Der Standard

Hohe Strafen für Terrorfina­nziers

-

Terrorismu­sfinanzier­ung ist im österreich­ischen Strafgeset­z im Paragraf 278d unter Strafe gestellt. „Wer Vermögensw­erte mit dem Vorsatz bereitstel­lt oder sammelt, dass sie, wenn auch nur zum Teil, zur Ausführung“von terroristi­schen Zwecken (u. a. Entführung, Gefährdung durch Kernenergi­e, Anschläge) verwendet werden, „ist mit Freiheitss­trafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen“.

Die Schließung des BawagKonto­s des Österreich­ischArabis­chen Kulturzent­rums steht offiziell nicht in Zusammenha­ng mit strafrecht­lichen Vorwürfen in Österreich. Es gilt die Unschuldsv­ermutung.

Kontoöffnu­ngen sind in Österreich keine Seltenheit. Pro Monat werden bei den heimischen Geldinstit­uten auf gerichtlic­hen Auftrag zwei bis drei Dutzend Konten geöffnet. In den meisten Fällen handelt es sich um Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorfina­nzierung. Vor allem bei terrorismu­sbezogenen Sachverhal­ten gab es zuletzt einen deutlichen Anstieg von 61 im Jahr 2014 auf 103 im Jahr 2015.

Vereine seien ein „potenziell­er Risikofakt­or“für Terrorfina­nzierung, erklärte die Leiterin der Geldwäsche­meldestell­e im Bundeskrim­inalamt, Elena Scherschne­va, vergangene­n April bei der Präsentati­on des Geldwäsche­berichts. Sie warnte aber vor einem „Generalver­dacht“. (simo)

Newspapers in German

Newspapers from Austria