Mit der Eisenbahn auf den Pensionsgipfel
Dämpfung der steigenden Pensionszuschüsse für Alt- ÖBBler, Anhebung des Frühpensionsalters
Wien – Ein Thema ist beim Pensionsgipfel in zwei Wochen fix: die Eisenbahnerpensionen. Stein des Anstoßes ist der Zuschuss aus dem Budget zu den Ruhestandsbezügen der „AltÖBBler“. Diese Zuzahlung steigt kontinuierlich – von 1,58 Milliarden Euro im Jahr 2008 auf zuletzt 2,067 Milliarden Euro im Jahr 2015.
Diese Schieflage wird noch Jahre so bleiben – obwohl es keine neuen beamteten Eisenbahner mehr gibt. Denn mit ihrer Zahl nimmt auch die der Einzahler ins Eisenbahner-Pensionssystem stetig ab. Nachrückende ÖBBBedienstete zahlen seit 1996 ins ASVG-System ein.
Die Folge: Die Deckungsquote bei den ÖBB-Pensionen sinkt stetig. 2010 betrug der Deckungsbeitrag noch 389,7 Millionen Euro, fünf Jahre später waren es nur mehr 288,8 Millionen, rechnet Lopatka im Gespräch mit dem STANDARD vor. „Das ÖBB- Management muss umgehend handeln“, drängt Lopatka, „wir brauchen im Interesse des Steuerzahlers ein Ergebnis.“
Die höheren Pensionssicherungsbeiträge will der ÖVPKlubchef vorderhand noch nicht erhöhen, sie sind zusammen mit dem Pensionsbeitrag, den ÖBBBeamte entrichten, ohnehin höher als bei Bundesbeamten oder Privatangestellten. In der Pflicht sieht Lopatka die ÖBB bei krankheitsbedingten Frühpensionierungen und bei der vor Jahren eingeführten Nebengebührenpauschale und dem Pensionsantrittsalter.
Die Nebengebührenpauschale, zu der Anfang der 2000er-Jahre diverse entgeltrelevante Zulagen (Überstunden oder Leistungszulagen) gebündelt wurden, wirkt auf die Eisenbahnerpensionen kostentreibend. Der Rechnungshof empfahl, die Valorisierung des Nebengebührendurchschnittssatzes und der (ohnehin gedeckelten) Nebengebührenzulage auf dem Niveau Pensionsregelungen für Eisenbahner
5. Teil von 2014 einzufrieren. Dazu bedürfte es freilich einer Novelle des Bundesbahn-Pensionsgesetzes. Der Empfehlung ist das zuständige Verkehrsministerium bis dato nicht nachgekommen.
Folgenlos blieb auch die Anregung des RH, vorzeitige Ruhestandsversetzungen mit Abschlägen in Höhe von 3,75 Prozent (pro Jahr) zu belegen, und zwar gegenüber einem Pensionsalter von 58 Jahren. Diese Strafabschläge würde der Rechnungshof mit 15 Prozent deckeln.
Hintergrund der Maßnahme: Modellrechnungen ergaben, dass die nach ÖBB-Pensionsrecht ermittelten Pensionen bei jeweils gleichem Pensionsantrittsalter deutlich höher sind als jene nach Bundesbeamtenpensionsrecht. Dies gelte auch für die bis zum Ableben zu erwartende Pensionsleistung. Sparen könnte der Staat damit 920 Millionen Euro, allerdings müssten ÖBB- und Beamtenpensionsrecht harmonisiert werden.
ÖBB-Beamte bekämen niedrigere Pensionen. Die RH-Modellrechnung beruht auf der Annahme, dass jeweils die Hälfte der Bahnbeamten krankheitsbedingt und die Hälfte altersbedingt in Pension geht. 2014 lag der Anteil der krankheitsbedingten Pensionsantritte bei über 90 Prozent.
Der Effekt laut RH: Ein Fahrdienstleiter, Geburtsjahr 1965, Pensionsalter 65 Jahre, erhalte monatlich 3050 Euro Pension, nach dem Pensionsrecht des Bundes wären es nur 2710 Euro. Ein Hilfsarbeiter, Jahrgang 1965, krankheitsbedingt mit 52 in Rente versetzt, erhält nach ÖBB-Pensionsrecht 1360 Euro monatlich, nach Beamtenrecht 1180 Euro.