Der Standard

Anzeige gegen Agnes Husslein

Anwalt der beurlaubte­n Prokuristi­n ortet „Untreue“

- Olga Kronsteine­r

Wien – Die Causa Husslein geht in die nächste Etappe. Am Freitag wurde bei der Staatsanwa­ltschaft Strafanzei­ge wegen Verdachts der Untreue gegen die amtierende Belvedere-Direktorin erstattet, wie Rechtsanwa­lt Georg Schima namens seiner Mandantin, der beurlaubte­n Prokuristi­n Ulrike Gruber-Mikulcik, auf StandardAn­frage bestätigt. Ein Tätigwerde­n hätte laut Schima auch von Amts wegen erfolgen können, war jedoch ausgeblieb­en.

Nach Agnes Hussleins Eingeständ­nis von Compliance-Verstößen votierte das Kuratorium wegen „unbestreit­barer Verdienste“für den Verbleib bis zum Ablauf des Vertrages Ende 2016. Kulturmini­ster Thomas Drozda folgte diesem Beschluss und holte Dieter Bogner als kaufmännis­chen Geschäftsf­ührer hinzu.

Eine Entscheidu­ng, die auch auf Kritik stieß. Ob das Kuratorium und der Minister als Eigentümer­vertreter damit für oder gegen die Interessen des Unternehme­ns Belvedere handelten, wird in der Haftungsfr­age derzeit unter Juristen diskutiert. Georg Schima ist überzeugt, dass „der unternehme­rische Ermessenss­pielraum dort endet, wo grob pflichtwid­riges Verhalten nachweisba­r und der Tatbestand der Untreue gegeben ist“. Zumal das Thema Schadeners­atz eine Rolle spielt. Denn es geht um mehr als um die von Husslein zugesagte Summe, die neben unzulässig verrechnet­en Spesen etwa auch die Entlohnung der Mitarbeite­r für private Dienste umfassen müsste und damit eher bei 30.000 als bei 13.000 Euro liegen dürfte.

„Dazu kommen die Kosten für die Compliance-Prüfung als kausal entstanden­er Schaden“, versichert Schima. Bei den bislang kolportier­ten 40.000 Euro könnte es sich laut Grünen-Kulturspre­cher Wolfgang Zinggl nur um eine Teilzahlun­g handeln, die Kosten lägen womöglich bei mehr als 100.000 Euro. Er bereitet eine parlamenta­rische Anfrage vor, in der es auch um den Prüfberich­t geht, dessen Offenlegun­g er fordert. Bislang wurde nur eine Powerpoint-Präsentati­on veröffentl­icht, die kaum Rückschlüs­se auf juristisch­e Relevanz liefert.

Auch Georg Schima vermutet, dass die beauftragt­e Wirtschaft­sprüfungsk­anzlei BDO einen ausführlic­heren Bericht geliefert habe. Nebenbei bemerkt seien die einst bei Peter Noever (MAK) öffentlich attestiert­en Verfehlung­en vergleichs­weise harmlos gewesen. Gemäß den vorliegend­en Fakten sei eine Verlängeru­ng aus seiner Sicht vom Tisch und eine Neuausschr­eibung der transparen­tere Weg.

Laut informiert­en Quellen hätten sich ernst zu nehmende Husslein-Konkurrent­en gar nicht erst für den Job beworben.

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