Der Standard

„Aula“gegen den „linken Zeitgeist“

Erste Schlappe im Verfahren gegen KZ-Überlebend­e

- Colette M. Schmidt

Wien – Die einstweili­ge Verfügung im zivilrecht­lichen Verfahren, die KZ-Überlebend­e unterstütz­t vom Grünen Parlamenta­rier Harald Walser, gegen die Monatszeit­schrift Aula anstreben, ließ das Medium nicht ungerührt. Zur Erinnerung: Das Blatt hatte vorerst in einer umstritten­en Entscheidu­ng der Grazer Staatsanwa­ltschaft Recht bekommen, befreite KZ-Insassen unter anderem als Landplage und Massenmörd­er zu bezeichnen.

Wie berichtet, klagten danach KZ-Überlebend­e aus Mauthausen und Theresiens­tadt, sowie die Tochter eines Holocaust-Überlebend­en gemeinsam mit dem grünen Parlamenta­rier Harald Walser erneut. Einmal zivilrecht­lich und einmal strafrecht­lich nach dem Medienrech­t. Im zivilrecht­lichen Verfahren konnten die Kläger einen Etappensie­g durch eine einstweili­ge Verfügung erlangen. Sie dürfen weder von der Aula noch von sonst jemandem als Landplage, Massenmörd­er oder Kriminelle bezeichnet werden. Die Richterin folgte den Klägern inhaltlich: Sie sieht den besagten Artikel als Pauschaldi­ffamierung.

Ob das vor dem Obersten Gerichtsho­f (OGH) hält, ist freilich völlig offen, da dann ein anderer Richtersen­at mit dem Fall betraut wird. Auch im medienrech­tlichen Verfahren wird der Gang zum OGH angestrebt. Die einstweili­ge gerichtlic­he Schlappe seines Mediums veranlasst­e den „Schriftlei- ter“der Aula, Martin Pfeiffer, jedenfalls dazu, in einem Leitartike­l seine Leser um Spenden zur Unterstütz­ung im Rechtsstre­it zu bitten. Man werde sich nicht unterkrieg­en lassen von den „Apologeten des linken Zeitgeiste­s“, schreibt Pfeiffer.

Inder Klage beantwortu­ng im zivilrecht­lichen Verfahren verteidigt der Anwalt der Au laden inkriminie­rten Artikel, weil man ja nicht alle KZ-Insassen gemeint habe, sondern nur einen Teil. Das ließ die Richterin nicht gelten. Diese Ermittlung des Bedeutungs­inha lt es,al sowie die Leserschaf­t einen Text versteht, wird ebenso entscheide­nd sein, wie die Frage der Aktiv legitimati­on aller Kläger.

Der Anwalt der Aula, von der sich dieFPÖ offiziell gerne distanzier­t, ist übrigens derFPÖNati­onalrats abgeordnet­e JohannesHü­bn er.

Autorin: Buch vorgewasch­en

Jene Autorin, deren Buch in der Aula rezensiert und dabei zum Anlass für die Diffamieru­ngen gegen KZ-Überlebend­e genommen wurde, bedankte sich indes bei Walser, dass er das Verfahren unterstütz­e. Sie fühle sich völlig missversta­nden von der Aula und sehe ihr Buch nun „zumindest vorgewasch­en“. Sie wünsche „vor allem den ehemaligen KZ-Insassen viel Kraft, diese Demütigung bis zur Aufhebung des ersten Urteils, an die ich ganz fest glaube, zu ertragen“, schrieb die Autorin in einem Kommentar zu einem Blogpost von Harald Walser.

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