Der Standard

Erster Strafproze­ss im Salzburger Finanzskan­dal

Monika Rathgeber drohen wegen schweren Betrugs bis zu zehn Jahre Haft

- Stefanie Ruep

Salzburg – Mehr als drei Jahre nach Auffliegen des Salzburger Finanzskan­dals startet am Donnerstag der erste Strafproze­ss. Die ehemalige Budgetrefe­ratsleiter­in, Monika Rathgeber, muss sich wegen schweren Betrugs und Urkundenfä­lschung verantwort­en.

Die Anklage beinhaltet zwei Vorwürfe, die nur am Rande mit den Spekulatio­nsverluste­n in Verbindung stehen. Zum einen soll Rathgeber Schadensme­ldungen an den Katastroph­enfonds des Bundes zwischen 2009 bis 2012 falsch abgerechne­t haben. In hunderten Fällen habe sie Schadensfä­lle fingiert, abgeändert oder ergänzt. So wurden laut Anklage rund zwölf Millionen Euro unrechtmäß­ig an Gemeinden und das Land Salzburg ausbezahlt. Rathgeber selbst habe sich dabei nicht bereichert.

Im zweiten Anklagepun­kt wird Rathgeber vorgeworfe­n, zwischen 2008 und 2012 bei 96 Bestätigun­gen für Zins- und Währungssw­aps die Unterschri­ft ihres Kollegen gefälscht zu haben. Bei einer Verurteilu­ng drohen der Exreferent­in bis zu zehn Jahre, mindestens aber ein Jahr Haft.

Für Donnerstag und Freitag ist zunächst die Einvernahm­e der Angeklagte­n geplant. Den Vorsitz des Schöffense­nats hat Richter Günther Nocker. Eine Woche vor dem Prozess hat Monika Rathgeber noch ihren Verteidige­r ausgetausc­ht. Herbert Hübel, der sie seit Ausbruch des Finanzskan­dals im Dezember 2012 vertritt, wurde die Vollmacht entzogen. Er spricht von Meinungsve­rschiedenh­eiten in der Verteidigu­ngsstrateg­ie. Statt Hübel kommt nun der Strafverte­idiger Kurt Jelinek zum Zug.

Dieser erste Strafproze­ss ist aber nur ein erster kleiner Teilas- pekt der juristisch­en Aufarbeitu­ng des Finanzskan­dals. Die Wirtschaft­s- und Korruption­sstaatsanw­altschaft ermittelt noch im Hauptvorwu­rf der Untreue mit möglichen Verlusten für das Land in der Höhe von 350 Millionen Euro. Zudem im Fall der Übertragun­g von negativen Derivaten von der Stadt auf das Land und im Finanzstra­fverfahren, das nach der Selbstanze­ige des Landes wegen Steuerschu­lden von 52 Millionen Euro eingeleite­t wurde.

Eingestell­t wurden die Ermittlung­en bereits im Vorwurf, Rathgeber habe Finanzbeir­atsprotoko­lle gefälscht und zum umstritten­en Notverkauf („Fire Sale“) von 255 Derivatges­chäften, die im Herbst 2012 panikartig aufgelöst wurden.

Einen Prozess hat Rathgeber bereits verloren. Im April 2013 klagte sie auf Wiedereins­tellung beim Arbeitsger­icht. Laut Gericht wurde sie zu Recht entlassen.

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