Der Standard

Warnung vor Verstoß gegen Kinderrech­te

Asylnovell­e laut SPÖ und ÖVP fix, daran ändere auch vereinbart­es Hearing nichts

- Irene Brickner

Wien – Neben Richtwert-, vulgo Obergrenze­nplänen für Asylanträg­e sowie Überlegung­en, die sozialen Leistungen für Flüchtling­e einzuschrä­nken, harrt derzeit auch eine Asyl-Gesetzesän­derung ihres Beschlusse­s: Kommenden Donnerstag wird sich das Parlament erstmals mit der Asylnovell­e befassen – konkret: der Innenaussc­huss.

Wie berichtet, soll die Novelle ein auf vorerst drei Jahre beschränkt­es „Asyl auf Zeit“und Einschränk­ungen bei der Familienzu­sammenführ­ung für anerkannte Flüchtling­e und subsidiär Schutzbere­chtigte bringen. Der Ministerra­t hat bereits sein Okay gegeben.

Doch beschlosse­n werden soll die Asylnovell­e im Ausschuss kommende Woche nicht. Vielmehr wird dort auf Druck der Grünen ein öffentlich­es Hearing zur Novelle stattfinde­n. Überhaupt, so Grünen-Menschenre­chtssprech­erin Alev Korun, sei die Beschlussv­erzögerung bemerkensw­ert: „Vielleicht wollen ÖVP und SPÖ abwarten, was die Expertengu­tachten zur Richtwertu­msetzung besagen – und die Asylnovell­e in der Folge ausweiten.“

Nicht umstritten, nur vertagt

Das sei nicht geplant, heißt es dazu im ÖVP-regierten Innenminis­terium. Auch Innenaussc­hussObmann Otto Pendl (SPÖ) schließt das aus. Aus „rein organisato­rischen Gründen“werde man die Asylnovell­e erst im folgenden Innenaussc­huss absegnen.

Denn, so Pendl, in Sachen Asylnovell­e sei „inhaltlich mit der ÖVP alles klar, der Fahrplan steht“. Daran werde auch das Hearing nichts ändern: „Die Grünen haben es verlangt, sie haben es bekommen, aus.“

Dabei dürfte bei der Expertenan­hörung massive Kritik an – vor allem – den Plänen zur Einschränk­ung des Familienna­chzugs formuliert werden. Im Fall minderjähr­iger Flüchtling­e würde dies „gegen die UN-Kinderrech­tskonventi­on verstoßen“, warnt Elisabeth Schaffelho­fer-Garcia Marquez vom Netzwerk Kinderrech­te Österreich. Sie beruft sich dabei auch auf Kritik in Deutschlan­d, wo Ähnliches geplant ist: Die Kinderrech­tskonventi­on verpflicht­e die Vertragsst­aaten, ein Kind nur dann von den Eltern zu trennen, wenn dies für sein Wohl notwendig sei, heißt es etwa beim Deutschen Institut für Menschenre­chte.

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