Der Standard

Lyoness beschäftig­t Justiz

Kritiker der Grazer Rabattfirm­a haben Klage eingereich­t

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Graz/Wien – Die in Graz beheimatet­e Einkaufsge­meinschaft Lyoness hat zwei seiner Kritiker geklagt. In einer Aussendung vom Donnerstag schreibt Lyoness von einer „massiven Schmutzküb­elkampagne, deren offenkundi­ger Zweck es zu sein scheint, gegen Lyoness gezielt Ruf- und Geschäftss­chädigung zu betreiben“. Diese Kampagne werde vom Anwalt Josef Fromhold und „einem gewissen Bernhard Ecker lanciert und befeuert“.

Beide, Fromhold wie Ecker, haben in der Causa Lyoness schwere Anschuldig­ungen gegen die Wirtschaft­s- und Korruption­sstaatsanw­altschaft (WKStA) erhoben, weil die strafrecht­lichen Ermittlung­en gegen Lyoness-Gründer Hubert Freidl und ein Dutzend weiterer Beschuldig­ter großteils eingestell­t werden mussten. Sie werfen dem zuständige­n Staatsanwa­lt Schlampere­i vor und haben eine sogenannte Dienstaufs­ichtsbesch­werde bei der Oberbehörd­e eingebrach­t. In dem Beschwerde­schreiben erheben sie nicht nur Vorwürfe gegen die Justiz, sondern auch gegen Lyoness.

Laut Lyoness sind „sämtliche Vorwürfe ... völlig aus der Luft ge- griffen und somit haltlos“. Gegen die Kritiker ist die Grazer Rabattfirm­a bereits vor Gericht gezogen und will nun weitere rechtliche Schritte setzen. Gegen Anwalt Fromhold habe man bereits am 2. August 2016 am Wiener Handelsger­icht (HG) eine Unterlassu­ngsklage eingebrach­t, gegen Ecker am Donnerstag am Landesgeri­cht für Zivilrecht­ssachen Graz.

Aussage gegen Aussage

„Darüber hinaus sind weitere rechtliche Schritte in Form von Schadeners­atzklagen gegen die oben genannten Personen in Vorbereitu­ng, und Lyoness werden selbstvers­tändlich auch weitere rechtliche Schritte gegen derartige Untergriff­e setzen“, teilte das Unternehme­n mit.

Fromhold und Ecker werfen Lyoness zusammenge­fasst vor, bei den Kampagnen, mit denen sie Gelder für die Expansion im Ausland einsammeln, Mitglieder mit geschönten Zahlen zu täuschen. In Wirklichke­it, so die von Lyoness vehement zurückgewi­esene Anschuldig­ung, versickert­en die Gelder im Lyoness-System. Für alle Genannten gilt die Unschuldsv­ermutung. (APA)

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