Zittern vor der Anklage in der Causa Buwog
Harte Beweise für Korruption fehlen
Wien – Die Frage, ob der (nicht rechtskräftige) Freispruch für zwei UBM-Manager und den ehemaligen FPÖ-Politiker Walter Meischberger durch das Wiener Straflandesgericht ein Vorentscheid für die möglicherweise kommende Buwog-Anklage sein könnte, beschäftigt Juristen. „Ja“und „Nein“, sagen mit beiden Materien vertraute Rechtsanwälte.
Der Unterschied zwischen den beiden Verfahren: Bei der Buwog geht es nicht nur um Untreue, sondern auch um Korruption. Bei der „Münchner G’schicht“, bei der 2005 von der Porr-Tochter UBM 500.000 Euro Provision (netto) an Meischberger gezahlt wurden für die Vermittlung eines Hotelprojekts in München, war Korruption nicht feststellbar und daher nur Untreue angeklagt.
Wohl gab es bei der Zahlung 2005 eine zeitliche Nähe zur Übersiedlung der Finanzverwaltung in ein UBM-Gebäude, ein Beweis für Schmiergeld war das laut Gericht aber nicht. Ähnlich war es auch beim Blaulichtfunk-Prozess gegen Telekom-Vorstand Rudolf Fischer und den Lobbyisten Alfons Mensdorff (die Urteile sind ebenfalls nicht rechtskräftig, das Rechtsmittel beim Obersten Gerichtshof gegen die Verurteilung wegen Untreue ist in Arbeit, wird aber eingebracht). Im Gegensatz zu Meischberger wurde Mensdorff (nicht rechtskräftig) verurteilt.
Harte Fakten fehlen
Gemeinsam ist all diesen Verfahren: Harte Fakten fehlen, die Staatsanwaltschaft brachte nur Indizen bei, davon aber nicht ausreichend viele für eine Verurteilung. Wohl gibt es Ungereimtheiten, Transaktionen und zeitliche Zufälle, die einen Masterplan vermuten lassen, aber keine Beweise.
Wie die Justiz in der Causa Buwog rund um Provisionen bei der Privatisierung der Bundeswohnungsgesellschaft Buwog entscheidet, ist völlig offen. Der Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft liegt im Justizministerium, dessen Entscheidung steht aus. Soweit durchgesickert, scheint es Richtung Anklage auf Korruption zu gehen. Harte Beweise fehlen aber auch hier. Wohl ist Ex-Finanzminister KarlHeinz Grasser ein maßgebliches Konto zuzurechnen, wirtschaftlich berechtigt war er für dieses aber nicht und es gab auch keine Behebungen, die als ultimativer Beweis für zehn Millionen Euro an Kick-backs aus der Zuschlagserteilung an das Immofinanz-Konsortium taugen. Aber nichts Genaues weiß man nicht, solang die Anklageschrift nicht vorliegt. (ung)