Pensionierte Rechtsschützer mit viel Arbeit
Die Rechtsschutzbeauftragten von Innenministerium und Justiz, Manfred Burgstaller und Gottfried Strasser, sind dieser Tage in aller Munde. Installiert wurden die Funktionen vor 15 und 19 Jahren „zur Wahrnehmung besonderen Rechtsschutzes“, etwa der Grundre
Wien – Der aktuelle Rechtsschutzbeauftragte der Justiz, Gottfried Strasser, sorgte in den vergangenen Tagen im Zusammenhang mit der Einstellungsbegründung eines Verfahrens gegen die Monatszeitschrift Aula für Aufregung. Strasser hatte – wie berichtet – kein Problem mit den Formulierungen einer Grazer Staatsanwältin, wonach es „nachvollziehbar“sei, dass befreite Häftlinge des KZ Mauthausen eine „Belästi- gung“für die Bevölkerung gewesen wären.
Strasser wurde 1934 geboren und begann seine Karriere 1961 als Richter, später war er Staatsanwalt, bevor er 1978 Mitglied der Generalprokuratur beim Obersten Gerichtshof und 1995 schließlich Generalprokurator wurde. Als pensionierter Jurist wurde Strasser 2003 Rechtsschutzbeauftragter der Justiz. Er war auch der von der ÖVP vorgeschlagene Verfahrensanwalt im Eurofighter-Untersuchungsausschuss 2006. Als Rechtsschutzbeauftragter wurde Strasser im Herbst 2015 für weitere drei Jahre verlängert.
Die Institution des Rechtschutzbeauftragten (RSB) der Justiz wurde in Österreich 1997 installiert, also mit der Einführung der „besonderen Ermittlungsmaßnahmen“wie „optischer und akustischer Überwachung von Personen und automationsunterstützter Datenabgleich“– besser bekannt als Rasterfahndung und Lauschangriff.
Eingriff in die Grundrechte
Denn diese geheimen Ermittlungsmaßnahmen bedeuteten einen besonderen Eingriff in Grund- und Persönlichkeitsrechte. Die Aufgaben und Befugnisse des RSB der Justiz stehen in der Strafprozessordnung. Für seine und die Bestellung seiner beiden Stellvertreter wird vom Justizminister ein gemeinsamer Vorschlag von Verfassungsgerichtshof, Volksanwaltschaft und Rechtsanwaltskammer eingeholt. Die Bestellung gilt für drei Jahre und kann wiederholt werden. Er ist weisungsfrei und unabhängig.
Letzteres gilt auch für den RSB im Innenministerium, der 2001 installiert wurde. Seine Aufgaben sind im Sicherheitspolizeigesetz festgeschrieben. Seit 2009 hat die Funktion, die jeweils fünf Jahre dauert und ebenfalls verlängert werden kann, der 1939 geborene, emeritierte Professor für Strafrecht und Kriminologie, Manfred Burgstaller. Wann welcher der beiden Rechtsschützer bei polizeilichen Ermittlungen herangezogen wird, kann damit erklärt werden, ob man sich vor oder nach erfolgter Straftat mit dieser beschäftigt: Geht es etwa um Observierungen, die die Polizei aufgrund des Verdachtes oder der Befürchtung, dass es zu einer Straftat kommen könnte, durchführt, ist das ein Fall für den RSB des Innenministeriums. Wenn ein Staatsanwalt wegen einer bereits erfolgter Straftat polizeiliche Ermittlungen beauftragt, muss er das gegebenenfalls vom RSB der Justiz absegnen lassen.
Wenig zu tun haben beide jedenfalls nicht: Im Jahr 2014 gingen bei Burgstaller 2182 Meldungen ein, (die Zahlen von 2015 liegen noch nicht vor). Strasser wurden laut Justizministerium 2015 50 bis 60 Anfragen zu verdeckten Ermittlungen und rund 1100 Einstellungsberichte zugestellt.