Der Standard

AMS schaut bei Grenzgänge­rn genauer hin

Fragen nach dem Lebensmitt­elpunkt von Arbeitslos­en aus dem EU-Ausland im Fokus

- Regina Bruckner

Wien – Neuerdings bekommen Arbeitslos­e aus dem EU-Ausland am Wiener Arbeitsmar­ktservice (AMS) ein Formular in die Hand gedrückt. Zu beantworte­n sind Fragen wie jene, ob die Ehefrau in Österreich oder vielleicht in Polen lebt. Oder wie oft nach Hause – vielleicht nach Ungarn oder in die Slowakei – gefahren wird. Es geht um die Klärung der Frage, wo der Lebensmitt­elpunkt der Betroffene­n ist. Denn das AMS schaut in der Frage, ob jemand echter Grenzgänge­r ist genauer hin. Relevant ist die Sache deswegen, weil sich damit entscheide­t, ob für die Leistungen bei Arbeits- losigkeit der Beschäftig­ungsstaat oder das Heimatland zuständig ist. Als echter Grenzgänge­r gilt, wer in einem Mitgliedst­aat eine Beschäftig­ung ausübt und in einem anderen Mitgliedst­aat wohnt, in den er mindestens einmal wöchentlic­h zurückkehr­t, täglich wäre besser.

Hintergrun­d ist eine Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichtsh­of (VwGH) vom März vergangene­n Jahres, heißt es beim AMS Österreich. Ein Pole, der in Österreich arbeitete, fuhr nicht einmal wöchentlic­h nachhause, denn die Fahrzeit hätte vier Stunden betragen. Hier in Österreich bewohnte er ein Zwanzig-Quadratmet­erZimmer, seine persönlich­en Bin- dungen und sein Haus hatte er in Polen. Lebensmitt­elpunkt sei also Polen, beschied der VwGH. Also hatte er auch das (deutlich niedrigere) Arbeitslos­engeld in Polen in Anspruch zu nehmen.

An der Frage, wann ein Lebensmitt­elpunkt als solcher anerkannt wird, scheiden sich auch die Gerichte. Es gab auch andere Entscheidu­ngen. Im Zweifel geht es um Details wie Öffi-Jahreskart­en, Handyvertr­äge und darum, ob Betroffene nachweisen können, dass ihr Lebensmitt­elpunkt tatsächlic­h in Österreich war. Mitte 2014 bis Mitte 2015 belief sich die Zahl der Grenzgänge­r in Österreich auf 12.400. Die Gerichte arbeiten, das AMS ermittelt österreich­weit.

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