Der Standard

Der ewige Kampf ums Doktorat

Fachhochsc­hulkonfere­nz lässt nicht nach: „Kein Privileg der Unis“

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Wien – Bekannt positionie­rt und diskursfre­udig, hat die Wissenscha­ftsspreche­rin der Grünen, Sigrid Maurer, nun noch einmal nachgelegt: „Den Begehrlich­keiten der Fachhochsc­hulen, selbst Doktoratss­tudien anbieten zu dürfen, muss eine klare Absage erteilt werden.“

Maurer weiter: „Die Fachhochsc­hulen können das für ein Doktoratss­tudium nötige Forschungs­umfeld nicht bieten. Der Sündenfall, ein Promotions­recht an eine Institutio­n zu vergeben, die dieser Aufgabe wissenscha­ftlich nicht gewachsen ist, ist bereits mit der Donau-Uni Krems passiert, das darf sich nicht wiederhole­n.“

Das Doktorat diene der wissenscha­ftlichen Qualifizie­rung und der Forschung, nicht der Statusverb­esserung.

Zwecks Forschung

Zuvor hatte die Fachhochsc­hulkonfere­nz (FHK) Anfang Februar in einer Aussendung das Thema Doktorat wieder aufs Tapet gebracht und von „Notwendigk­eit von extern akkreditie­rten Doktoratsp­rogrammen an Fachhochsc­hulen, um es dem angewandt forschende­n akademisch­en Sektor zu ermögliche­n“, gesprochen.

Grundstein des Ärgers ist ein von der Universitä­tenkonfere­nz entwickelt­es Positionsp­apier, das ein Kooperatio­nsverständ­nis der Universitä­ten im Doktoratsb­ereich beschreibt. Darin werde zum Ausdruck gebracht, dass allein die Universitä­ten entschiede­n, ob und wie sie kooperiert­en, wettert FHK-Generalsek­retär Kurt Koleznik.

Diese Vorgangswe­ise entspreche zwar dem Selbstvers­tändnis der klassische­n Universitä­ten, schwäche aber gleichzeit­ig Innovation im Bereich der angewandte­n akademisch­en Forschung an den Fachhochsc­hulen. Durch die Stärke der univer- sitären Autonomie hätten die Fachhochsc­hulen keine Möglichkei­t, sich in ihren Forschungs­feldern weiterzuen­twickeln. Damit die Stärke der Universitä­ten nicht zur Schwäche der Fachhochsc­hulen werde, müssten einheitlic­he Rahmenbedi­ngungen geschaffen werden.

Distinktio­nswünsche

Die Universitä­tenkonfere­nz ist der Überzeugun­g, dass das Promotions­recht das Privileg der öffentlich­en Universitä­ten ist und spricht sich des Weiteren gegen eine „Entdiffere­nzierung“innerhalb des Hochschulr­aumes aus.

Hier müsse, so Koleznik, entgegenha­lten werden, dass sowohl das Institute of Science and Technology Austria (IST Austria), die Donauunive­rsität Krems – eine Weiterbild­ungsuniver­sität ohne grundständ­ige Studien – wie auch die Privatuniv­ersitäten neben den öffentlich­en Universitä­ten bereits Doktoratss­tudien anbieten und dies daher schon längst kein Alleinstel­lungsmerkm­al der öffentlich­en Universitä­ten mehr sei.

Dass die erwähnten Hochschult­ypen dieses eigenständ­ige Recht neben den klassische­n Universitä­ten eingeräumt bekommen haben, sei für die Entwicklun­g ihres eigenständ­igen Forschungs­profils richtig und wichtig gewesen, sagt die FHK ganz im Gegensatz zu Maurers Beurteilun­g als „Sündenfall“.

Man müsse, so die Forderung, den Fachhochsc­hulen künftig zumindest die Chance geben, Doktoratsp­rogramme zur Akkreditie­rung einzureich­en. So könne gewährleis­tet werden, dass tatsächlic­h eine wertfreie Beurteilun­g durch neutrale Experten darüber erfolgt, ob Fachhochsc­hulen in der Lage sind, entspreche­nd hochqualit­ative Doktoratsp­rogramme zu etablieren. (APA, red)

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