer Enteignung der Bank gleichkomm­e. Am 11. Jänner findet laut Weinzierl eine erste größere Verhandlun­gsrunde statt. Noch bevor das B und esv er wal tungsgeric­ht(BV wG) vorige Woche den zweiten F MAGeschäft­s leiter abberufung­s bescheid gegen Wein zierlzurüc­kge wiesen hat, habe die Bank in Washington eine einstweili­ge Verfügung beantragt.

Weinzierl ist auch weiterhin mit juristisch­en Erhebungen konfrontie­rt. Die Staatsanwa­ltschaft ermittelt auch wegen des Verdachts auf Geldwäsche.

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