„Besser nicht renovieren und billig vermieten“
Experte Doralt kritisiert schärfere Abschreibebedingungen bei Gebäudeinvestitionen
Wien – Die steuerlichen Verschärfungen bei Vermietung und Verpachtung sorgen für heftige Diskussionen. Die Immobilienwirtschaft befürchtet, wie berichtet, rückläufige Investitionen, weil Instandsetzungen seit Jahresbeginn über 15 Jahre abgeschrieben werden müssen. Davor galt eine Verteilung des Aufwands, der die Bemessungsgrundlage für die Steuer reduziert, von zehn Jahren.
In die gleiche Kerbe schlägt jetzt Finanzrechtsexperte Werner Doralt. Mit der neuen Besteuerung zahlten sich Erneuerungen der Gebäude nicht mehr aus. Da sei es für den Vermieter eindeutig besser, „nicht zu renovieren und dafür billiger zu vermieten“. Bemerkenswert findet Doralt an der im Zuge der Steuerreform ausgearbeiteten Regelung, die knapp 400 Millionen Euro ins Budget spülen soll, dass auch ökologische Investitionen wie beispielsweise eine Wärmedämmung vom Fiskus schlechtergestellt werden als in der Vergangenheit.
Dabei spricht sich der emeritierte Professor keineswegs für eine generelle Entlastung der Vermieter aus, sondern für andere Anreizmechanismen: Die steuerliche Berücksichtigung der Anschaffungskosten (also des Erwerbs von Immobilien) sollte in Doralts Augen reduziert, die Abzugsfähigkeit von Herstellungs- und Instandsetzungsaufwand hingegen erweitert werden. Der Experte zum Standard: „Damit wäre erstens die Wohnraumschaffung begünstigt, und zweitens sind es arbeitsintensive Bereiche, die auch Arbeitsplätze sichern.“
Doralt weist auch darauf hin, dass die Neuregelung recht unterschiedliche Wirkungsweisen entfalte. Wer etwa ein ganzes Zinshaus besitzt und eine frei gewordene Wohnung renoviert, der falle nicht unter die verschärfte Neuregelung. Der Grund: In Bezug auf das Gesamtgebäude stellen Investitionen in eine einzelne Wohnung keine Erhöhung des Nutzwertes dar.
Ebenfalls begünstigt bleiben Immobilien, die nicht zu Wohnzwecken vermietet werden wie Geschäfts- und Büroräumlichkeiten. Hier können Instandsetzungsaufwendungen wie der Austausch von Fenstern oder der Einbau einer neuen Heizungsanlage sofort steuerlich verwertet werden. Dafür gebe es laut Doralt „überhaupt keine Erklärung“. (as)