Al Jaber kassierte Niederlage vor Oberstem Gericht
Wien – Der saudisch-österreichische Unternehmer Mohammed Bin Issa Al Jaber hat vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) einen Rechtsstreit verloren. Es geht um den 2011 begonnenen Verkauf der Ringstraßen-Galerien in Wien um 80,5 Millionen Euro.
Laut OGH-Spruch hatte die Klägerin und Käuferin, die Dom Immobilien Leasing GmbH, 80,5 Millionen Euro ohne Nebenkosten für die noble Adresse in der Inneren Stadt geboten. Der Vorstand der Al Jaber zurechenbaren Verkäuferin, die Erste Wiener Hotel AG, hatte zugestimmt, die echte Genehmigung ließ auf sich warten. Da die Klägerin den Schwebezustand beenden wollte, forderte sie den Aufsichtsratsbeschluss ein.
Fehlende Unterschrift
Dieser wurde der Klägerin eingescannt auf einem Laptop gezeigt. Wenige Tage später hieß es von der Ersten Wiener Hotel AG, der Kaufvertrag sei ungültig. Argumentiert wurde mit der fehlenden Unterschrift eines Aufsichtsratsmitgliedes im entsprechenden Umlaufbeschluss. Der OGH gab der Klägerin und Käuferin, die auf die Einhaltung des Kaufvertrags pochte, Recht.
„Sowohl das Aktiengesetz (als auch die Satzung der Erste Wiener Hotel AG) sieht das Mehrheitsprinzip für Aufsichtsratsbeschlüsse vor. In diesem Fall lag allerdings ein Umlaufbeschluss vor“, zitierte Die Presse Rechtsanwalt Dieter Ortner (Gabler Gibel & Ortner Rechtsanwälte), der die Dom Immobilien vertreten hat. „Solche Beschlüsse sind nach dem Aktiengesetz auch zulässig, sofern kein Mitglied des Aufsichtsrats der Beschlussfassung im Umlaufweg widerspricht.“
Al Jaber bedauert die Entscheidung des OGH, nimmt diese aber zur Kenntnis. (APA)