Bundesrichter verhindern Präzedenzfall Pechstein
Karlsruhe – Die deutsche Eisschnellläuferin Claudia Pechstein musste eine herbe Niederlage einstecken. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe erklärte die Schadenersatzklage der fünffachen Olympiasiegerin wegen ihrer Dopingsperre gegen den Eislaufweltverband (ISU) für unzulässig, widersprach also dem Urteil des Oberlandesgerichts München vom Jänner 2015. Pechstein war gegen eine zweijährige Sperre vorgegangen, die 2009 aufgrund auffälliger Blutwerte ohne positiven Befund über sie verhängt worden war. Die 44-Jährige führte die Werte stets auf eine vererbte Anomalie zurück und klagte auf rund 4,5 Millionen Euro. Die Karlsruher Richter wiesen darauf hin, dass Pechstein ursprünglich die Zuständigkeit des Internationalen Sportgerichtshofs akzeptiert hatte. (sid)