Promi-Anwalt und Strafrechtsexperte im Visier der Justiz
Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Richard Soyer – Anwalt bestreitet Vorwurf der Begünstigung
Wien/Klagenfurt – Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat ein Ermittlungsverfahren gegen den bekannten Wiener Anwalt Richard Soyer wegen Begünstigungsverdachts eingeleitet. Der Strafrechtler, der auch an der Johannes-Kepler-Universität Linz lehrt, vertritt Ex-Hypo-Vorstand Josef Kircher im Hypo-Prozess zum Fall Monarola.
Soyer soll geäußert haben, ein Mitangeklagter möge doch seine Aussage zugunsten seines Mandanten ändern.
Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Tina Frimmel-Hesse, bestätigte am Donnerstag auf Anfrage das Ermittlungsverfahren wegen versuchter Begünstigung. Soyer wird nun aller Voraussicht nach vom Prozess ausgeschlossen. „Laut Strafprozessordnung ist das so geregelt, dass ein Verteidiger vom Prozess auszuschließen ist, wenn gegen ihn ein Verfahren wegen Begünstigung anhängig ist. Das gilt auch für versuchte Begünstigung“, sagte die Sprecherin des Landesgerichts Klagenfurt, Ute Lambauer, auf APA-Anfrage.
Die Vorsitzende des betreffenden Verfahrens – in dem Fall Rich- terin Sabine Roßmann – muss das allerdings selbst außerhalb der Hauptverhandlung entscheiden. Sollten die Ermittlungen eingestellt werden, so ist dieser Beschluss wieder aufzuheben.
Der Prozess um den Faktenkomplex Monarola war Anfang August schon kurz vor der Urteilsverkündung gestanden, als die Verhandlung überraschend platzte: Staatsanwalt Norbert Ladinig legte einen Amtsvermerk vor, den er kurz zuvor von der Soko Hypo erhalten hatte.
Laut diesem Vermerk soll Soyer vor Prozessbeginn versucht haben, den geständigen Angeklagten zu einer Änderung seiner Aussage zu bewegen und Kircher zu entlasten. Wie der Angeklagte vor der Polizei angab, sei der Vorschlag bei einem Gespräch zwischen Soyer und seinem Verteidiger Hanno Stromberger wenige Tage vor Beginn der Hauptverhandlung aufgekommen.
Der Vorschlag lautete demnach, der Angeklagte könnte doch auch aussagen, dass nicht Kircher Geld bekommen habe, sondern ein unbekannter Kroate. Soyer und Stromberger bestätigten bei Ge- richt, ein Gespräch geführt zu haben – dabei habe es sich aber um ein reines „Fachgespräch unter Juristen“gehandelt, meinten beide. Aufforderung zur Beeinflussung sei es keine gewesen.
Das Strafmaß für Begünstigung liegt bei einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Laut Gesetz wird sanktioniert, wenn jemand einem anderen, „der eine mit Strafe bedrohte Handlung begangen hat, der Verfolgung oder der Vollstreckung der Strafe oder vorbeugenden Maßnahme absichtlich ganz oder zum Teil entzieht“.
Drei Angeklagte
In dem Prozess zur Causa Monarola sind neben Kircher zwei Kärntner Geschäftsleute angeklagt. Sie sollen im Sommer 2007 gemeinsam mit Kircher 1,7 Millionen Euro in drei Tranchen im Geldkoffer von der Hypo Liechtenstein nach Klagenfurt transportiert und einen Teil davon in die eigene Tasche gesteckt haben.
630.000 Euro sollen als Schmiergeld für kroatische Politiker verwendet worden sein, um die Umwidmung eines Grundstücks auf der kroatischen Insel Pag zu erreichen. Der zweitangeklagte Unternehmer sagt aus, die Idee für die Abwicklung der Transaktion sei von Kircher gekommen – und jeder der drei Angeklagten habe 254.000 Euro kassiert. Der zweite angeklagte Geschäftsmann will nur 100.000 Euro bekommen haben. Kircher bestritt, selbst ebenfalls 254.000 Euro erhalten zu haben.
Die Anklage wirft Kircher Untreue und Bereicherung vor und beziffert den Untreueschaden mit 750.000 Euro. Die Zahlungen sollen über die liechtensteinische Gesellschaft Monarola abgewickelt worden sein. Soyer ist in der Öffentlichkeit wegen seiner prominenten Mandanten bekannt, unter anderem vertrat er ExSturm-Präsident Hannes Kartnig und Ex-Bawag-Aufsichtsratschef Günter Weninger. (APA, red)