Schnizer lässt FPÖ abblitzen
Keine Unterlassungserklärung – Freiheitliche klagen
Wien – Bis Mittwoch hatten die Freiheitlichen dem Verfassungsrichter Johannes Schnizer Zeit gegeben, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Dessen Anwalt hat fristgerecht auf die Forderung der FPÖ reagiert. Schnizer lehnte am Mittwoch eine Unterlassenserklärung ab. Er bleibe bei „seiner persönlichen Meinung“.
Im Schreiben seines Anwalts Michael Pilz an FPÖ-Anwalt Michael Rami heißt es wörtlich: „Herr Dr. Johannes Schnizer hat – wie aus seinen Stellungnahmen auch hervorgegangen ist – gegenüber dem Falter und in der ZiB 2 seine persönliche Meinung zum Ausdruck gebracht. Er hat dabei keinem Deiner Mandanten rechtswidriges Handeln unterstellt.“Es sei das „gute Recht jedes Wahlwerbers, eine Wahl anzufechten, wenn er Rechtswidrigkeiten des Wahlverfahrens vermutet.“Daher, folgerte Pilz weiter, gehe man davon aus, dass „die Angelegenheit erledigt ist“. Schnizer habe seine persönliche Meinung geäußert, also eine Wertung eines Sachverhalts vorgenommen, sagte Pilz später dazu. Der Sachverhalt selbst, die umfangreiche Anfechtungsschrift der Freiheitlichen, sei unumstritten.
Hintergrund: Höchstrichter Schnizer hat sich zwar Anfang der Woche beim Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, Gerhart Holzinger, und bei der Richterkollegenschaft für seine Interviewoffensive entschuldigt. Er bereue den Vorwurf, die Blauen hätten die Wahlanfechtung vorbereitet, heißt es in seinem Schreiben an die Höchstrichter und Höchstrichterinnen. Den Freiheitlichen war dies aber zu wenig, denn: Den Richtern habe er „nicht vorgeworfen, eine kriminelle Vereinigung geleitet zu haben“, hatte FP-Generalsekretär Herbert Kickl umgehend festgehalten. Schnizers Entschuldigung sei „nur eine Seite der Medaille“, die Vorwürfe hätten sich gegen die FPÖ gerichtet.
Für die FPÖ ist der Fall noch lange nicht erledigt. Bereits am Mittwoch kam die klare Antwort: Die Freiheitlichen und ihr Präsidentschaftskandidat kündigten an, Klage gegen Schnizer einzubringen. Schnizer werde wegen übler Nachrede, Kreditschädigung und Ehrenbeleidigung geklagt, sagte der Medienanwalt der Freiheitlichen, Michael Rami. Es habe sich bei Schnizers Äußerung, die FPÖ habe die Anfechtung schon vor der Wahl vorbereitet, eben um „keine bloße Meinungsäußerung“gehandelt. Der FPÖ tue dies sehr leid, da man das Ansehen des Verfassungsgerichtshofes und von Schnizer nicht beschädigen habe wollen, erklärte Anwalt Rami.
FPÖ-Generalsekretär Kickl bedauerte, dass der Höchstrichter die „ausgestreckte Hand nicht ergriffen“habe. Die Vorwürfe gegen die FPÖ „können wir aber so nicht im Raum stehen lassen“, sagte Kickl. Man sei daher gezwungen, „den Gerichtsweg einzuschlagen: Dieser Schritt ist bedauerlich, aber aufgrund des Verhaltens von Herrn Schnizer leider unumgänglich“. (pm, APA) Kolumne Scheuba S. 35
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