Heuer schon mehr als 2800 Tote im Mittelmeer
UNHCR: Anzahl der Opfer in den vergangenen Monaten deutlich gestiegen
Seit 2014 sind laut UNOFlüchtlings hoch kommissariat UNHCR mehr als 10.000 Flüchtlinge auf ihrem Weg nach Europa im Mittelmeer ertrunken. Die Zahl der Todesopfer sei in den vergangenen Monaten deutlich angestiegen, heuer seien schon mehr als 2800 Tote zu beklagen, im gesamten Vorjahr waren es 3771.
Beider jüngsten Flüchtlings tragödie im Mittelmeer–ein Fischkutter kenterte vergangene Woche südlich von Kreta – sind nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM) vom Dienstag hunderte Menschen ums Leben gekommen. Etwa 320 Migranten würden vermisst und seien vermutlich ertrunken. 340 Menschen waren gerettet und zehn Ertrunkene direkt nach dem Unglück geborgen worden. Aussagen von Überlebenden zufolge seien etwa 650 Flüchtlinge an Bord ge- wesen, erklärte die IOM. Die Zahl sei sicher, „weil die Schlepper alle Menschen am Tag vor der Abreise zweimal abgezählt haben“, heißt es in dem Bericht.
Die IOM-Angaben werden jedoch von den griechischen Behörden zurückgewiesen. An Bord seien nur etwa 350 Menschen gewesen, teilte die Küstenwache ebenfalls unter Berufung auf Überlebende mit. An Bord eines nur 25 Meter langen Kutters könne unmöglich die von der IOM genannte Zahl von Flüchtlingen gewesen sein.
Keine Haft wegen Einreise
Migranten, die innerhalb der EU illegal Grenzen übertreten, dürfen deswegen nicht mit Freiheitsentzug bestraft werden. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) erklärte am Dienstag eine entsprechende französi- sche Regelung für unrechtmäßig. Eine Inhaftierung ist demnach nur dann möglich, wenn der illegal Eingereiste einer Aufforderung zur freiwilligen Rückkehr nicht nachkommt. Zudem muss gewährleistet sein, dass Schubhäftlinge nicht gemeinsam mit Strafgefangenen untergebracht werden.
Der EuGH hatte sich erneut mit der Frage der Inhaftierung von Migranten beschäftigt, weil eine Frau aus Ghana in Frankreich dagegen klagt, dass sie nach illegaler Einreise in Polizeigewahrsam genommen wurde. Der Kassationsgerichtshof bat den EuGH zu prüfen, ob nach der Rückführungsrichtlinie die illegale Einreise eines Drittstaatsangehörigen in das nationale Hoheitsgebiet mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann. In Österreich ist das nur ein Verwaltungsdelikt. (red)