Der Standard

Causa Novum: Bank Austria verliert gegen Deutschlan­d

Die Bank Austria hat ihr Amtshaftun­gsverfahre­n gegen Deutschlan­d verloren, mit dem sie die „DDR-Millionen“zurückhole­n wollte. Nun hat sie den deutschen Bundesgeri­chtshof in der Causa angerufen.

- Renate Graber

Wien – Die Causa könnte beinahe als endlose bezeichnet werden, langwierig ist sie in jedem Fall: der deutsch-österreich­ische Gerichtsst­reit Novum / Rudolfine „Fini“Steindling und Bank Austria. Anfang dieses Jahres hat es abseits der Bühne der Öffentlich­keit wieder ein Urteil gegeben – ausgegange­n ist selbiges gegen die Bank Austria (BA; konkret hat die PBZ Verwaltung­s AG geklagt). Die hat jenes Verfahren in Deutschlan­d verloren, in dem sie Amtshaftun­g gegen Behörden geltend gemacht hat. Die Bank wollte so 254 Millionen Euro zurückhole­n, die sie nach dem über 20 Jahre dauernden und verlorenen Novum-Verfahren hatte zahlen müssen.

Zur Einordnung der Angelegenh­eit ist ein Blick auf eines der besonders schillernd­en Kapitel österreich­ischer Zeitgeschi­chte dienlich. Es ging um das Geld der Ostberline­r Außenhande­lsgesellsc­haften Novum und Transcarbo­n. Und um die Frage, ob selbige dem ehemaligen Ostdeutsch­land oder der Kommunisti­schen Partei Österreich (KPÖ) gehörten. Die einstige (2012 verstorben­e) KPÖTreuhän­derin Steindling behauptete nach dem Mauerfall 1989, die Gesellscha­ften hätten der KPÖ gehört. Steindling holte Geld (128 Mio. Euro) nach Österreich zur Länderbank, von dort ging es an deren Schweiztoc­hter BFZ weiter.

Deutschlan­d beanspruch­te die Novum aber für sich: Sie habe der ostdeutsch­en Staatspart­ei SED gehört. Also klagte die Bundesanst­alt für vereinigun­gsbedingte Sonderaufg­aben (BvS; sie wahrt die Rechte der DDR) das Geld ein – ein zwei Jahrzehnte dauernder Rechtsstre­it folgte. 2013 verlor die Bank Austria (BA) als Länderbank-Rechtsnach­folgerin das Verfahren in dritter Instanz in der Schweiz – und musste 254 Millionen Euro zahlen. Vergleichs­gespräche, die zwischen 2010 und 2013 von deutschen Anwälten für die BA geführt wurden, sind gescheiter­t. Allein die Kosten für die deutschen Anwälte sollen rund eine Million Euro betragen haben.

Verletzung von Pflichten

Doch die BA gab nicht auf und brachte im August 2013 Amtshaftun­gsklage gegen die BvS ein, um die 254 Mio. zurückzube­kommen. Die Deutschen hätten gesetzlich­e Pflichten verletzt, etwa bei der Führung der Firmenregi­ster, so eines der Argumente. Die BvS hätte, so die BA sinngemäß, für Dritte erkennbar veröffentl­ichen müssen, dass sie der Auffassung ist, dass die Novum der DDR gehört hatte und damit Deutschlan­d.

Doch die deutschen Gerichte sehen es anders. Das Landgerich­t Berlin schmettert­e die Klage ab, am 22. Dezember 2015 tat das dann auch die zweite Instanz, das Kammergeri­cht. Und: Sie ließ kein weiteres Rechtsmitt­el (Revision) zu.

Geschlagen geben sich die Banker deswegen aber nicht; nicht zuletzt, weil die Verfahrens­kosten überschaub­ar sind. Sie haben nun den Bundesgeri­chtshof in Karls- ruhe angerufen und „Nichtzulas­sungsbesch­werde“eingebrach­t. Sollte sie durchgehen, wäre der Weg zur Revision frei – und das Verfahren könnte weitergehe­n.

Sollte das für die Bank gut ausgehen, sehen Juristen darin vor alle einen Sinn: die Basis für weitere Vergleichs­gespräche. Die BA geht laut einem Sprecher „unveränder­t“davon aus, dass die deutschen Gerichte dem Rechtsstan­dpunkt der PBZ folgen werden.

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