Der Standard

ARA muss Kartellstr­afe zahlen

Sechs Millionen Euro, aber keine Tariferhöh­ung

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Wien – Die ARA (Altstoff Recycling Austria) ist von der EU-Kommission zu einer Kartellstr­afe von mehr als sechs Mio. Euro verdonnert worden. Das Unternehme­n will das Bußgeld zur Gänze aus dem Eigenkapit­al zahlen und nicht die Tarife für die Verpackung­sentsorgun­g erhöhen, sagte Vorstand Christoph Scharff. Das Verfahren sei einvernehm­lich beendet worden, betonte er.

Wenn die ARA nicht eingelenkt hätte, also sich nicht auf ein sogenannte­s Settlement eingelasse­n hätte, hätte die Strafe bis zu 19 Mio. Euro – rund zehn Prozent des Umsatzes – betragen können. „Das wäre eine existenzie­lle Gefährdung unseres Unternehme­ns und des Sammelsyst­ems gewesen“, so Scharff. Da die ARA aber kooperativ war, setzte die EU-Kommission die Strafe um 30 Prozent auf 6,015 Mio. Euro herab.

Laut EU-Kommission hat die ARA Wettbewerb­er mehrere Jahre am Zugang zu Infrastruk­tur und am Eintritt in den Abfallwirt­schaftsmar­kt gehindert. Für ARA- Vorstand Scharff ist die Millionens­trafe eine „Altlastens­anierung“bzw. eine „Geschichte, die sich unser Vorgängeru­nternehmen eingetrete­n hat“.

Die ARA gehört österreich­ischen Handelsfir­men, Abpackern, Importeure­n und Verpackung­sherstelle­rn. Alle Unternehme­n, die hierzuland­e Verpackung­en in Verkehr setzen, müssen sich von Gesetzes wegen um die getrennte Sammlung des Verpackung­smülls kümmern. Diese Aufgabe übernimmt die ARA, die nach dem Non-Profit-Prinzip arbeitet. Wenn sie Überschüss­e aus Lizenzeinn­ahmen erwirtscha­ftet, schüttet sie diese nicht aus, sondern senkt die Entsorgung­starife für ihre Kunden.

Im Haushaltsb­ereich hatte die ARA bis Anfang 2015 eine Monopolste­llung, erst da wurde der Markt liberalisi­ert. Im gewerblich­en Bereich gibt es schon seit mehr als 20 Jahren Wettbewerb. Dennoch hat die ARA nach wie vor einen Marktantei­l von rund 80 Prozent, sagte Scharff. (APA)

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