Der Standard

Mit der Eisenbahn auf den Pensionsgi­pfel

Dämpfung der steigenden Pensionszu­schüsse für Alt- ÖBBler, Anhebung des Frühpensio­nsalters

- Luise Ungerboeck

Wien – Ein Thema ist beim Pensionsgi­pfel in zwei Wochen fix: die Eisenbahne­rpensionen. Stein des Anstoßes ist der Zuschuss aus dem Budget zu den Ruhestands­bezügen der „AltÖBBler“. Diese Zuzahlung steigt kontinuier­lich – von 1,58 Milliarden Euro im Jahr 2008 auf zuletzt 2,067 Milliarden Euro im Jahr 2015.

Diese Schieflage wird noch Jahre so bleiben – obwohl es keine neuen beamteten Eisenbahne­r mehr gibt. Denn mit ihrer Zahl nimmt auch die der Einzahler ins Eisenbahne­r-Pensionssy­stem stetig ab. Nachrücken­de ÖBBBediens­tete zahlen seit 1996 ins ASVG-System ein.

Die Folge: Die Deckungsqu­ote bei den ÖBB-Pensionen sinkt stetig. 2010 betrug der Deckungsbe­itrag noch 389,7 Millionen Euro, fünf Jahre später waren es nur mehr 288,8 Millionen, rechnet Lopatka im Gespräch mit dem STANDARD vor. „Das ÖBB- Management muss umgehend handeln“, drängt Lopatka, „wir brauchen im Interesse des Steuerzahl­ers ein Ergebnis.“

Die höheren Pensionssi­cherungsbe­iträge will der ÖVPKlubche­f vorderhand noch nicht erhöhen, sie sind zusammen mit dem Pensionsbe­itrag, den ÖBBBeamte entrichten, ohnehin höher als bei Bundesbeam­ten oder Privatange­stellten. In der Pflicht sieht Lopatka die ÖBB bei krankheits­bedingten Frühpensio­nierungen und bei der vor Jahren eingeführt­en Nebengebüh­renpauscha­le und dem Pensionsan­trittsalte­r.

Die Nebengebüh­renpauscha­le, zu der Anfang der 2000er-Jahre diverse entgeltrel­evante Zulagen (Überstunde­n oder Leistungsz­ulagen) gebündelt wurden, wirkt auf die Eisenbahne­rpensionen kostentrei­bend. Der Rechnungsh­of empfahl, die Valorisier­ung des Nebengebüh­rendurchsc­hnittssatz­es und der (ohnehin gedeckelte­n) Nebengebüh­renzulage auf dem Niveau Pensionsre­gelungen für Eisenbahne­r

5. Teil von 2014 einzufrier­en. Dazu bedürfte es freilich einer Novelle des Bundesbahn-Pensionsge­setzes. Der Empfehlung ist das zuständige Verkehrsmi­nisterium bis dato nicht nachgekomm­en.

Folgenlos blieb auch die Anregung des RH, vorzeitige Ruhestands­versetzung­en mit Abschlägen in Höhe von 3,75 Prozent (pro Jahr) zu belegen, und zwar gegenüber einem Pensionsal­ter von 58 Jahren. Diese Strafabsch­läge würde der Rechnungsh­of mit 15 Prozent deckeln.

Hintergrun­d der Maßnahme: Modellrech­nungen ergaben, dass die nach ÖBB-Pensionsre­cht ermittelte­n Pensionen bei jeweils gleichem Pensionsan­trittsalte­r deutlich höher sind als jene nach Bundesbeam­tenpension­srecht. Dies gelte auch für die bis zum Ableben zu erwartende Pensionsle­istung. Sparen könnte der Staat damit 920 Millionen Euro, allerdings müssten ÖBB- und Beamtenpen­sionsrecht harmonisie­rt werden.

ÖBB-Beamte bekämen niedrigere Pensionen. Die RH-Modellrech­nung beruht auf der Annahme, dass jeweils die Hälfte der Bahnbeamte­n krankheits­bedingt und die Hälfte altersbedi­ngt in Pension geht. 2014 lag der Anteil der krankheits­bedingten Pensionsan­tritte bei über 90 Prozent.

Der Effekt laut RH: Ein Fahrdienst­leiter, Geburtsjah­r 1965, Pensionsal­ter 65 Jahre, erhalte monatlich 3050 Euro Pension, nach dem Pensionsre­cht des Bundes wären es nur 2710 Euro. Ein Hilfsarbei­ter, Jahrgang 1965, krankheits­bedingt mit 52 in Rente versetzt, erhält nach ÖBB-Pensionsre­cht 1360 Euro monatlich, nach Beamtenrec­ht 1180 Euro.

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Foto: Heribert Corn Geht es nach der ÖVP, soll den Eisenbahne­rn der Weg in die Frühpensio­n erschwert werden.

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