Der Standard

Rentenerle­ichterung für Post und Telekom

Finanzmini­sterium nimmt teilstaatl­ichen Betrieben und Postbus Pensionsla­sten ab

- Luise Ungerboeck

Wien – Pensionsla­sten auf die Steuerzahl­er abwälzen – mit diesem Ansinnen ist die Bank Austria nicht allein. Kurz nach Weihnachte­n hat das Finanzmini­sterium als oberste Dienstbehö­rde den Postlern ein feines Päckchen zugestellt. Der Inhalt: Eine Änderung des Poststrukt­urgesetzes, die es Österreich­ischer Post AG, Telekom Austria (TA) und ÖBB-Postbus ermöglicht, ihren Ruhestands­aufwand für beamtete Bedienstet­e spürbar zu reduzieren.

Der ans Finanzmini­sterium abzuführen­de Beitrag zur Deckung des Pensionsau­fwands für die Ruhe- und Versorgung­sgenussemp­fänger der Post- und Telegraphe­nverwaltun­g sowie dieser zugewiesen­en Beamte (und deren Angehörige und Hinterblie­bene) wurde – in Analogie zum Allgemeine­n Sozialvers­icherungsg­esetz (ASVG) – auf 12,55 Prozent gesenkt. Das entspricht einer Halbierung des Dienstgebe­rbeitrags, der von Oktober 2000 bis 2005 schrittwei­se von 28,3 auf 30,1 Prozent gestiegen war, ehe er 2005 bei 28,3 Prozent eingefrore­n wurde.

Unter Dienstgebe­rbeitrag versteht man jenen Betrag, den die Unternehme­n zur Deckung des Pensionsau­fwandes an den Bund abzuführen haben.

Die Differenz für den Ausfall, der 2017 voll wirksam wird, ist aus dem Bundeshaus­halt zu begleichen. Sie beläuft sich gemäß der dem Nationalra­t im Zuge der parlamenta­rischen Begutachtu­ng zugeleitet­en Aufstellun­g pro Jahr netto auf 22 Millionen Euro. Gegengerec­hnet wurden dabei eine Einmalzahl­ung über acht Millionen Euro für 2016 und je fünf Mio. Euro an Pflegegeld­beiträgen, die sechs Jahre lang an das Ministeriu­m gezahlt werden. Das BVA-Pensionsse­rvice erhält sechs Jahre lang 1,98 Mio. Euro für die Übertragun­g der Pensionsad­ministrati­on. Ab 2022 entfällt der Pflegegeld­beitrag (wird gemäß Basisjahr 2014 auf 5,2 Mio. Euro pro Jahr taxiert) zur Gänze, dann steigt der Aufwand des Bundes.

Das Ministeriu­m begründet die Neuregelun­g mit einer notwendige­n und vom Rechnungsh­of empfohlene­n Beilegung jahrelange­r Rechtsstre­itigkeiten zwischen Post, Telekom und Finanz. Dem Vernehmen nach hatte die Post bereits Prozesse gewonnen, der Finanz drohten Rückzahlun­gen in dreistelli­ger Millionenh­öhe. Mit dem umfassende­n Vergleich gehe eine Klarstellu­ng der legistisch­en Auslegung einher samt Bereinigun­g wechselsei­tiger Ansprüche. Die Post zog ihre Klage beim Verfassung­sgerichtsh­of zurück.

„Auf den Mehrkosten für den Ruhestand von Post- und Telekombea­mten bleibt der Steuerzahl­er sitzen, die Staatsbetr­iebe hingegen sind entlastet“, kritisiert der Sozialspre­cher der Neos, Gerald Loacker. Ihm sind auch Sozialplän­e und Vorruhesta­ndsmodelle der Post- und Telekombed­iensteten ein Dorn im Auge, weil diese die Sozialsyst­eme belasten.

In Beantwortu­ng einer parlamenta­rischen Anfrage gibt Finanzmini­ster Hans Jörg Schelling (ÖVP) Aufschluss­reiches über Frühpensio­nierungen bei der Post preis. Sie schossen ab 2009 in die Höhe: Von 2006 bis 2014 wurden insgesamt 2600 Postler krankheits­bedingt in Ruhestand versetzt, davon 1207 von Amtswegen. Schelling begründet dies mit Restruktur­ierung. Im ASVG-System wurden 2014 16.448 Erwerbsunf­ähigkeits- und Invaliditä­tspensione­n zuerkannt, rechnet Loacker vor. Gemessen an allen Versichert­en sind das 0,51 Prozent. Bei der Post seien es hingegen 441 von 9270 Beamten, also 5,12 Prozent.

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bei der Post gestiegen.
Foto: Matthias Cremer Zahl der Frühpensio­nierungen ist bei der Post gestiegen.

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