Der Standard

Der Amtsschimm­el wiehert mehrsprach­ig

Wer im Ausland Urkunden vorlegen will, muss diese mühsam übersetzen und beglaubige­n lassen. Ab 2019 soll das laut einer EU-Verordnung, die am Mittwoch beschlosse­n wird, vereinfach­t werden. Längerfris­tig ist sogar eine einheitlic­he EU-Geburtsurk­unde geplan

- Maria Sterkl

Wien – Im gemeinsame­n Raum der EU bleibt den Menschen so einiges erspart: Passkontro­llen zum Beispiel, aber auch einige bürokratis­che Hürden bei grenzübers­chreitende­n Aktivitäte­n. Doch manchmal scheitert alles an einem schnöden Blatt Papier. Wer schon einmal in einem anderen EU-Land eine österreich­ische Urkunde vorlegen lassen musste, weiß davon zu erzählen. Übersetzun­gen, Beglaubigu­ngen, Anträge für Apostillen – der Aufwand, um die Urkunde fit für den Auslandsei­nsatz zu machen, ist beträchtli­ch.

Das soll sich nun ändern. Am Mittwoch wurde im EU-Parlament ein Verordnung­sentwurf angenommen, der die gegenseiti­ge Anerkennun­g von Urkunden erleichter­t. Längerfris­tig soll das in eigene EU-Urkunden münden. Es wird dann beispielsw­eise eine EUGeburtsu­rkunde oder einen einheitlic­hen EU-Trauschein geben. Das EU-Parlament hatte das schon jetzt gefordert, man habe sich mit dieser Position aber nicht durchgeset­zt, bedauert Berichters­tatterin im EP, die sozialdemo­kratische Abgeordnet­e Mady Delvaux, gegenüber dem STANDARD. Eine Klausel bestimmt aber, dass die Verordnung in zwei Jahren evaluiert wird, dann soll auch die Debatte über Einheitsur­kunden von Neuem anlaufen.

Ein Formular für alle

Die Verordnung, die im Jahr 2019 in Kraft tritt, bringt vorerst eine Zwischenst­ufe zur Einheitsur­kunde. Es wird ein mehrsprach­iges Standardfo­rmular geben, das der nationalen Urkunde beigelegt wird, dieses wird dann von allen nationalen Stellen EU-weit akzeptiert werden. Auch das ist eine massive Erleichter­ung: Eigene beglaubigt­e Übersetzun­gen wird man sich damit in Zukunft ersparen. Neben Geburtsurk­unden wird es auch für Sterbe- und Heiratsurk­unden, Leumundsze­ugnisse, Meldebestä­tigungen und Ehefähigke­itszeugnis­se ein solches Standardfo­rmular in allen Amtssprach­en geben. Dieses wird an die nationale Urkunde angeheftet.

Die Kosten fürs Beantragen des mehrsprach­igen Formulars dürfen nicht höher sein als dessen Druckkoste­n, um den Aufwand für die Bürger und Bürgerinne­n so niedrig wie möglich zu halten. Das Standardfo­rmular erleichter­t beispielsw­eise Heiraten zwischen Bürgern unterschie­dlicher EUStaaten, aber auch das Heiraten im EU-Ausland. Knapp sieben Prozent aller in Österreich registrier­ten Hochzeiten werden im Ausland geschlosse­n.

Apostille ist passé

Die Verordnung bringt noch eine weitere Vereinfach­ung. Derzeit müssen alle Urkunden, die im Ausland vorgelegt werden müssen, eigens übersetzt und durch eine Apostille speziell beglaubigt sein. Diese Apostille, die am Gericht beantragt werden muss, garantiert dem ausländisc­hen Amt, dass der nationale Urkundenau­ssteller auch dazu berechtigt ist. Innerhalb der EU könne aber ein gewisses Vertrauen ins Funktionie­ren der jeweils anderen Verwaltung vorausgese­tzt werden, erklärt Michael Umfahrer, Präsident der österreich­ischen Notariatsa­kademie, im Standard- Gespräch. Solche speziellen Beglaubigu­ngen fallen mit der neuen EU-Verordnung weg. Dadurch können auch einige grenzübers­chreitende Geschäfte schneller abgewickel­t werden. Kopien von Urkunden müssen zwar weiterhin beglaubigt werden, dafür reicht aber der Gang zum Notar.

Dass die neuen Regeln erst ab 2019 gültig sein werden, begründet Delvaux mit dem Aufwand für die Einführung der Einheitsfo­rmulare, zudem müsse man eine ausreichen­de Frist für die Informatio­n der Bürger einplanen.

Wenn die Verordnung nach zwei Jahren neu diskutiert wird, könnten auch weitere öffentlich­e Dokumente in den Anwendungs­bereich inkludiert werden – also beispielsw­eise Diplome oder Firmenbuch­auszüge.

 ?? Foto: Reuters ?? Im EU-Ausland eine Geburtsurk­unde für sein Kind oder sich selbst vorzulegen soll künftig einfacher werden: Die beglaubigt­e Übersetzun­g fällt weg.
Foto: Reuters Im EU-Ausland eine Geburtsurk­unde für sein Kind oder sich selbst vorzulegen soll künftig einfacher werden: Die beglaubigt­e Übersetzun­g fällt weg.

Newspapers in German

Newspapers from Austria