Sperre der Kreditkarte ist nicht bei allen Anbietern kostenlos
Wien – Die Sperre von Kreditkarten darf nichts kosten. Das hat im Herbst vergangenen Jahres der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem Urteil gegen die Bawag PSK klargestellt. 2012 ist die Arbeiterkammer (AK) mit einer Verbandsklage gegen die entsprechenden Kundenrichtlinien der Bank vor Gericht gezogen und bekam recht.
Zurück geht das Urteil auf das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG), das Anfang November 2009 in Kraft getreten ist. Die Arbeiterkammer zog auch gegen den Kreditkartenanbieter Paylife (heute Six Payment, Anm.) vor Gericht. Auch hier entschieden die Höchstrichter im heurigen Jahr: Der Kreditkartenanbieter darf nur für ganz bestimmte Nebenleistungen etwas verrechnen. Die Sperre, bzw. der Ersatz der Karte – wofür zuletzt neun Euro verrechnet worden sind – gehören nicht dazu.
Für die Kunden macht das in manchen Fällen einen großen Unterschied: Immerhin zwischen 14 und 40 Euro wurden je nach Karte und Anbieter verrechnet. „Das war eine strittige Frage, jetzt ist sie ausjudiziert“, sagt AK-Experte Christian Prantner. Die Arbeiterkammer geht davon aus, dass mit den Urteilen alle Anbieter gemeint sind.
Das ist allerdings nur halbrichtig. Bindungswirkung entfaltet das Urteil nur zwischen den jeweiligen Parteien, stellt OGHSprecher Raimund Wurzer klar. Wer nun also seine Visa- oder Master-Card vom Kartenanbieter Card Complete hat und sie sperren lässt, bekommt dafür weiterhin 40 Euro in Rechnung gestellt. Bei Card Complete will man den Ausgang eines weiteren von der AK angestrengten Verfahrens abwarten. Bis dahin können betroffene Kunden das Entgelt für Kartensperren zurückfordern und werden es in aller Regel auch erstattet bekommen.