Der Porsche unter den Pensionen vor dem Höchstgericht
Verfassungsrichter verhandelten über Notenbank-Pensionen – Wenige Bezieher von Kürzungen betroffen
Wien – Die berühmten Nationalbankpensionen haben am Mittwoch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) beschäftigt. Zentralbetriebsrat und acht Bankpensionisten bzw. zukünftige Bankpensionisten halten die gesetzlichen Einschnitte in ihre Pensionen für verfassungswidrig, am Mittwoch bekamen die betroffenen Parteien Gelegenheit, ihre juristische Sicht der Dinge in einer öffentlichen Verhandlung darzulegen.
Kurz zur Orientierung: Notenbanker der Dienstrechte DB 1 (lief 1993 aus) und DB 2 (galt bis Ende 1997) stehen von der Nationalbank (OeNB) finanzierte Pensionszahlungen von 85 bzw. 80 Prozent ihres Letztbezugs zu; gezahlt wird bis zum Tod der Witwe / des Witwers oder der Waise. Geregelt ist das in privatrechtlichen Einzelverträgen. Seit 2011 stehen die Notenbanker bei Dienstrecht 5, das im Wesentlichen dem ASVG entspricht.
Immer wieder standen die „Luxuspensionen“in der öffentlichen Kritik, schließlich schritt der Gesetzgeber ein und kürzte die Leistungen per zweites Stabilitätsgesetz und Sonderpensionenbegrenzungsgesetz (SPBegrG) – das allerdings gleich in Verfassungsrang erhoben wurde. Genau darin sehen die kämpferischen Notenbanker eines der Probleme. Der Gesetzgeber heble damit den Grundrechtsschutz aus, die Bestimmungen seien gleichheitswidrig und verstießen gegen den Schutz des Eigentums. „Es ist, als ob sie in der Lotterie einen Porsche gewinnen, und dann kommt der Gesetzgeber und nimmt ihnen den weg, weil die anderen billigere Autos haben“, zog die Anwältin der OeNBPensionisten und des Betriebsrats, Katharina Körber-Risak, nach der Verhandlung einen anschaulichen Vergleich. Ein „singulärer, punktueller Eingriff“– wie der Vertreter der Regierung argumentierte – sei das alles zudem nicht.
57 Höchstpensionisten
Aus einer vom VfGH beauftragten OeNB-Stellungnahme an den Gerichtshof erschließen sich Details, wie viele Betroffene zur Kassa gebeten werden und wie hoch deren Einschnitte sind. Laut dieser Rechnung gibt es laut OeNB 57 Bankpensionisten, deren Pension höher ist als 300 Prozent der Höchstbeitragsgrundlage und die somit den „Pensionssicherungsbeitrag“leisten müssten. (2015 entsprachen die 300 Prozent 13.950 Euro im Monat.) Das entspricht 4,31 Prozent aller OeNBPensionsbezieher.
Die höchste monatliche Bruttopension in dieser Gruppe beträgt laut OeNB 34.395,01 Euro, die durchschnittliche Pension 17.500 Euro. Die OeNB hat auch errechnet, wie viel diesen Bankpensionisten durch das neue Begrenzungsgesetz netto verloren gehen: 10,45 Prozent sind es bei der Durchschnittspension, 16,11 Prozent bei der Höchstpension. Die Banker, die den VfGH angerufen haben verlieren 1,18 bis 12,32 Pro- zent netto, die aktiven von ihnen müssen zudem länger arbeiten.
Die Höhe der Pensionen – die OeNB musste von 2009 bis 2013 rund 216 Mio. Euro zuschießen, weil die Erträge aus der Pensionsreserve nicht gereicht haben, es gab aber auch Ausschüttungen – muss man laut Betriebsratsanwältin Körber-Risak gleichsam historisch sehen. Das sei eine „Frage der Generationen“.
Übrigens bekämpfen die Notenbanker auch die Abschaffung des Sterbequartals. Demnach bekam der Hinterbliebene eines DB1-Notenbankers 25 Prozent eines Jah- resentgelts des Verstorbenen ausbezahlt. Gab es keinen nahen Verwandten bzw. Ehepartner, bekam der das Geld, der für das Begräbnis gezahlt hat. Auch dieses Trauerfall-Goodie ist dem Sonderpensionenbegrenzungsgesetz zum Opfer gefallen, das am 1. Jänner 2015 in Geltung trat.
Nach einer Stunde war die öffentliche Verhandlung zu Ende, die Entscheidung der Verfassungsrichter wird es im Lauf des Oktobers geben. Ihr Erkenntnis werden sie schriftlich kundtun – vielleicht aber auch wieder in einer öffentlichen Verhandlung.