Causa Novum: Bank Austria verliert gegen Deutschland
Die Bank Austria hat ihr Amtshaftungsverfahren gegen Deutschland verloren, mit dem sie die „DDR-Millionen“zurückholen wollte. Nun hat sie den deutschen Bundesgerichtshof in der Causa angerufen.
Wien – Die Causa könnte beinahe als endlose bezeichnet werden, langwierig ist sie in jedem Fall: der deutsch-österreichische Gerichtsstreit Novum / Rudolfine „Fini“Steindling und Bank Austria. Anfang dieses Jahres hat es abseits der Bühne der Öffentlichkeit wieder ein Urteil gegeben – ausgegangen ist selbiges gegen die Bank Austria (BA; konkret hat die PBZ Verwaltungs AG geklagt). Die hat jenes Verfahren in Deutschland verloren, in dem sie Amtshaftung gegen Behörden geltend gemacht hat. Die Bank wollte so 254 Millionen Euro zurückholen, die sie nach dem über 20 Jahre dauernden und verlorenen Novum-Verfahren hatte zahlen müssen.
Zur Einordnung der Angelegenheit ist ein Blick auf eines der besonders schillernden Kapitel österreichischer Zeitgeschichte dienlich. Es ging um das Geld der Ostberliner Außenhandelsgesellschaften Novum und Transcarbon. Und um die Frage, ob selbige dem ehemaligen Ostdeutschland oder der Kommunistischen Partei Österreich (KPÖ) gehörten. Die einstige (2012 verstorbene) KPÖTreuhänderin Steindling behauptete nach dem Mauerfall 1989, die Gesellschaften hätten der KPÖ gehört. Steindling holte Geld (128 Mio. Euro) nach Österreich zur Länderbank, von dort ging es an deren Schweiztochter BFZ weiter.
Deutschland beanspruchte die Novum aber für sich: Sie habe der ostdeutschen Staatspartei SED gehört. Also klagte die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS; sie wahrt die Rechte der DDR) das Geld ein – ein zwei Jahrzehnte dauernder Rechtsstreit folgte. 2013 verlor die Bank Austria (BA) als Länderbank-Rechtsnachfolgerin das Verfahren in dritter Instanz in der Schweiz – und musste 254 Millionen Euro zahlen. Vergleichsgespräche, die zwischen 2010 und 2013 von deutschen Anwälten für die BA geführt wurden, sind gescheitert. Allein die Kosten für die deutschen Anwälte sollen rund eine Million Euro betragen haben.
Verletzung von Pflichten
Doch die BA gab nicht auf und brachte im August 2013 Amtshaftungsklage gegen die BvS ein, um die 254 Mio. zurückzubekommen. Die Deutschen hätten gesetzliche Pflichten verletzt, etwa bei der Führung der Firmenregister, so eines der Argumente. Die BvS hätte, so die BA sinngemäß, für Dritte erkennbar veröffentlichen müssen, dass sie der Auffassung ist, dass die Novum der DDR gehört hatte und damit Deutschland.
Doch die deutschen Gerichte sehen es anders. Das Landgericht Berlin schmetterte die Klage ab, am 22. Dezember 2015 tat das dann auch die zweite Instanz, das Kammergericht. Und: Sie ließ kein weiteres Rechtsmittel (Revision) zu.
Geschlagen geben sich die Banker deswegen aber nicht; nicht zuletzt, weil die Verfahrenskosten überschaubar sind. Sie haben nun den Bundesgerichtshof in Karls- ruhe angerufen und „Nichtzulassungsbeschwerde“eingebracht. Sollte sie durchgehen, wäre der Weg zur Revision frei – und das Verfahren könnte weitergehen.
Sollte das für die Bank gut ausgehen, sehen Juristen darin vor alle einen Sinn: die Basis für weitere Vergleichsgespräche. Die BA geht laut einem Sprecher „unverändert“davon aus, dass die deutschen Gerichte dem Rechtsstandpunkt der PBZ folgen werden.