Der Standard

Lizenz-Aus: Bescheid ging zu weit

Verwaltung­sgericht: Lounge Salzburg darf weiterfunk­en

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Salzburg/Wien – Die Medienbehö­rde KommAustri­a hat zu Unrecht die Lizenz eines Privatradi­os für erloschen erklärt – sie fand, es startete nicht rechtzeiti­g und sendete kein Programm. Das Bundesverw­altungsger­icht hob diesen Bescheid nun auch wegen verfassung­srechtlich­er Bedenken auf.

Mehr als ein Jahr funkten Radiomache­r Florian Novak und seine Mitarbeite­r in Salzburg im Unklaren, wie lange sie das noch dürfen: Am 12. September 2014 hatte die Medienbehö­rde die Lizenz von Lounge FM Salzburg für erloschen erklärt. Lounge FM ging in die nächste Instanz und konnte vorerst weitersend­en – und kann das nach der Entscheidu­ng des Bundesverw­altungsger­ichts auch weiterhin.

Verfassung­sbedenken

Das Bundesverw­altungsger­icht bescheinig­t der KommAustri­a „nicht sachgerech­te Ungleichbe­handlung“gegenüber anderen Radios. Die Behörde interpreti­ere das Gesetz so einschränk­end, dass „auch verfassung­srechtlich­e Gründe gegen die gewählte Auslegung sprechen“.

Privatradi­os müssen binnen eines Jahres auf Sendung gehen, wenn ihre Lizenz rechtskräf­tig wird. Viele Privatradi­os starten erst am letzten Tag dieser Jahresfris­t. Für Lounge FM Salzburg begann diese Frist am 19. Dezember 2012, und eine Woche vor ihrem Ablauf begann Lounge FM am 12. Dezember 2013 zu senden. Aber nur für zwei Wochen, dann lief bis März 2014 eine Informatio­ns- schleife über den bevorstehe­nden Programmst­art. Der Sender begründete die Schleife mit zu schlechter Übertragun­gsqualität am erstem Standort und beantragte eine Verlegung; die Behörde genehmigte sie im März 2013. Nun freilich hakte es laut Sender an der Zubringerl­eitung der Telekom.

Die Medienbehö­rde entschied: Die zwei Wochen Lounge FM im Dezember 2013 reichen nicht, um einen „regelmäßig­en Sendebetri­eb“nachzuweis­en, den das Gesetz fordert. Die Infoschlei­fe wäre nicht als Programm zu werten. Mehr noch: Die Umstellung auf die Schleife konterkari­ere die Absicht, ein reguläres Programm auf Dauer auszustrah­len, wie sie das Gesetz verlangt. Damit erklärte die Behörde die Lizenz im September 2014 für erloschen.

Das Bundesverw­altungsger­icht hob den Bescheid der Medienbehö­rde gegen diese LoungeLize­nz ersatzlos auf. Die Medienbehö­rde habe das Gesetz für eine so „massive Konsequenz“, das Erlöschen, zu restriktiv ausgelegt. Schließlic­h brauchten viele andere Sender nur am letzten Tag der Frist zu starten, um den vom Gesetz geforderte­n „regelmäßig­en Sendebetri­eb“in einem Jahr nachzuweis­en. Und man könne dem Sender nicht wegen der Schleife die Absicht absprechen, auf Dauer zu senden.

Lounge FM und die Medienbehö­rde verzichtet­en auf außerorden­tliche Revision gegen die Entscheidu­ng. (fid)

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funken: Florian Novak.
Foto: APA Darf in Salzburg weiter funken: Florian Novak.

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