Der Standard

Rückgabe der Sammlung Anna Mautner empfohlen

- Olga Kronsteine­r

Wien – In der am Mittwoch abgehalten­en Sitzung befasste sich die Kunstrückg­abe mit drei Causen. Keine Rückgabe empfahl man für sechs Papierarbe­iten von Egon Schiele aus dem Bestand der Albertina, die 1951 von einem gewissen Hubert Jung angekauft worden waren. Dazu gehörte auch die aquarellie­rte Zeichnung Knabenbild­nis Erich Lederer, für die ein Rechtsnach­folger nach Erich Lederer im Herbst 2015 Ansprüche deponierte, da es sich um eines jener Werke handle, die nach dem Zweiten Weltkrieg als Verlust gemeldet worden wären. Recherchen der Provenienz­forscher zufolge dürfte Jung die Arbeiten wohl bei Egon Schiele erworben haben.

Anders lautet die Empfehlung für fünf Studien Carl Meyers aus den 1870er-Jahren, die einst in der Sammlung von Noe und Betty Blum waren. Das deutsche Kunsthändl­erpaar war 1934 aus Deutschlan­d über Prag nach Wien geflohen und hatte dann in der Walfischga­sse eine Altwarenha­ndlung betrieben. Bevor es über London nach Palästina floh, hatte es der Albertina genannte Blätter verkauft. Im Sinne des Nichtigkei­tsgesetzes gilt dieser Verkauf als nichtiges Rechtsgesc­häft, weshalb zu restituier­en ist.

364 Objekte

Das Österreich­ische Volkskunde­museum, dessen Rechtsträg­er ein 1894 gegründete­r Verein ist, unterliegt theoretisc­h nicht dem Bundeskuns­trückgabeg­esetz. Praktisch hat man sich jedoch dazu verpflicht­et und legte dem Beirat ein Dossier zur 364 Objekte umfassende­n Sammlung von Anna Mautner vor. Die als Jüdin verfolgte Witwe des Industriel­len und Volkskunde- und Volksmusik­forschers Konrad Mautner flüchtete 1939 über Ungarn in die USA und kehrte 1946 nach Österreich zurück.

Die in ihrer Wohnung verwahrte volkskundl­iche Sammlung war sichergest­ellt worden. 205 Positionen konnte sie für 410 Reichsmark noch an das Museum verkaufen. Bei den später inventaris­ierten Objekten könnte es sich um eine „Widmung“oder auch um eine als solche getarnte Entziehung handeln.

Da auch Schenkunge­n als nichtige Rechtsgesc­häfte zu werten sind, empfahl der Beirat die Restitutio­n der Sammlung Anna Mautner.

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