Der ewige Kampf ums Doktorat
Fachhochschulkonferenz lässt nicht nach: „Kein Privileg der Unis“
Wien – Bekannt positioniert und diskursfreudig, hat die Wissenschaftssprecherin der Grünen, Sigrid Maurer, nun noch einmal nachgelegt: „Den Begehrlichkeiten der Fachhochschulen, selbst Doktoratsstudien anbieten zu dürfen, muss eine klare Absage erteilt werden.“
Maurer weiter: „Die Fachhochschulen können das für ein Doktoratsstudium nötige Forschungsumfeld nicht bieten. Der Sündenfall, ein Promotionsrecht an eine Institution zu vergeben, die dieser Aufgabe wissenschaftlich nicht gewachsen ist, ist bereits mit der Donau-Uni Krems passiert, das darf sich nicht wiederholen.“
Das Doktorat diene der wissenschaftlichen Qualifizierung und der Forschung, nicht der Statusverbesserung.
Zwecks Forschung
Zuvor hatte die Fachhochschulkonferenz (FHK) Anfang Februar in einer Aussendung das Thema Doktorat wieder aufs Tapet gebracht und von „Notwendigkeit von extern akkreditierten Doktoratsprogrammen an Fachhochschulen, um es dem angewandt forschenden akademischen Sektor zu ermöglichen“, gesprochen.
Grundstein des Ärgers ist ein von der Universitätenkonferenz entwickeltes Positionspapier, das ein Kooperationsverständnis der Universitäten im Doktoratsbereich beschreibt. Darin werde zum Ausdruck gebracht, dass allein die Universitäten entschieden, ob und wie sie kooperierten, wettert FHK-Generalsekretär Kurt Koleznik.
Diese Vorgangsweise entspreche zwar dem Selbstverständnis der klassischen Universitäten, schwäche aber gleichzeitig Innovation im Bereich der angewandten akademischen Forschung an den Fachhochschulen. Durch die Stärke der univer- sitären Autonomie hätten die Fachhochschulen keine Möglichkeit, sich in ihren Forschungsfeldern weiterzuentwickeln. Damit die Stärke der Universitäten nicht zur Schwäche der Fachhochschulen werde, müssten einheitliche Rahmenbedingungen geschaffen werden.
Distinktionswünsche
Die Universitätenkonferenz ist der Überzeugung, dass das Promotionsrecht das Privileg der öffentlichen Universitäten ist und spricht sich des Weiteren gegen eine „Entdifferenzierung“innerhalb des Hochschulraumes aus.
Hier müsse, so Koleznik, entgegenhalten werden, dass sowohl das Institute of Science and Technology Austria (IST Austria), die Donauuniversität Krems – eine Weiterbildungsuniversität ohne grundständige Studien – wie auch die Privatuniversitäten neben den öffentlichen Universitäten bereits Doktoratsstudien anbieten und dies daher schon längst kein Alleinstellungsmerkmal der öffentlichen Universitäten mehr sei.
Dass die erwähnten Hochschultypen dieses eigenständige Recht neben den klassischen Universitäten eingeräumt bekommen haben, sei für die Entwicklung ihres eigenständigen Forschungsprofils richtig und wichtig gewesen, sagt die FHK ganz im Gegensatz zu Maurers Beurteilung als „Sündenfall“.
Man müsse, so die Forderung, den Fachhochschulen künftig zumindest die Chance geben, Doktoratsprogramme zur Akkreditierung einzureichen. So könne gewährleistet werden, dass tatsächlich eine wertfreie Beurteilung durch neutrale Experten darüber erfolgt, ob Fachhochschulen in der Lage sind, entsprechend hochqualitative Doktoratsprogramme zu etablieren. (APA, red)