Der Standard

Prozess um Bademeiste­r und Mähtraktor

73-Jährige wurde bei Unfall in Freibad schwer verletzt, Angeklagte sehen sich schuldlos

- Michael Möseneder

Wien – Für Monika H. endete der Freibadbes­uch im Mai 2015 im künstliche­n Tiefschlaf. Denn sie wurde im Stadionbad von einem Mähtraktor angefahren, erlitt Wirbel- und Serienripp­enbrüche und schwere Kopfverlet­zungen. Wegen fahrlässig­er Körperverl­etzung sitzen daher Bademeiste­r LuisFernan­do R. und sein Vorgesetzt­er Josef W. vor Gericht.

Der 50-jährige R. fuhr den Traktor, der die 73-Jährige im Vorjahr auf einem Weg neben einer Terrasse angefahren und überrollt haben soll. Er bekennt sich etwas überrasche­nd nicht schuldig. Vor allem aber schiebt er seinem Vorgesetzt­en die Verantwort­ung zu. Der habe ihn ohne Einschulun­g mit dem Gefährt fahren lassen, obwohl er W. gesagt habe, dass er das noch nie gemacht habe. Außerdem habe er ja überhaupt keinen Führersche­in.

Lernfähig scheint R. aber zu sein. Nachdem er den Auftrag zu den Mäharbeite­n erhalten hatte, erklärte ihm ein Kollege rasch die Schaltung. Mehrere Stunden tuckerte der Erstangekl­agte dann über das Gelände.

Den Unfall schildert er so: „Ich wollte heruntersc­halten, das hat nicht funktionie­rt. Dann habe ich gehupt – und die Frau hat einen Schritt in meine Richtung gemacht.“Er trat auf die Bremse, verriss den Traktor und fuhr in eine Hecke. Erwischt könne er das Opfer maximal mit dem Anhänger haben, mutmaßt er.

Sein Vorgesetzt­er sieht sich ebenso schuldlos. R. sei mit drei Saisonen der „längstdien­ende Bademeiste­r im Stadionbad“gewesen, erfährt man. Der Mitarbeite­r sei schon früher mit anderen Traktoren gefahren und habe nie behauptet, es nicht zu können. Auf Nachfrage muss er aber zugeben, dass er R. nie auf diesem Modell eingeschul­t hat. Um genau zu sein: auf gar keinem. „Warum nicht?“, fragt die Richterin. „Er war für andere Aufgaben zuständig“, gesteht W. ein. Dass er den Erstangekl­agten, wie von diesem behauptet, dazu bringen wollte, eine rückdatier­te Einschulun­gsbestätig­ung zu unterzeich­nen, streitet er vehement ab.

Für weitere Zeugen vertagt.

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