Bis 18 Jahre: Nach der Schulpflicht ruft die Ausbildungspflicht
Wien – Die seit längerem geplante Ausbildungspflicht bis 18 Jahre kommt. Der Ministerrat hat die Reform am Dienstag beschlossen. Nun geht das Gesetz ins Parlament, wo es mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden muss, um gültig zu werden.
Wer nur einen Pflichtschulabschluss habe, sei dreimal so stark von Arbeitslosigkeit bedroht wie andere und habe ein ganzes Leben lang Nachteile zu befürchten, begründet Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) die noch unter dem damaligen Sozialminister Rudolf Hundstorfer unter dem Namen „Ausbildungsgarantie“eingeleitete Reform. Rund 5000 Jugendliche würden jedes Jahr in diese Gruppe fallen.
Ab Ende dieses Schuljahres
Die Pflicht beginnt, mit dem kommenden Schuljahr zu wirken. Wer seine Pflichtschulzeit im Schuljahr 2016/17 beendet, muss deshalb danach eine anderweitige Ausbildung, also eine Lehre, schulische Bildung oder eine andere Art von Qualifizierung, beginnen. Auch ein freiwilliges soziales Jahr wird als Ausbildung anerkannt.
Sanktioniert wird das vorerst nicht. Die Pflicht betrifft zuerst die Erziehungsberechtigten, die melden müssen, wenn ihre Kinder keine Ausbildung machen. Auch Ausbildungsstätten sind angehalten, eine Meldung zu erstatten, wenn die Lehre oder der Kurs abgebrochen wird.
Hat ein Jugendlicher vier Monate nach Ende der Pflichtschule keine Ausbildung begonnen, wird er oder sie von der Koordinierungsstelle des Arbeitsmarktservice kontaktiert. Es folgen Coachings, nur „in allerletzter Konsequenz“sind laut Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) auch Verwaltungsstrafen der Erziehungsberechtigten analog zur Schulpflicht geplant. Diese betragen zwischen 100 und 500 Euro, im Wiederholungsfall können sie bis zu 1000 Euro betragen. (sterk)