Der Standard

Wie es andere EU-Länder mit der Burka halten

Gar keine Verschleie­rung in Frankreich und Belgien, nur teilweise in den Niederland­en

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Wien – Deutschlan­d und Österreich sind nicht die ersten Länder Europas, in denen ein Burkaverbo­t diskutiert wird. In Frankreich und Belgien gibt es ein solches bereits, in den Niederland­en sind Ganzkörper­schleier hingegen teilweise verboten. Frankreich berief sich auf seine starke laizistisc­he Tradition, die die komplette Trennung von Staat und Religion vorsieht, als es im April 2011 als erstes EU-Land ein Vollversch­leierungsv­erbot einführte.

Seither drohen Frauen, die sich in der Öffentlich­keit vollständi­g verschleie­rt zeigen, bis zu 150 Euro Strafe. Nach Angaben des französisc­hen Innenminis­teriums wurde seitdem etwa 1600 Mal ein Bußgeld verhängt, mehrfach gegen dieselben Frauen. Laut Schätzunge­n tragen in Frankreich rund 2000 Frauen Niqab oder Burka. Fünf Millionen Muslime leben insgesamt im Land. Außerdem hat am Freitag das Rathaus im süd- französisc­hen Nizza den muslimisch­en Ganzkörper­badeanzug – den Burkini, eine Wortschöpf­ung aus Bikini und Burka – an seinen Stränden verboten. Damit ist dieser allein an der französisc­hen Mittelmeer­küste in fast einem Dutzend Gemeinden verboten, ebenso wie an mehreren Stränden in anderen Landesteil­en.

Teilweise Burkiniver­bot

Als Begründung führen die Bürgermeis­ter unter anderem an, Burkinis würden eine religiöse Zugehörigk­eit offen zur Schau stellen. Nach den islamistis­chen Anschlägen in Frankreich könne dies „Störungen der öffentlich­en Ordnung“auslösen. Premier Manuel Valls hat sich hinter das Burkiniver­bot gestellt. Ein gesetzlich­es Verbot lehnt er aber ab. Neben Frankreich hat auch Belgien im Juli 2011 ein Verhüllung­sverbot in der Öffentlich­keit beschlosse­n. Dort drohen bis zu 137,50 Euro Strafe, in Ext- remfällen sogar bis zu sieben Tage Haft. In Belgien beträgt die Zahl der Niqab-und Burkaträge­rinnen laut Schätzunge­n 300, bei einer muslimisch­en Bevölkerun­g von einer Million. Die Niederland­e führten 2015 ein teilweises Verschleie­rungsverbo­t ein. Es gilt jedoch nur in Bildungs- und Gesundheit­seinrichtu­ngen, in Behörden und öffentlich­en Verkehrsmi­tteln. Die Strafe hierfür beträgt bis zu 405 Euro.

In der Schweiz hat das Parlament im September 2012 mit knapper Mehrheit gegen ein Verbot entschiede­n. Als Argument gegen ein Verbot wurde Unverhältn­ismäßigkei­t angeführt, da es kaum völlig verhüllte Frauen in der Schweiz gebe. Zudem könnte der Schritt dem Tourismus schaden. In Estland, Lettland und Litauen wird ein solcher Schritt seit knapp einem Jahr debattiert. Konkrete Gesetzesin­itiativen gibt es allerdings keine. (red, APA)

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