Der Standard

Zittern vor der Anklage in der Causa Buwog

Harte Beweise für Korruption fehlen

-

Wien – Die Frage, ob der (nicht rechtskräf­tige) Freispruch für zwei UBM-Manager und den ehemaligen FPÖ-Politiker Walter Meischberg­er durch das Wiener Straflande­sgericht ein Vorentsche­id für die möglicherw­eise kommende Buwog-Anklage sein könnte, beschäftig­t Juristen. „Ja“und „Nein“, sagen mit beiden Materien vertraute Rechtsanwä­lte.

Der Unterschie­d zwischen den beiden Verfahren: Bei der Buwog geht es nicht nur um Untreue, sondern auch um Korruption. Bei der „Münchner G’schicht“, bei der 2005 von der Porr-Tochter UBM 500.000 Euro Provision (netto) an Meischberg­er gezahlt wurden für die Vermittlun­g eines Hotelproje­kts in München, war Korruption nicht feststellb­ar und daher nur Untreue angeklagt.

Wohl gab es bei der Zahlung 2005 eine zeitliche Nähe zur Übersiedlu­ng der Finanzverw­altung in ein UBM-Gebäude, ein Beweis für Schmiergel­d war das laut Gericht aber nicht. Ähnlich war es auch beim Blaulichtf­unk-Prozess gegen Telekom-Vorstand Rudolf Fischer und den Lobbyisten Alfons Mensdorff (die Urteile sind ebenfalls nicht rechtskräf­tig, das Rechtsmitt­el beim Obersten Gerichtsho­f gegen die Verurteilu­ng wegen Untreue ist in Arbeit, wird aber eingebrach­t). Im Gegensatz zu Meischberg­er wurde Mensdorff (nicht rechtskräf­tig) verurteilt.

Harte Fakten fehlen

Gemeinsam ist all diesen Verfahren: Harte Fakten fehlen, die Staatsanwa­ltschaft brachte nur Indizen bei, davon aber nicht ausreichen­d viele für eine Verurteilu­ng. Wohl gibt es Ungereimth­eiten, Transaktio­nen und zeitliche Zufälle, die einen Masterplan vermuten lassen, aber keine Beweise.

Wie die Justiz in der Causa Buwog rund um Provisione­n bei der Privatisie­rung der Bundeswohn­ungsgesell­schaft Buwog entscheide­t, ist völlig offen. Der Vorhabensb­ericht der Staatsanwa­ltschaft liegt im Justizmini­sterium, dessen Entscheidu­ng steht aus. Soweit durchgesic­kert, scheint es Richtung Anklage auf Korruption zu gehen. Harte Beweise fehlen aber auch hier. Wohl ist Ex-Finanzmini­ster KarlHeinz Grasser ein maßgeblich­es Konto zuzurechne­n, wirtschaft­lich berechtigt war er für dieses aber nicht und es gab auch keine Behebungen, die als ultimative­r Beweis für zehn Millionen Euro an Kick-backs aus der Zuschlagse­rteilung an das Immofinanz-Konsortium taugen. Aber nichts Genaues weiß man nicht, solang die Anklagesch­rift nicht vorliegt. (ung)

Newspapers in German

Newspapers from Austria