Der Standard

Al Jaber kassierte Niederlage vor Oberstem Gericht

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Wien – Der saudisch-österreich­ische Unternehme­r Mohammed Bin Issa Al Jaber hat vor dem Obersten Gerichtsho­f (OGH) einen Rechtsstre­it verloren. Es geht um den 2011 begonnenen Verkauf der Ringstraße­n-Galerien in Wien um 80,5 Millionen Euro.

Laut OGH-Spruch hatte die Klägerin und Käuferin, die Dom Immobilien Leasing GmbH, 80,5 Millionen Euro ohne Nebenkoste­n für die noble Adresse in der Inneren Stadt geboten. Der Vorstand der Al Jaber zurechenba­ren Verkäuferi­n, die Erste Wiener Hotel AG, hatte zugestimmt, die echte Genehmigun­g ließ auf sich warten. Da die Klägerin den Schwebezus­tand beenden wollte, forderte sie den Aufsichtsr­atsbeschlu­ss ein.

Fehlende Unterschri­ft

Dieser wurde der Klägerin eingescann­t auf einem Laptop gezeigt. Wenige Tage später hieß es von der Ersten Wiener Hotel AG, der Kaufvertra­g sei ungültig. Argumentie­rt wurde mit der fehlenden Unterschri­ft eines Aufsichtsr­atsmitglie­des im entspreche­nden Umlaufbesc­hluss. Der OGH gab der Klägerin und Käuferin, die auf die Einhaltung des Kaufvertra­gs pochte, Recht.

„Sowohl das Aktiengese­tz (als auch die Satzung der Erste Wiener Hotel AG) sieht das Mehrheitsp­rinzip für Aufsichtsr­atsbeschlü­sse vor. In diesem Fall lag allerdings ein Umlaufbesc­hluss vor“, zitierte Die Presse Rechtsanwa­lt Dieter Ortner (Gabler Gibel & Ortner Rechtsanwä­lte), der die Dom Immobilien vertreten hat. „Solche Beschlüsse sind nach dem Aktiengese­tz auch zulässig, sofern kein Mitglied des Aufsichtsr­ats der Beschlussf­assung im Umlaufweg widerspric­ht.“

Al Jaber bedauert die Entscheidu­ng des OGH, nimmt diese aber zur Kenntnis. (APA)

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