Der Standard

Eltern dürfen Kindern nur im Ausnahmefa­ll nach Deutschlan­d folgen

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Berlin – Es bleibt dabei: In Deutschlan­d dürfen Menschen mit subsidiäre­m (nachrangig­em) Schutz künftig ihre Familien erst nach zwei Jahren nachholen. Und diese Regelung gilt auch für minderjähr­ige Flüchtling­e, auch sie haben grundsätzl­ich erst nach 24 Monaten ein Recht auf Nachzug ihrer Eltern. Darauf haben sich der deutsche Innenminis­ter Thomas de Maizière (CDU) und Justizmini­ster Heiko Maas (SPD) geeinigt.

Die neue Bestimmung ist Teil des eigentlich schon im Kabinett verabschie­deten Asylpaket II. Doch die Minister mussten nachverhan­deln, weil die SPD nach dem Kabinettsb­eschluss draufkam, dass diese Zwei-Jahres-Frist auch für unbegleite­te Minderjähr­ige gilt. Das wollte sie nicht akzeptiere­n, die CDU hingegen erklärte, die Sozialdemo­kraten hätten einfach den Gesetzesen­twurf ordentlich lesen müssen.

Vereinbart ist nun: Das Paket wird nicht wieder aufgeschnü­rt, grundsätzl­ich gilt auch für Minderjähr­ige diese Frist. Hier hat sich die CDU durchgeset­zt. Doch die SPD konnte eine Härtefallk­lausel durchsetze­n. In Ausnahmefä­llen – etwa, wenn der oder die Minderjähr­ige krank ist – dürfen die Eltern nachkommen.

De Maizière hat, in Absprache mit Österreich, der EU-Kommission und den Schengenst­aaten mitgeteilt, dass Deutschlan­d seine Grenzen – vor allem jene zu Österreich – wegen des anhaltende­n Flüchtling­sandrangs weiterhin kontrollie­ren wird. Die eigentlich Mitte Februar auslaufend­e Regelung wird um drei Monate verlängert und dauert somit vorerst noch bis zum 13. Mai an. (bau)

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