Eltern dürfen Kindern nur im Ausnahmefall nach Deutschland folgen
Berlin – Es bleibt dabei: In Deutschland dürfen Menschen mit subsidiärem (nachrangigem) Schutz künftig ihre Familien erst nach zwei Jahren nachholen. Und diese Regelung gilt auch für minderjährige Flüchtlinge, auch sie haben grundsätzlich erst nach 24 Monaten ein Recht auf Nachzug ihrer Eltern. Darauf haben sich der deutsche Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) geeinigt.
Die neue Bestimmung ist Teil des eigentlich schon im Kabinett verabschiedeten Asylpaket II. Doch die Minister mussten nachverhandeln, weil die SPD nach dem Kabinettsbeschluss draufkam, dass diese Zwei-Jahres-Frist auch für unbegleitete Minderjährige gilt. Das wollte sie nicht akzeptieren, die CDU hingegen erklärte, die Sozialdemokraten hätten einfach den Gesetzesentwurf ordentlich lesen müssen.
Vereinbart ist nun: Das Paket wird nicht wieder aufgeschnürt, grundsätzlich gilt auch für Minderjährige diese Frist. Hier hat sich die CDU durchgesetzt. Doch die SPD konnte eine Härtefallklausel durchsetzen. In Ausnahmefällen – etwa, wenn der oder die Minderjährige krank ist – dürfen die Eltern nachkommen.
De Maizière hat, in Absprache mit Österreich, der EU-Kommission und den Schengenstaaten mitgeteilt, dass Deutschland seine Grenzen – vor allem jene zu Österreich – wegen des anhaltenden Flüchtlingsandrangs weiterhin kontrollieren wird. Die eigentlich Mitte Februar auslaufende Regelung wird um drei Monate verlängert und dauert somit vorerst noch bis zum 13. Mai an. (bau)