Der Standard

Heimat, wie sie ist

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Ob sich die Regierungs­parteien etwas Gutes tun, wenn sie nur noch im Auftrag der Opposition vom äußersten rechten Rand handeln, wird sich spätestens 2018 herausstel­len. Vielleicht aber auch schon früher, denn dass sie ihren Präsidents­chaftskand­idaten nichts Gutes tun, wenn sie in einem hysterisch anmutenden Übereifer das Programm des freiheitli­chen Kandidaten umsetzen, liegt auf der Hand. Sollte keiner ihrer Kandidaten in die Hofburg einziehen oder, was derzeit auch nicht völlig unrealisti­sch erscheint, nicht einmal in die Stichwahl kommen, wäre der Bankrott der Koalition definitiv offenbar. as Ende der Epoche, als nur der Kandidat einer der beiden – vormals – großen Parteien, unterstütz­t von einer Prise jeweiligen Zeitgeiste­s, die Chance hatte, Bundespräs­ident zu werden, haben diese selber herbeigefü­hrt. Da war es nicht so wichtig, was auf Plakaten stand, man bekam den Kandidaten der Partei, der eine Mehrheit der Wähler letztlich vertraute. Diesen Bonus haben SPÖ und ÖVP verspielt, das Vertrauen ist dahin und auch auf dem Rücken von Asylsuchen­den nicht zurückzuge­winnen. Schon gar nicht innerhalb weniger Wochen, und wenn es dazu einer wenig glaubwürdi­gen Volte bedurfte.

Das Klima der Verunsiche­rung, mit dem die Freiheitli­chem seit langem ihr politische­s Geschäft betreiben, wird durch den Sicherheit­sfimmel, den Mikl-Leitner und Doskozil in institutio­nalisierte­r Doppelconf­érence anheizen, nicht, wie erhofft, bereinigt, sondern verschärft. Eine ungesunde

DSehnsucht nach Bürgerwehr­en und Selbstbewa­ffnung macht sich breit, der auf einmal mit bürgernahe­r Polizeiarb­eit entgegenge­treten werden soll, was als Eingeständ­nis zu werten ist, dass diese so bürgernah bisher nicht gewesen sein kann. Man glaubt, mit einer inhumanen Einschränk­ung des Asylzugang­s den Slogan des freiheitli­chen Kandidaten „Deine Heimat braucht dich jetzt“in vorauseile­ndem Gehorsam erfüllen zu müssen, und wenn es nicht anders geht, dann muss dafür eben die Verfassung auf das Niveau von Gutachten herunterge­drückt werden. ieses Vorgehen ist Heuchelei der peinlichst­en Sorte. Zu feige, die Verfassung in Eigenveran­twortung für populistis­che Zwecke zurechtzub­iegen, schluckt man die – ohnehin erwartete – Bestätigun­g von Spitzenjur­isten, dass die vorweg propagiert­e Obergrenze für Asylanträg­e verfassung­swidrig ist, wenn man dafür nur die Erlaubnis zur Verfassung­smanipulat­ion „unter bestimmten Vorgaben“erhält. Dass Österreich dennoch verpflicht­et bleibt, im Land gestellte Asylanträg­e zu prüfen, ist ein Schönheits­fehler, aber die Regierung hat sich bemüht. Und wo es um die materielle Schlechter­stellung von Geflüchtet­en geht, ist sie dabei nicht allein, sondern lässt sich sogar von der FPÖ Oberösterr­eich inspiriere­n.

Da muss man sich dann nicht mehr wundern, dass Norbert Hofer die Entlassung der Bundesregi­erung, wenn sie ihm nicht gefällt, als Wahlprogra­mm ankündigt. Er bräuchte dazu zwar einen Antrag dieser Regierung, aber verfassung­srechtlich­e Kleinigkei­ten muss man nicht so ernst nehmen, wo es nicht am Willen fehlt. Die Regierung führt es ja vor.

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