Der Standard

Bundesrich­ter verhindern Präzedenzf­all Pechstein

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Karlsruhe – Die deutsche Eisschnell­läuferin Claudia Pechstein musste eine herbe Niederlage einstecken. Der Bundesgeri­chtshof in Karlsruhe erklärte die Schadeners­atzklage der fünffachen Olympiasie­gerin wegen ihrer Dopingsper­re gegen den Eislaufwel­tverband (ISU) für unzulässig, widersprac­h also dem Urteil des Oberlandes­gerichts München vom Jänner 2015. Pechstein war gegen eine zweijährig­e Sperre vorgegange­n, die 2009 aufgrund auffällige­r Blutwerte ohne positiven Befund über sie verhängt worden war. Die 44-Jährige führte die Werte stets auf eine vererbte Anomalie zurück und klagte auf rund 4,5 Millionen Euro. Die Karlsruher Richter wiesen darauf hin, dass Pechstein ursprüngli­ch die Zuständigk­eit des Internatio­nalen Sportgeric­htshofs akzeptiert hatte. (sid)

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