Freisprüche für Westenthaler wackeln
Generalprokuratur sieht Verfahrensmängel und Fehler im Beweisverfahren
Wien – Im März wurde Peter Westenthaler von den Vorwürfen des Betrugs und der Untreue freigesprochen. Jetzt muss er wieder zittern. Denn die Generalprokuratur, die Staatsanwaltschaft am Obersten Gerichtshofs (OGH), will die Urteile aufheben, berichtet das Ö1- Morgenjournal. Die Generalprokuratur gibt damit der Nichtigkeitsbeschwerde der Wirtschaftsund Korruptionsstaatsanwaltschaft recht. Am 3. März entscheidet der OGH, ob die Fälle wieder verhandelt werden sollen.
Einerseits wurde Westenthaler Betrug vorgeworfen unter der Annahme, dass er in seiner Funktion als Vorstand der Fußball-Bundesliga 2004 Subventionen der Bundesregierung zweckwidrig für eine Schuldentilgung verwendet habe. Das Gericht sah weder bei Westenthaler noch dem mitangeklagten Co-Vorstand einen Täuschungsvorsatz. Die Generalprokuratur allerdings sieht Mängel in der Urteilsbegründung: Hinweise, die auf eine Schuld Westenthalers hindeuteten, seien nicht genug ge- würdigt worden. Der zweite Vorwurf lautete Untreue. Grund war eine Zahlung der Österreichischen Lotterien an eine BZÖ-nahe Agentur in der Höhe von 300.000 Euro.
Die Staatsanwaltschaft sah dafür keine entsprechende Gegenleistung. Das Gericht konnte zwar eine Schuld des BZÖ, nicht aber die Verantwortung Westenthalers ausmachen. Die Generalprokuratur bemängelt, dass potenziell belastende Aussagen im Beweisverfahren nicht zugelassen wurden. (red)