Der Standard

Kreml gewinnt Prozess gegen Yukos-Aktionäre

Präzedenzf­all für Milliarden­klage

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Moskau – Russland hat ein Berufungsv­erfahren gegen Yukos-Aktionäre vor einem schwedisch­en Gericht gewonnen. In erster Instanz hatte das Schiedsger­icht in Stockholm im Juli 2012 den Klägern, vier spanischen Investment­fonds, nach der YukosPleit­e und dem letztendli­chen Ausverkauf seiner Aktiva an den staatliche­n russischen Ölkonzern Rosneft Schadeners­atz in Höhe von zwei Millionen Dollar zugesproch­en. Russland hatte gegen das Urteil protestier­t, weil seiner Ansicht nach das Gericht in Stockholm für den Fall nicht zuständig war.

Russland scheiterte mit seiner Gegenklage sowohl vor dem Schiedsger­icht als auch vor dem Landgerich­t Stockholm. Erst das Berufungsg­ericht folgte der Argumentat­ion der russischen Seite und erkannte dem Schiedsger­icht die Kompetenz für den Fall ab. Die Yukos-Aktionäre haben nun bis zum 15. Februar Zeit, um gegen dieses Urteil in Berufung zu gehen.

Obwohl die Schadenssu­mme aus russischer Sicht relativ gering ist, hat der Richterspr­uch für Moskau prinzipiel­le Bedeutung: Ein Schiedsger­icht in Den Haag hat Russland nämlich im Juli 2014 zur Zahlung von 50 Milliarden Dollar an ehemalige Yukos-Aktionäre verurteilt.

Moskau weigert sich zu zahlen: „Unsere Position ist klar: Russland erkennt die Rechtmäßig­keit dieses Gerichts nicht an“, sagte Präsident Wladimir Putin im vergangene­n Jahr auf dem Petersburg­er Wirtschaft­sforum. Dennoch hatte das Urteil schon Konsequenz­en. In mehreren EU-Staaten wurden Konten russischer Staatsbetr­iebe gesperrt. Der Kreml drohte mit Gegenmaßna­hmen.

Der Prozessaus­gang in Stockholm könnte auch die gerichtlic­he Auseinande­rsetzung in Den Haag beeinfluss­en: „Da das Haager Urteil auf die Entscheidu­ng des Stockholme­r Schiedsger­ichts verweist, kann Russland dessen Argumente nun auf Grundlage der Entscheidu­ng des Berufungsg­erichts anfechten“, sagte Roman Sykow, Generalsek­retär der russischen Schiedsger­ichtsassoz­iation. (ab)

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