Der Standard

Das Burgenland schließt eine Kontrolllü­cke

Ab sofort darf der Landes-Rechnungsh­of auch in die Bücher aller Gemeinden schauen

- Wolfgang Weisgram

Eisenstadt – Über Burgenland­s Gemeinden – in den vergangene­n Jahren immer wieder ins Gerede gekommen durch schieflauf­ende Finanzange­legenheite­n – hängt seit Jahresbegi­nn sozusagen ein Damoklessc­hwert. Seit 1. Jänner darf sich der Landes-Rechnungsh­of auch Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern genauer anschauen.

Das Burgenland ist zwar bei weitem nicht das erste Land, das solches genehmigt. Aber für das „Land der Dörfer“ist das besonders wichtig. Denn bisher, so Rechnungsh­of-Chef Andreas Mihalits, war eine Prüfung von Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern – das sind 170 von 171 – nur über Auftrag der Landesregi­erung möglich. Nur Eisenstadt mit knapp mehr als 13.000 Menschen musste stets auf eine plötzliche, also von der Prüfstelle initiativ ausgehende­n, Nachschau rechnen.

Solche Plötzlichk­eit ist vor allem deshalb entscheide­nd, weil der Landtag den Prüfumfang doch recht eingeschrä­nkt hat. „Pro Legislatur­periode“, sagt Landtagspr­äsident Christian Illedits, „also innerhalb von fünf Jahren, werden zehn Gemeinden überprüft.“

Der Rechnungsh­ofpräsiden­t kann damit leben. Erstens: „Es prüft ja auch die Gemeindeab­teilung. Und wir wollen unbedingt vermeiden, dass es da zu unkoordini­erten Doppelprüf­ungen kommt.“Burgenland Kleingemei­nden hätten dafür auch nicht die personelle Kapazität. Da gibt es zumeist nur den „Amtmann“– der im Fall des weiblichen Geschlecht­s selbst im Burgenland schon auch „Amtfrau“genannt wird.

Zweitens aber, so Andreas Mihalits: „Wenn wir prüfen, prüfen wir fünf Jahre zurück, zumindest aber drei. So wollen wir Verzerrung­en durch allfällige Einmaleffe­kte möglichst verhindern.“Ein jeweils dreiköpfig­es Team werde dann nicht bloß die unmittelba­ren Finanzgeba­rung unter die Lupe nehmen – sondern auch die, welche besonders gefährlich – weil bislang immer lange unsichtbar – sind, die bei den ausgelager­ten Gesellscha­ften, wenn sie zu wenigstens der Hälfte im Gemeindebe­sitz sind. Das Prüfvolume­n, so Mihalits, erhöhe sich durch die neue Regelung von 1,6 auf 2,2 Milliarden.

Kommunale Auffälligk­eiten

Das alles war, sagt nicht nur Andreas Mihalits, hoch an der Zeit. Burgenland­s Gemeinden sind öfters durch finanziell­e Fisimatent­en auffällig geworden. 2009 etwa flog auf, dass in Oberwart jahrelang keine Gebühren in Rechnung gestellt worden sind, weil der Zuständige die Rechnungen nicht verschickt hatte.

Neusiedl am See hat sich mit hohen Infrastruk­turinvesti­tionen ziemlich überhoben und bangt nun ums Hallenbad, bei dem immer noch nicht klar ist, ob es saniert werden kann oder nicht.

Und unlängst wurde eine kuriose Geschichte aus der Gemeindeab­teilung des Landes bekannt. Da hatte sich jahrelang jemand bei der Bedarfszut­eilung verrechnet. Nun müssen manche Gemeinden (Wiesen etwa) hohe Beträge zurückzahl­en, andere (Eisenstadt etwa) kriegen nachgezahl­t.

Welche Gemeinde wann geprüft wird, soll „nach objektiven Kriterien“, ja „einen Punktesyst­em“eruiert werden. Das Aus- wahlverfah­ren berücksich­tige unter anderem die Bevölkerun­gszahl, Haushalts- und Finanzsitu­ation. Begonnen wird heuer „noch im ersten Quartal“.

„In Neusiedl?“Andreas Mihalits schüttelt energisch den Kopf: „Das sage ich doch nicht. Das wäre ja, als würde die Polizei ein Planquadra­t ankündigen.“

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Foto: LMS LRH-Chef Andreas Mihalits macht sich prüfbereit.
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