Wie es andere EU-Länder mit der Burka halten
Gar keine Verschleierung in Frankreich und Belgien, nur teilweise in den Niederlanden
Wien – Deutschland und Österreich sind nicht die ersten Länder Europas, in denen ein Burkaverbot diskutiert wird. In Frankreich und Belgien gibt es ein solches bereits, in den Niederlanden sind Ganzkörperschleier hingegen teilweise verboten. Frankreich berief sich auf seine starke laizistische Tradition, die die komplette Trennung von Staat und Religion vorsieht, als es im April 2011 als erstes EU-Land ein Vollverschleierungsverbot einführte.
Seither drohen Frauen, die sich in der Öffentlichkeit vollständig verschleiert zeigen, bis zu 150 Euro Strafe. Nach Angaben des französischen Innenministeriums wurde seitdem etwa 1600 Mal ein Bußgeld verhängt, mehrfach gegen dieselben Frauen. Laut Schätzungen tragen in Frankreich rund 2000 Frauen Niqab oder Burka. Fünf Millionen Muslime leben insgesamt im Land. Außerdem hat am Freitag das Rathaus im süd- französischen Nizza den muslimischen Ganzkörperbadeanzug – den Burkini, eine Wortschöpfung aus Bikini und Burka – an seinen Stränden verboten. Damit ist dieser allein an der französischen Mittelmeerküste in fast einem Dutzend Gemeinden verboten, ebenso wie an mehreren Stränden in anderen Landesteilen.
Teilweise Burkiniverbot
Als Begründung führen die Bürgermeister unter anderem an, Burkinis würden eine religiöse Zugehörigkeit offen zur Schau stellen. Nach den islamistischen Anschlägen in Frankreich könne dies „Störungen der öffentlichen Ordnung“auslösen. Premier Manuel Valls hat sich hinter das Burkiniverbot gestellt. Ein gesetzliches Verbot lehnt er aber ab. Neben Frankreich hat auch Belgien im Juli 2011 ein Verhüllungsverbot in der Öffentlichkeit beschlossen. Dort drohen bis zu 137,50 Euro Strafe, in Ext- remfällen sogar bis zu sieben Tage Haft. In Belgien beträgt die Zahl der Niqab-und Burkaträgerinnen laut Schätzungen 300, bei einer muslimischen Bevölkerung von einer Million. Die Niederlande führten 2015 ein teilweises Verschleierungsverbot ein. Es gilt jedoch nur in Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen, in Behörden und öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Strafe hierfür beträgt bis zu 405 Euro.
In der Schweiz hat das Parlament im September 2012 mit knapper Mehrheit gegen ein Verbot entschieden. Als Argument gegen ein Verbot wurde Unverhältnismäßigkeit angeführt, da es kaum völlig verhüllte Frauen in der Schweiz gebe. Zudem könnte der Schritt dem Tourismus schaden. In Estland, Lettland und Litauen wird ein solcher Schritt seit knapp einem Jahr debattiert. Konkrete Gesetzesinitiativen gibt es allerdings keine. (red, APA)