Der Standard

Die Suizidale und die unfreundli­che Polizistin

Eine 18-Jährige soll bei einer seltsamen Amtshandlu­ng eine Beamtin verletzt haben

- Michael Möseneder

Wien – Dorothea K. (Name geändert, Anm.) hat ein Problem mit der Impulskont­rolle. Bei ihrem Prozess wegen Widerstand­s gegen die Staatsgewa­lt und schwerer Körperverl­etzung echauffier­t sich die 18-Jährige immer wieder und stürmt schließlic­h sogar unter Tränen aus dem Saal.

Am 3. Juli soll sie sich gegen eine Polizistin gewehrt haben, als die sie aus der Wohnung von K.s Schwester entfernen wollte. Vor Richterin Michaela Röggla-Weisz bekennt sich die zweifach Vorbestraf­te nicht schuldig bezüglich des Widerstand­es, dass sie der Beamtin im Zuge eines Gerangels einen blauen Fleck und leichte Kratzspure­n am Arm zugefügt hat, gibt sie dagegen zu.

Die Wohnungsbe­sitzer riefen nach einem Streit und K.s Selbstmord­drohung Rettung und Polizei. „Wir haben eine Stunde auf den Amtsarzt warten müssen. Es gab die ganze Zeit schon Streit mit der Beamtin“, erzählt die Angeklagte. „Ich hatte einen Asthmaanfa­ll und habe den Beamten um mein Asthmaspra­y gebeten, sie hat gesagt: ‚Ist das jetzt ein neuer Anmachspru­ch?‘“Als der Beamte angeboten habe, K. mit dem Streifenwa­gen nach Hause zu bringen, habe seine Kollegin das mit „Wir sind kein Taxi!“abgelehnt.

Die 300 Euro, die die Beamtin als Schmerzens­geld will, will K. zahlen. „Ich habe mich bei ihr ja sogar entschuldi­gt, aber sie hat gesagt, das interessie­rt sie nicht.“

Der Auftritt der Verletzten gerät seltsam. So spricht sie über die Angeklagte als „ihre Wenigkeit“. Interessan­t auch: K.s Schwester sagt aus, dass der Amtsarzt geäu- ßert habe: „Na bumm. Viel Spaß mit ihr!“, aber keinen Grund für eine Einweisung sah.

Röggla-Weisz verurteilt K. rechtskräf­tig zu sechs Monaten bedingter Haft und erteilt die Weisung zu Psychother­apie und Bewährungs­hilfe.

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