Zahl der Einbürgerungen stieg um 7,4 Prozent
Die meisten Neo- Österreicher besaßen zuvor die bosnische Staatsbürgerschaft
Wien – 8265 Menschen wurde im Jahr 2015 die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen. Das entspricht einem Anstieg von 7,4 Prozent gegenüber dem Jahr davor, ein moderater Trend setzt sich damit seit dem Jahr 2011 fort. Mehr als ein Drittel der neuen Staatsbürger wurde bereits in Österreich geboren, die größte Herkunftsgruppe bilden die Bosnier. Das geht aus Zahlen von Statistik Austria auf Basis amtlicher Daten des Innenministeriums hervor.
An zweiter Stelle hinter den 1218 früheren Bosniern folgen ehemalige Staatsangehörige der Türkei (998 Personen), Serbiens (636 Personen), des Kosovo (542 Personen), der Russischen Föderation (542 Personen) und der Ukraine (299 Personen). 1119 Personen besaßen bisher einen Reisepass eines EU-Staates. 37,9 Prozent der Eingebürgerten (2944 Personen) wurden in Österreich geboren, 3131 Personen waren zum Zeitpunkt der Einbürgerung jünger als 18 Jahre.
In 2967 Fällen waren die NeoÖsterreicher in Wien gemeldet, das entspricht hochgerechnet auf den bundesweiten Wert einem Anteil von 35,9 Prozent. Knapp ein weiteres Drittel entfällt auf Ober- und Niederösterreich (1292 respektive 1187 Fälle), das restliche Drittel teilte sich auf die ande- ren sechs Bundesländer auf. Zuwächse gab es in allen Ländern, den größten prozentuellen Anstieg verzeichnete Kärnten (plus 22 Prozent), den geringsten Oberösterreich (plus 0,7 Prozent). 121 eingebürgerte Personen hatten ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Verleihung im Ausland.
Ein Fünftel des Rekordjahres
Verglichen mit 2003, dem Rekordjahr der jüngeren Geschichte mit 45.112 Fällen, lag die Zahl der Einbürgerungen im Vorjahr bei rund einem Fünftel; das Jahr mit den wenigsten Verleihungen – man schrieb das Jahr 2010 mit 6135 Fällen – wurde um gut 32 Prozent übertroffen. Die Einbürgerungsrate, also das Verhältnis der Einbürgerungen zur Gesamtbevölkerung, betrug wie schon im vorvergangenen Jahr 0,7 Prozent.
Mehr als die Hälfte der Einbürgerungen erfolgte aufgrund eines Rechtsanspruchs (4554 Personen), in den meisten Fällen wegen eines mindestens sechsjährigen Wohnsitzes in Österreich und aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen (2561 Personen). 386 Personen blickten auf eine mindestens 15-jährige Aufenthaltsbiografie in Österreich zurück, weitere 860 Personen wurden wegen einer Ehe mit einem Österreicher eingebürgert. 1345 Personen erhielten die Staatsbürgerschaft im Ermessen, darunter 1292 Personen nach mindestens zehnjährigem Wohnsitz. Eine „Erstreckung der Verleihung“wurde 261 Ehepartnern sowie 2105 Kinder zuteil. (mcmt)