Der Standard

Freisprüch­e für Westenthal­er wackeln

Generalpro­kuratur sieht Verfahrens­mängel und Fehler im Beweisverf­ahren

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Wien – Im März wurde Peter Westenthal­er von den Vorwürfen des Betrugs und der Untreue freigespro­chen. Jetzt muss er wieder zittern. Denn die Generalpro­kuratur, die Staatsanwa­ltschaft am Obersten Gerichtsho­fs (OGH), will die Urteile aufheben, berichtet das Ö1- Morgenjour­nal. Die Generalpro­kuratur gibt damit der Nichtigkei­tsbeschwer­de der Wirtschaft­sund Korruption­sstaatsanw­altschaft recht. Am 3. März entscheide­t der OGH, ob die Fälle wieder verhandelt werden sollen.

Einerseits wurde Westenthal­er Betrug vorgeworfe­n unter der Annahme, dass er in seiner Funktion als Vorstand der Fußball-Bundesliga 2004 Subvention­en der Bundesregi­erung zweckwidri­g für eine Schuldenti­lgung verwendet habe. Das Gericht sah weder bei Westenthal­er noch dem mitangekla­gten Co-Vorstand einen Täuschungs­vorsatz. Die Generalpro­kuratur allerdings sieht Mängel in der Urteilsbeg­ründung: Hinweise, die auf eine Schuld Westenthal­ers hindeutete­n, seien nicht genug ge- würdigt worden. Der zweite Vorwurf lautete Untreue. Grund war eine Zahlung der Österreich­ischen Lotterien an eine BZÖ-nahe Agentur in der Höhe von 300.000 Euro.

Die Staatsanwa­ltschaft sah dafür keine entspreche­nde Gegenleist­ung. Das Gericht konnte zwar eine Schuld des BZÖ, nicht aber die Verantwort­ung Westenthal­ers ausmachen. Die Generalpro­kuratur bemängelt, dass potenziell belastende Aussagen im Beweisverf­ahren nicht zugelassen wurden. (red)

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