ARA muss Kartellstrafe zahlen
Sechs Millionen Euro, aber keine Tariferhöhung
Wien – Die ARA (Altstoff Recycling Austria) ist von der EU-Kommission zu einer Kartellstrafe von mehr als sechs Mio. Euro verdonnert worden. Das Unternehmen will das Bußgeld zur Gänze aus dem Eigenkapital zahlen und nicht die Tarife für die Verpackungsentsorgung erhöhen, sagte Vorstand Christoph Scharff. Das Verfahren sei einvernehmlich beendet worden, betonte er.
Wenn die ARA nicht eingelenkt hätte, also sich nicht auf ein sogenanntes Settlement eingelassen hätte, hätte die Strafe bis zu 19 Mio. Euro – rund zehn Prozent des Umsatzes – betragen können. „Das wäre eine existenzielle Gefährdung unseres Unternehmens und des Sammelsystems gewesen“, so Scharff. Da die ARA aber kooperativ war, setzte die EU-Kommission die Strafe um 30 Prozent auf 6,015 Mio. Euro herab.
Laut EU-Kommission hat die ARA Wettbewerber mehrere Jahre am Zugang zu Infrastruktur und am Eintritt in den Abfallwirtschaftsmarkt gehindert. Für ARA- Vorstand Scharff ist die Millionenstrafe eine „Altlastensanierung“bzw. eine „Geschichte, die sich unser Vorgängerunternehmen eingetreten hat“.
Die ARA gehört österreichischen Handelsfirmen, Abpackern, Importeuren und Verpackungsherstellern. Alle Unternehmen, die hierzulande Verpackungen in Verkehr setzen, müssen sich von Gesetzes wegen um die getrennte Sammlung des Verpackungsmülls kümmern. Diese Aufgabe übernimmt die ARA, die nach dem Non-Profit-Prinzip arbeitet. Wenn sie Überschüsse aus Lizenzeinnahmen erwirtschaftet, schüttet sie diese nicht aus, sondern senkt die Entsorgungstarife für ihre Kunden.
Im Haushaltsbereich hatte die ARA bis Anfang 2015 eine Monopolstellung, erst da wurde der Markt liberalisiert. Im gewerblichen Bereich gibt es schon seit mehr als 20 Jahren Wettbewerb. Dennoch hat die ARA nach wie vor einen Marktanteil von rund 80 Prozent, sagte Scharff. (APA)