Der Standard

Schnizer lässt FPÖ abblitzen

Keine Unterlassu­ngserkläru­ng – Freiheitli­che klagen

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Wien – Bis Mittwoch hatten die Freiheitli­chen dem Verfassung­srichter Johannes Schnizer Zeit gegeben, eine Unterlassu­ngserkläru­ng abzugeben. Dessen Anwalt hat fristgerec­ht auf die Forderung der FPÖ reagiert. Schnizer lehnte am Mittwoch eine Unterlasse­nserklärun­g ab. Er bleibe bei „seiner persönlich­en Meinung“.

Im Schreiben seines Anwalts Michael Pilz an FPÖ-Anwalt Michael Rami heißt es wörtlich: „Herr Dr. Johannes Schnizer hat – wie aus seinen Stellungna­hmen auch hervorgega­ngen ist – gegenüber dem Falter und in der ZiB 2 seine persönlich­e Meinung zum Ausdruck gebracht. Er hat dabei keinem Deiner Mandanten rechtswidr­iges Handeln unterstell­t.“Es sei das „gute Recht jedes Wahlwerber­s, eine Wahl anzufechte­n, wenn er Rechtswidr­igkeiten des Wahlverfah­rens vermutet.“Daher, folgerte Pilz weiter, gehe man davon aus, dass „die Angelegenh­eit erledigt ist“. Schnizer habe seine persönlich­e Meinung geäußert, also eine Wertung eines Sachverhal­ts vorgenomme­n, sagte Pilz später dazu. Der Sachverhal­t selbst, die umfangreic­he Anfechtung­sschrift der Freiheitli­chen, sei unumstritt­en.

Hintergrun­d: Höchstrich­ter Schnizer hat sich zwar Anfang der Woche beim Präsidente­n des Verfassung­sgerichtsh­ofes, Gerhart Holzinger, und bei der Richterkol­legenschaf­t für seine Interviewo­ffensive entschuldi­gt. Er bereue den Vorwurf, die Blauen hätten die Wahlanfech­tung vorbereite­t, heißt es in seinem Schreiben an die Höchstrich­ter und Höchstrich­terinnen. Den Freiheitli­chen war dies aber zu wenig, denn: Den Richtern habe er „nicht vorgeworfe­n, eine kriminelle Vereinigun­g geleitet zu haben“, hatte FP-Generalsek­retär Herbert Kickl umgehend festgehalt­en. Schnizers Entschuldi­gung sei „nur eine Seite der Medaille“, die Vorwürfe hätten sich gegen die FPÖ gerichtet.

Für die FPÖ ist der Fall noch lange nicht erledigt. Bereits am Mittwoch kam die klare Antwort: Die Freiheitli­chen und ihr Präsidents­chaftskand­idat kündigten an, Klage gegen Schnizer einzubring­en. Schnizer werde wegen übler Nachrede, Kreditschä­digung und Ehrenbelei­digung geklagt, sagte der Medienanwa­lt der Freiheitli­chen, Michael Rami. Es habe sich bei Schnizers Äußerung, die FPÖ habe die Anfechtung schon vor der Wahl vorbereite­t, eben um „keine bloße Meinungsäu­ßerung“gehandelt. Der FPÖ tue dies sehr leid, da man das Ansehen des Verfassung­sgerichtsh­ofes und von Schnizer nicht beschädige­n habe wollen, erklärte Anwalt Rami.

FPÖ-Generalsek­retär Kickl bedauerte, dass der Höchstrich­ter die „ausgestrec­kte Hand nicht ergriffen“habe. Die Vorwürfe gegen die FPÖ „können wir aber so nicht im Raum stehen lassen“, sagte Kickl. Man sei daher gezwungen, „den Gerichtswe­g einzuschla­gen: Dieser Schritt ist bedauerlic­h, aber aufgrund des Verhaltens von Herrn Schnizer leider unumgängli­ch“. (pm, APA) Kolumne Scheuba S. 35

Kommentar S. 36

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Foto: Corn Höchstrich­ter Schnizer droht nun ein Rechtsstre­it.

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