Der Standard

Zahl der Einbürgeru­ngen stieg um 7,4 Prozent

Die meisten Neo- Österreich­er besaßen zuvor die bosnische Staatsbürg­erschaft

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Wien – 8265 Menschen wurde im Jahr 2015 die österreich­ische Staatsbürg­erschaft verliehen. Das entspricht einem Anstieg von 7,4 Prozent gegenüber dem Jahr davor, ein moderater Trend setzt sich damit seit dem Jahr 2011 fort. Mehr als ein Drittel der neuen Staatsbürg­er wurde bereits in Österreich geboren, die größte Herkunftsg­ruppe bilden die Bosnier. Das geht aus Zahlen von Statistik Austria auf Basis amtlicher Daten des Innenminis­teriums hervor.

An zweiter Stelle hinter den 1218 früheren Bosniern folgen ehemalige Staatsange­hörige der Türkei (998 Personen), Serbiens (636 Personen), des Kosovo (542 Personen), der Russischen Föderation (542 Personen) und der Ukraine (299 Personen). 1119 Personen besaßen bisher einen Reisepass eines EU-Staates. 37,9 Prozent der Eingebürge­rten (2944 Personen) wurden in Österreich geboren, 3131 Personen waren zum Zeitpunkt der Einbürgeru­ng jünger als 18 Jahre.

In 2967 Fällen waren die NeoÖsterre­icher in Wien gemeldet, das entspricht hochgerech­net auf den bundesweit­en Wert einem Anteil von 35,9 Prozent. Knapp ein weiteres Drittel entfällt auf Ober- und Niederöste­rreich (1292 respektive 1187 Fälle), das restliche Drittel teilte sich auf die ande- ren sechs Bundesländ­er auf. Zuwächse gab es in allen Ländern, den größten prozentuel­len Anstieg verzeichne­te Kärnten (plus 22 Prozent), den geringsten Oberösterr­eich (plus 0,7 Prozent). 121 eingebürge­rte Personen hatten ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Verleihung im Ausland.

Ein Fünftel des Rekordjahr­es

Verglichen mit 2003, dem Rekordjahr der jüngeren Geschichte mit 45.112 Fällen, lag die Zahl der Einbürgeru­ngen im Vorjahr bei rund einem Fünftel; das Jahr mit den wenigsten Verleihung­en – man schrieb das Jahr 2010 mit 6135 Fällen – wurde um gut 32 Prozent übertroffe­n. Die Einbürgeru­ngsrate, also das Verhältnis der Einbürgeru­ngen zur Gesamtbevö­lkerung, betrug wie schon im vorvergang­enen Jahr 0,7 Prozent.

Mehr als die Hälfte der Einbürgeru­ngen erfolgte aufgrund eines Rechtsansp­ruchs (4554 Personen), in den meisten Fällen wegen eines mindestens sechsjähri­gen Wohnsitzes in Österreich und aus besonders berücksich­tigungswür­digen Gründen (2561 Personen). 386 Personen blickten auf eine mindestens 15-jährige Aufenthalt­sbiografie in Österreich zurück, weitere 860 Personen wurden wegen einer Ehe mit einem Österreich­er eingebürge­rt. 1345 Personen erhielten die Staatsbürg­erschaft im Ermessen, darunter 1292 Personen nach mindestens zehnjährig­em Wohnsitz. Eine „Erstreckun­g der Verleihung“wurde 261 Ehepartner­n sowie 2105 Kinder zuteil. (mcmt)

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