Hohe Strafen für Terrorfinanziers
Terrorismusfinanzierung ist im österreichischen Strafgesetz im Paragraf 278d unter Strafe gestellt. „Wer Vermögenswerte mit dem Vorsatz bereitstellt oder sammelt, dass sie, wenn auch nur zum Teil, zur Ausführung“von terroristischen Zwecken (u. a. Entführung, Gefährdung durch Kernenergie, Anschläge) verwendet werden, „ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen“.
Die Schließung des BawagKontos des ÖsterreichischArabischen Kulturzentrums steht offiziell nicht in Zusammenhang mit strafrechtlichen Vorwürfen in Österreich. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Kontoöffnungen sind in Österreich keine Seltenheit. Pro Monat werden bei den heimischen Geldinstituten auf gerichtlichen Auftrag zwei bis drei Dutzend Konten geöffnet. In den meisten Fällen handelt es sich um Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorfinanzierung. Vor allem bei terrorismusbezogenen Sachverhalten gab es zuletzt einen deutlichen Anstieg von 61 im Jahr 2014 auf 103 im Jahr 2015.
Vereine seien ein „potenzieller Risikofaktor“für Terrorfinanzierung, erklärte die Leiterin der Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt, Elena Scherschneva, vergangenen April bei der Präsentation des Geldwäscheberichts. Sie warnte aber vor einem „Generalverdacht“. (simo)