Die Suizidale und die unfreundliche Polizistin
Eine 18-Jährige soll bei einer seltsamen Amtshandlung eine Beamtin verletzt haben
Wien – Dorothea K. (Name geändert, Anm.) hat ein Problem mit der Impulskontrolle. Bei ihrem Prozess wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung echauffiert sich die 18-Jährige immer wieder und stürmt schließlich sogar unter Tränen aus dem Saal.
Am 3. Juli soll sie sich gegen eine Polizistin gewehrt haben, als die sie aus der Wohnung von K.s Schwester entfernen wollte. Vor Richterin Michaela Röggla-Weisz bekennt sich die zweifach Vorbestrafte nicht schuldig bezüglich des Widerstandes, dass sie der Beamtin im Zuge eines Gerangels einen blauen Fleck und leichte Kratzspuren am Arm zugefügt hat, gibt sie dagegen zu.
Die Wohnungsbesitzer riefen nach einem Streit und K.s Selbstmorddrohung Rettung und Polizei. „Wir haben eine Stunde auf den Amtsarzt warten müssen. Es gab die ganze Zeit schon Streit mit der Beamtin“, erzählt die Angeklagte. „Ich hatte einen Asthmaanfall und habe den Beamten um mein Asthmaspray gebeten, sie hat gesagt: ‚Ist das jetzt ein neuer Anmachspruch?‘“Als der Beamte angeboten habe, K. mit dem Streifenwagen nach Hause zu bringen, habe seine Kollegin das mit „Wir sind kein Taxi!“abgelehnt.
Die 300 Euro, die die Beamtin als Schmerzensgeld will, will K. zahlen. „Ich habe mich bei ihr ja sogar entschuldigt, aber sie hat gesagt, das interessiert sie nicht.“
Der Auftritt der Verletzten gerät seltsam. So spricht sie über die Angeklagte als „ihre Wenigkeit“. Interessant auch: K.s Schwester sagt aus, dass der Amtsarzt geäu- ßert habe: „Na bumm. Viel Spaß mit ihr!“, aber keinen Grund für eine Einweisung sah.
Röggla-Weisz verurteilt K. rechtskräftig zu sechs Monaten bedingter Haft und erteilt die Weisung zu Psychotherapie und Bewährungshilfe.