Rechtsstaat ade
Tabus scheint es beim Flüchtlingsthema keine mehr zu geben. Zuerst legte die SPÖ bei der Frage einer Obergrenze eine 180-Grad-Kehrtwende hin und lässt jetzt erst mal von Rechtsexperten prüfen, welche Möglichkeiten es überhaupt gibt, diese auch einzuhalten. Nun bringt die schwarz-blaue Landesregierung in Oberösterreich im Landtag einen Antrag ein, durch den die Mindestsicherung für befristete Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte um fast zwei Drittel gekürzt werden soll.
In beiden Fällen ist die Vorgangsweise abenteuerlich. Es sollte selbstverständlich sein, dass eine Regierung zuerst prüft, ob ihre Pläne der österreichischen Verfassung, dem EU-Recht oder Völkerrechtsverträgen entsprechen. In Oberösterreich wird der Rechtsstaat noch viel eindeutiger ignoriert. Für alle Experten ist klar, dass zwar subsidiär Schutzberechtigte etwas – nicht dramatisch – schlechtergestellt werden dürfen, nicht aber anerkannte Asylberechtigte.
Außerdem verhandeln Bund und Länder ohnehin gerade über einen neuen Vertrag zur Mindestsicherung. Spätestens im Sommer sollen die Verhandlungen abgeschlossen sein. So lange will man in Linz aber offenbar nicht warten. Landeshauptmann Josef Pühringer (ÖVP) lässt sich vom neuen Koalitionspartner, der FPÖ, vor sich hertreiben. Es ist verständlich, dass Politiker auf die Stimmung in der Bevölkerung Rücksicht nehmen wollen. Das darf aber niemals auf Kosten des Rechtsstaats gehen.