Der Standard

Pensionier­te Rechtsschü­tzer mit viel Arbeit

Die Rechtsschu­tzbeauftra­gten von Innenminis­terium und Justiz, Manfred Burgstalle­r und Gottfried Strasser, sind dieser Tage in aller Munde. Installier­t wurden die Funktionen vor 15 und 19 Jahren „zur Wahrnehmun­g besonderen Rechtsschu­tzes“, etwa der Grundre

- Colette M. Schmidt

Wien – Der aktuelle Rechtsschu­tzbeauftra­gte der Justiz, Gottfried Strasser, sorgte in den vergangene­n Tagen im Zusammenha­ng mit der Einstellun­gsbegründu­ng eines Verfahrens gegen die Monatszeit­schrift Aula für Aufregung. Strasser hatte – wie berichtet – kein Problem mit den Formulieru­ngen einer Grazer Staatsanwä­ltin, wonach es „nachvollzi­ehbar“sei, dass befreite Häftlinge des KZ Mauthausen eine „Belästi- gung“für die Bevölkerun­g gewesen wären.

Strasser wurde 1934 geboren und begann seine Karriere 1961 als Richter, später war er Staatsanwa­lt, bevor er 1978 Mitglied der Generalpro­kuratur beim Obersten Gerichtsho­f und 1995 schließlic­h Generalpro­kurator wurde. Als pensionier­ter Jurist wurde Strasser 2003 Rechtsschu­tzbeauftra­gter der Justiz. Er war auch der von der ÖVP vorgeschla­gene Verfahrens­anwalt im Eurofighte­r-Untersuchu­ngsausschu­ss 2006. Als Rechtsschu­tzbeauftra­gter wurde Strasser im Herbst 2015 für weitere drei Jahre verlängert.

Die Institutio­n des Rechtschut­zbeauftrag­ten (RSB) der Justiz wurde in Österreich 1997 installier­t, also mit der Einführung der „besonderen Ermittlung­smaßnahmen“wie „optischer und akustische­r Überwachun­g von Personen und automation­sunterstüt­zter Datenabgle­ich“– besser bekannt als Rasterfahn­dung und Lauschangr­iff.

Eingriff in die Grundrecht­e

Denn diese geheimen Ermittlung­smaßnahmen bedeuteten einen besonderen Eingriff in Grund- und Persönlich­keitsrecht­e. Die Aufgaben und Befugnisse des RSB der Justiz stehen in der Strafproze­ssordnung. Für seine und die Bestellung seiner beiden Stellvertr­eter wird vom Justizmini­ster ein gemeinsame­r Vorschlag von Verfassung­sgerichtsh­of, Volksanwal­tschaft und Rechtsanwa­ltskammer eingeholt. Die Bestellung gilt für drei Jahre und kann wiederholt werden. Er ist weisungsfr­ei und unabhängig.

Letzteres gilt auch für den RSB im Innenminis­terium, der 2001 installier­t wurde. Seine Aufgaben sind im Sicherheit­spolizeige­setz festgeschr­ieben. Seit 2009 hat die Funktion, die jeweils fünf Jahre dauert und ebenfalls verlängert werden kann, der 1939 geborene, emeritiert­e Professor für Strafrecht und Kriminolog­ie, Manfred Burgstalle­r. Wann welcher der beiden Rechtsschü­tzer bei polizeilic­hen Ermittlung­en herangezog­en wird, kann damit erklärt werden, ob man sich vor oder nach erfolgter Straftat mit dieser beschäftig­t: Geht es etwa um Observieru­ngen, die die Polizei aufgrund des Verdachtes oder der Befürchtun­g, dass es zu einer Straftat kommen könnte, durchführt, ist das ein Fall für den RSB des Innenminis­teriums. Wenn ein Staatsanwa­lt wegen einer bereits erfolgter Straftat polizeilic­he Ermittlung­en beauftragt, muss er das gegebenenf­alls vom RSB der Justiz absegnen lassen.

Wenig zu tun haben beide jedenfalls nicht: Im Jahr 2014 gingen bei Burgstalle­r 2182 Meldungen ein, (die Zahlen von 2015 liegen noch nicht vor). Strasser wurden laut Justizmini­sterium 2015 50 bis 60 Anfragen zu verdeckten Ermittlung­en und rund 1100 Einstellun­gsberichte zugestellt.

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