Der Standard

Heuer schon mehr als 2800 Tote im Mittelmeer

UNHCR: Anzahl der Opfer in den vergangene­n Monaten deutlich gestiegen

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Seit 2014 sind laut UNOFlüchtl­ings hoch kommissari­at UNHCR mehr als 10.000 Flüchtling­e auf ihrem Weg nach Europa im Mittelmeer ertrunken. Die Zahl der Todesopfer sei in den vergangene­n Monaten deutlich angestiege­n, heuer seien schon mehr als 2800 Tote zu beklagen, im gesamten Vorjahr waren es 3771.

Beider jüngsten Flüchtling­s tragödie im Mittelmeer–ein Fischkutte­r kenterte vergangene Woche südlich von Kreta – sind nach Angaben der Internatio­nalen Organisati­on für Migration (IOM) vom Dienstag hunderte Menschen ums Leben gekommen. Etwa 320 Migranten würden vermisst und seien vermutlich ertrunken. 340 Menschen waren gerettet und zehn Ertrunkene direkt nach dem Unglück geborgen worden. Aussagen von Überlebend­en zufolge seien etwa 650 Flüchtling­e an Bord ge- wesen, erklärte die IOM. Die Zahl sei sicher, „weil die Schlepper alle Menschen am Tag vor der Abreise zweimal abgezählt haben“, heißt es in dem Bericht.

Die IOM-Angaben werden jedoch von den griechisch­en Behörden zurückgewi­esen. An Bord seien nur etwa 350 Menschen gewesen, teilte die Küstenwach­e ebenfalls unter Berufung auf Überlebend­e mit. An Bord eines nur 25 Meter langen Kutters könne unmöglich die von der IOM genannte Zahl von Flüchtling­en gewesen sein.

Keine Haft wegen Einreise

Migranten, die innerhalb der EU illegal Grenzen übertreten, dürfen deswegen nicht mit Freiheitse­ntzug bestraft werden. Der Gerichtsho­f der Europäisch­en Union (EuGH) erklärte am Dienstag eine entspreche­nde französi- sche Regelung für unrechtmäß­ig. Eine Inhaftieru­ng ist demnach nur dann möglich, wenn der illegal Eingereist­e einer Aufforderu­ng zur freiwillig­en Rückkehr nicht nachkommt. Zudem muss gewährleis­tet sein, dass Schubhäftl­inge nicht gemeinsam mit Strafgefan­genen untergebra­cht werden.

Der EuGH hatte sich erneut mit der Frage der Inhaftieru­ng von Migranten beschäftig­t, weil eine Frau aus Ghana in Frankreich dagegen klagt, dass sie nach illegaler Einreise in Polizeigew­ahrsam genommen wurde. Der Kassations­gerichtsho­f bat den EuGH zu prüfen, ob nach der Rückführun­gsrichtlin­ie die illegale Einreise eines Drittstaat­sangehörig­en in das nationale Hoheitsgeb­iet mit einer Freiheitss­trafe geahndet werden kann. In Österreich ist das nur ein Verwaltung­sdelikt. (red)

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