Miete mit fremder Karte bezahlt
Prozess gegen Alleinerziehende endet mit Diversion
Wien – „Wie passiert einer unbescholtenen Mutter so was?“, wundert sich Richter Andreas Böhm, nachdem Isabella E. Platz genommen hat. 44 Jahre ist die Frau alt geworden, ohne mit dem Strafrecht in Konflikt zu kommen, plötzlich drohen ihr bis zu zwei Jahre Haft wegen „Entfremdung unbarer Zahlungsmittel“.
„Ich hatte damals viele Schulden“, sagt die Angeklagte, die eine siebenjährige Tochter hat. 12.000 Euro Außenstände waren es, dann brauchte sie 400 Euro für die Miete. „Ich bin zum Sozialamt gegan- gen. Die haben gesagt, dass ich eh Alimente bekomme. Aber mein Exmann zahlte die ja nicht“, erklärt sie.
Als sie zurück zu ihrer Wohnung kam, hatte sie scheinbar Glück. Denn im Postkasten lag eine Kreditkarte samt Code. Allerdings gehörte die einem Mann, der Briefträger muss sie falsch eingeworfen haben. „Dann haben Sie mit der Karte 400 Euro abgehoben?“, fragt Böhm. „Ja, die habe ich dann eingezahlt. Und dann bin ich zu einer anderen Bank gefahren, habe beim Automaten einen viel zu hohen Betrag eingegeben, damit die Karte eingezogen wird“, antwortet die.
Der Richter hält ihr Aufnahmen aus der Überwachungskamera des Bankomaten vor: „Es schaut da aber schon so aus, als ob Sie versuchen, Ihr Gesicht zu verdecken“, meint er. „Ich muss dazusagen, dass es damals wirklich kalt war!“, gibt E. zu bedenken.
Die Staatsanwältin richtet aus, dass ihr Kollege, der den Akt bearbeitet, eine Diversion aus generalpräventiven Gründen ablehnt, sie selbst hätte kein Problem damit. Böhm plant genau das und stellt schließlich rechtskräftig das Verfahren vorläufig ein, wenn die Angeklagte der Kreditkartenfirma innerhalb von zwei Monaten die 400 Euro zahlt.
„Haben Sie 50 Euro für den Beitrag für die Gerichtskosten da?“, fragt er am Ende. M., die mittlerweile als Angestellte arbeitet und nur noch 300 Euro Schulden hat, sieht nach, kann nur 30 Euro in bar bieten. „Passt auch“, ist der Richter zufrieden, nachdem ihm die Frau auch noch verspricht, nie wieder etwas anzustellen.