Afghane, Vergewaltigung und Übelkeit
Ein 23-Jähriger sitzt vor Gericht, da er in seinem WG-Zimmer versucht haben soll, eine junge Frau zu vergewaltigen. Er leugnet das und verweist auf seine Alkoholisierung. Die Geschichte entwickelt sich tatsächlich widersprüchlich.
Wien – Wenn einem Afghanen versuchte Vergewaltigung vorgeworfen wird, ist das in Zeiten wie diesen eine brisante Mischung. Auf Mostafa J., der sich vor einem Schöffensenat unter Vorsitz von Sonja Höpler-Salat verantworten muss, trifft das zu.
Ende August soll der 23-Jährige nach einer ziemlich alkoholhältigen Feier eine junge Frau auf ein Bett geworfen und mit den Worten „Ich will mit dir ficken“begrapscht haben, während er auf ihr lag, sagt die Staatsanwältin. Retten konnte sich das angebliche Opfer, indem es dem Twen einen Stoß versetzte und der sich dar- aufhin in seinem betrunkenen Zustand übergeben musste.
Der junge Mann leugnet. Man sei zu viert in seinem vielleicht 15 Quadratmeter großen Zimmer in einer Wohngemeinschaft gewesen. Die Beziehung zwischen den anwesenden beiden Männern und den beiden Frauen war flüchtig. Allerdings gut genug, um Wodka und Bier zu trinken.
„Mir ist es irgendwann schlecht gegangen, ich bin dreimal auf das WC und habe erbrochen“, erzählt der Angeklagte. Irgendwann bat er die beiden jungen Frauen, sein Bett freizumachen, damit er sich hinlegen könne.
Ziemlich das Letzte, woran er sich erinnern kann, ist, dass S., das angebliche Opfer, sagte, sie habe Hunger. Sie habe der anderen Frau ihre Bankomatkarte samt Code gegeben, damit die Geld abheben und Essen besorgen könne. Erst am nächsten Morgen sei er wieder aufgewacht.
Die Geschichte des schmächtigen J. klingt zunächst durchaus stringent, die Angelegenheit wird aber dann zusehends unübersichtlicher. Das Opfer bleibt bei seiner Version. Und: Der zweite anwesende Mann habe ihr nach dem Übergriff die Geldtasche gestohlen und sei gegangen – das hat der in einem eigenen Verfahren sogar gestanden und ist dafür verurteilt worden.
„Irgendein Scheiß“
Rebecca B., die zweite Feiernde, sagt anderes. „Ich habe mir an dem Abend schon gedacht, dass irgendein Scheiß passiert“, sagt sie – meint damit aber S., die sie auch eher flüchtig kennt. Die sei sturzbetrunken gewesen, daher habe auch sie zum Bankomaten gehen müssen, was sie ursprünglich ablehnte. Als sie zurückkam, sei der Angeklagte müde auf dem Bett gesessen, und S. habe sich furchtbar echauffiert – über die verschwundene Geldtasche.
„Hat sie auch einen verstörten Eindruck gemacht oder gezittert?“, fragt Verteidiger Gerald Schefcik. „Nein, überhaupt nicht“, lautet die Antwort. Was der Zeugin auch noch seltsam vorkommt: „Warum hat sie mir nichts erzählt, als wir gemeinsam zum Bus gegangen sind?“– „Das müssen Sie sie selbst fragen“, antwortet die Vorsitzende.
Da der als Zeuge geladene Dieb nicht erschienen ist, vertagt Höpler-Salat auf März.