Prozesse um Alkohol, Wildpinkeln und Wien-Floridsdorf
25-Jähriger soll bei einem Weinfest Widerstand geleistet, 31-Jährige soll Teenager den Arm gebrochen haben
Wien – Sicher, die Abkürzung ACAB könnte auch für „Acht Cola, acht Bier“stehen. Gemeinhin bedeutet sie aber „All cops are bastards“(Alle Kieberer sind Arschlöcher, wäre wohl eine solide Übersetzung ins Österreichische). Gerhard S. hat das bei den „Stürmischen Tagen“, einem Weinfest in Wien-Floridsdorf, während des Wildpinkelns gegrölt – was drei Exekutivbeamte hörten und sahen. Der 25-Jährige findet sich mit einer Anklage wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt vor Richter Christian Gneist wieder.
„Ich habe die Polizisten nicht gesehen“, beteuert der Angeklagte zur Schreierei während des Urinierens. Dass er „I siach eich, es Oaschlecha, ihr braucht’s net leichten!“rief, als die Beamten ihre Taschenlampen auf ihn richteten, war nicht deeskalierend. Seine „Acht Cola, acht Bier“-Erklärung hätten die Polizisten „nicht so lustig aufgenommen“. Auch, dass er im Gehen zum Beamten „Woamer“gesagt hat.
Plötzlich sei er von hinten gepackt worden und dann auf dem Boden gelegen. Warum, bleibt eigentlich offen. Einige Polizisten behaupten, er habe einen von ihnen angreifen wollen. Er sagt, es sei nie eine Festnahme ausgesprochen worden, er habe sich nur befreien wollen. Da sich nicht wirklich klären lässt, wann S. zu Fall gebracht wurde und ob er sich gewehrt hat, wird er freigesprochen.
Auch im Nebensaal geht es bei Richterin Claudia Moravec-Loidolt um Floridsdorf und Alkohol. Petra A. ist 31 Jahre alt und soll nicht nur im volltrunkenen Zustand einer Frau den Arm gebrochen haben, sondern später dasselbe auch mit einer 15-Jährigen getan haben.
Der erste Fall wurde schon einmal verhandelt, damals kam A. mit einer Diversion davon. Da sie am 16. Juni im Wasserpark an der Alten Donau aber mit einer Kontrahentin ihrer elfjährigen Tochter in Streit geraten ist, werden nun beide Delikte gemeinsam verhandelt.
Liza W. soll die Tochter der Angeklagten schon zwei Wochen vor der Tat beschimpft und ihr Prügel angedroht haben, ehe A. das Mädchen zufällig wieder traf. „Drei Bier“, habe sie damals getrunken gehabt. Moravec-Loidolt runzelt die Stirn. „Was machen wir mit Ihrem Alkoholproblem?“– „Ich habe kein Alkoholproblem.“– „Aber jedes Mal, wenn Sie Alkohol trinken, gibt es ein Problem.“– „Jetzt nicht mehr.“
Auch sie hat Glück. Man glaubt ihr, dass sich Frau und Teenagerin gegenseitig an den Haaren gezogen haben und unglücklich zu Sturz gekommen sind. A. wird rechtskräftig freigesprochen, damit bleibt auch die Diversion aus dem ersten Fall bestehen.