Benimmregeln für das Staatsoberhaupt
Das Protokoll soll die Spitzenvertreter des Staates vor Peinlichkeiten bewahren. Das Problem: In unterschiedlichen Ländern herrschen unterschiedliche Sitten – Säbeltanz und militärische Ehrenbezeugung inklusive.
Im schlimmsten Fall wird das Protokoll zur Waffe. Wer sich nicht benehmen kann, ist bei seinem Gegenüber schnell unten durch – was im Privatleben peinlich sein kann, im öffentlichen Leben aber geradezu desaströs. Wenn sich das Staatsoberhaupt daneben benimmt, kann das gravierende Folgen für diplomatische und wirtschaftliche Beziehungen eines Landes haben.
Das Problem dabei ist, dass „gutes Benehmen“kein universeller Begriff ist. Nicht im Inland, wo in einzelnen Gesellschaftsgruppen ganz eigene Regeln gelten können – so kam etwa der spätere Wiener Bürgermeister Karl Seitz im Jahr 1906 im Gehrock statt im vorgeschriebenen Frack zu einer Audienz des Kaisers und erklärte, auf die falsche Adjustierung angesprochen: „Majestät, auch das Proletariat hat sein Zeremoniell.“
Im Ausland und mit ausländischen Gästen kann es noch komplizierter werden. Der HofburgMitarbeiter Meinhard Rauchensteiner hat ein ganzes Buch – Das kleine ABC des Staatsbesuchs (Czernin-Verlag, 2011) – über die Tücken des heimischen Protokolls (das nicht jedem Staatsgast vertraut ist) und die noch schwierigeren Tücken der Gebräuche in anderen Ländern verfasst. Etwa bei den militärischen Ehren, die einem Staatsbesuch erwiesen werden: „Vor dem Besuch werden Skizzen mit dem schematisch dargestellten Ablauf verteilt, Skizzen von so ausgereifter Detailtreue, dass sie manchen Architekten als Schmierfinken dastehen lassen.“
Rauchensteiner verweist auch darauf, dass der Staatsgast stets näher zur angetretenen Truppe gehen darf als der Gastgeber – so soll sich der Gast davon überzeugen können, dass die Magazine der bei der Parade präsentierten Gewehre leer sind. Gefahr droht von anderer Seite: In manchen Ländern ist es üblich, dass man als Staatsgast der Truppe einen Gruß in der Landessprache zuruft – die Worte und deren Aussprache muss man erst einmal lernen.
Als man noch Hut getragen hat, konnte man sie unauffällig im Hutband notieren – wie es Bundespräsident Rudolf Kirchschläger gemacht hat. Leider wurde seine Notiz bei einem Polen-Besuch vom Regen verwaschen, der Ausruf misslang.
Noch peinlicher kann es werden, wenn der Bundespräsident bei einem Staatsbesuch einen Säbeltanz aufführen, bunte Trachtenkleidung anlegen oder ungewohnte Speisen essen muss.
Schlag nach bei Knigge
Als Faustregel gilt aber, dass man als Würdenträger formal nichts Falsches machen sollte und sich im Übrigen an den Rat des Freiherrn von Knigge halten muss, dass man den anderen Menschen mit Respekt begegnen und sie respektvoll behandeln muss.
Was schwierig sein kann, wenn man es mit Vertretern von verbrecherischen Regimen zu tun hat, die man aber für Friedensverhandlungen oder auch für wirtschaftliche Beziehungen braucht. Die österreichische Diplomatie hat da aus der Zeit des Kalten Krieges, als es im gesamten östlichen Ausland bis an die Zähne bewaffnete verbrecherische Terrorregime gegeben hat, eine gewisse Erfahrung. Und sie hat jahrzehntelange Erfahrung damit, wie man verfeindete Länder – wie zuletzt USA und Iran – zu für das Gastgeberland prestigeträchtige Verhandlungen zusammenbringt.
Dem Präsidenten kommt dabei zwar meist nur eine Nebenrolle zu – dennoch gilt es, sorgfältig auszuwählen, welche Person aus welcher Ebene man als Gesprächspartner für welche Gespräche wählt. Sonst könnten ganze Konferenzen platzen, weil jemand anderer beleidigt ist. Auch gilt es, bei Wahrung des Protokolls, die österreichischen Interessen klar darzulegen – und dennoch (mit wie viel Klarheit auch immer) auch Sorgen anzusprechen, die es etwa wegen der Menschenrechtssituation in dem einen oder anderen Gastland geben mag.
Zumindest zwei Kandidaten ist das Protokollarische vertraut: Norbert Hofer gehört dem Präsidium des Nationalrats an, Andreas Khol war Nationalratspräsident – und die Nationalratspräsidenten sind als Vertreter des Bundespräsidenten im Fall von dessen Verhinderung vorgesehen.