Lyoness beschäftigt Justiz
Kritiker der Grazer Rabattfirma haben Klage eingereicht
Graz/Wien – Die in Graz beheimatete Einkaufsgemeinschaft Lyoness hat zwei seiner Kritiker geklagt. In einer Aussendung vom Donnerstag schreibt Lyoness von einer „massiven Schmutzkübelkampagne, deren offenkundiger Zweck es zu sein scheint, gegen Lyoness gezielt Ruf- und Geschäftsschädigung zu betreiben“. Diese Kampagne werde vom Anwalt Josef Fromhold und „einem gewissen Bernhard Ecker lanciert und befeuert“.
Beide, Fromhold wie Ecker, haben in der Causa Lyoness schwere Anschuldigungen gegen die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) erhoben, weil die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Lyoness-Gründer Hubert Freidl und ein Dutzend weiterer Beschuldigter großteils eingestellt werden mussten. Sie werfen dem zuständigen Staatsanwalt Schlamperei vor und haben eine sogenannte Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Oberbehörde eingebracht. In dem Beschwerdeschreiben erheben sie nicht nur Vorwürfe gegen die Justiz, sondern auch gegen Lyoness.
Laut Lyoness sind „sämtliche Vorwürfe ... völlig aus der Luft ge- griffen und somit haltlos“. Gegen die Kritiker ist die Grazer Rabattfirma bereits vor Gericht gezogen und will nun weitere rechtliche Schritte setzen. Gegen Anwalt Fromhold habe man bereits am 2. August 2016 am Wiener Handelsgericht (HG) eine Unterlassungsklage eingebracht, gegen Ecker am Donnerstag am Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz.
Aussage gegen Aussage
„Darüber hinaus sind weitere rechtliche Schritte in Form von Schadenersatzklagen gegen die oben genannten Personen in Vorbereitung, und Lyoness werden selbstverständlich auch weitere rechtliche Schritte gegen derartige Untergriffe setzen“, teilte das Unternehmen mit.
Fromhold und Ecker werfen Lyoness zusammengefasst vor, bei den Kampagnen, mit denen sie Gelder für die Expansion im Ausland einsammeln, Mitglieder mit geschönten Zahlen zu täuschen. In Wirklichkeit, so die von Lyoness vehement zurückgewiesene Anschuldigung, versickerten die Gelder im Lyoness-System. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung. (APA)