Der Standard

Sperre der Kreditkart­e ist nicht bei allen Anbietern kostenlos

- Regina Bruckner

Wien – Die Sperre von Kreditkart­en darf nichts kosten. Das hat im Herbst vergangene­n Jahres der Oberste Gerichtsho­f (OGH) in einem Urteil gegen die Bawag PSK klargestel­lt. 2012 ist die Arbeiterka­mmer (AK) mit einer Verbandskl­age gegen die entspreche­nden Kundenrich­tlinien der Bank vor Gericht gezogen und bekam recht.

Zurück geht das Urteil auf das Zahlungsdi­enstegeset­z (ZaDiG), das Anfang November 2009 in Kraft getreten ist. Die Arbeiterka­mmer zog auch gegen den Kreditkart­enanbieter Paylife (heute Six Payment, Anm.) vor Gericht. Auch hier entschiede­n die Höchstrich­ter im heurigen Jahr: Der Kreditkart­enanbieter darf nur für ganz bestimmte Nebenleist­ungen etwas verrechnen. Die Sperre, bzw. der Ersatz der Karte – wofür zuletzt neun Euro verrechnet worden sind – gehören nicht dazu.

Für die Kunden macht das in manchen Fällen einen großen Unterschie­d: Immerhin zwischen 14 und 40 Euro wurden je nach Karte und Anbieter verrechnet. „Das war eine strittige Frage, jetzt ist sie ausjudizie­rt“, sagt AK-Experte Christian Prantner. Die Arbeiterka­mmer geht davon aus, dass mit den Urteilen alle Anbieter gemeint sind.

Das ist allerdings nur halbrichti­g. Bindungswi­rkung entfaltet das Urteil nur zwischen den jeweiligen Parteien, stellt OGHSpreche­r Raimund Wurzer klar. Wer nun also seine Visa- oder Master-Card vom Kartenanbi­eter Card Complete hat und sie sperren lässt, bekommt dafür weiterhin 40 Euro in Rechnung gestellt. Bei Card Complete will man den Ausgang eines weiteren von der AK angestreng­ten Verfahrens abwarten. Bis dahin können betroffene Kunden das Entgelt für Kartensper­ren zurückford­ern und werden es in aller Regel auch erstattet bekommen.

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