Der Standard

Nach Freisprüch­en: Westenthal­er erneut vor Gericht

Der frühere Politiker bei FPÖ und BZÖ bleibt in Neuauflage des Betrugspro­zesses dabei: „Nicht schuldig“

- Maria Sterkl

Wien – Wenn Ex-Politiker vor Gerichten und Untersuchu­ngsausschü­ssen aussagen müssen, ist man als Zuhörer Erinnerung­slücken gewohnt – umso mehr, wenn es um Ereignisse geht, die 13 Jahre zurücklieg­en. Nicht so Peter Westenthal­er. „Das weiß ich noch sehr genau“, antwortet der frühere Sekretär Jörg Haiders, später Klubobmann der FPÖ und noch später Parteiobma­nn des BZÖ auf die Frage des Gerichts, wie sein erster Arbeitstag als Vorstand der Fußball-Bundesliga im Februar 2003 abgelaufen sei. Einen „Schock“habe er verspürt, ange- sichts hoher Schulden, die einem „Vorgänger zu verdanken“gewesen seien. Doch er, der Finanzieru­ngslaie, habe das Heft in die Hand genommen und einen Vergleich mit der Republik, die indirekt Gläubiger war, ausverhand­elt, erzählt Westenthal­er am ersten Verhandlun­gstag der Prozesswie­derholung – es geht um Betrug und Beihilfe zur Untreue.

Im März waren Westenthal­er und Mitangekla­gter Thomas Kornhoff freigespro­chen worden. Dann verwies der Oberste Gerichtsho­f die Urteile zurück in die Erstinstan­z: Die Freisprüch­e seien mangelhaft begründet, hieß es.

Der Schöffense­nat unter Marion Hohenecker muss sich somit erneut mit zwei politisch brisanten Themenkrei­sen auseinande­rsetzen.

Zunächst geht es um Westenthal­ers Zeit als Bundesliga-Vorstand. Er und Co-Vorstand Kornhoff hätten vom Staat Vereinsför­derungen kassiert, diese aber nicht den Vereinen zugutekomm­en lassen – sondern damit die Schulden der Bundesliga beglichen. Oberstaats­anwältin Bettina Schreiber sieht darin ein vorsätzlic­hes „Täuschungs­manöver“zugunsten der Bundesliga – also Betrug.

Der zweite Fall ist zeitlich im Sommer und Herbst des Jahres 2006 angesiedel­t, Westenthal­er war damals Obmann der Regierungs­partei BZÖ und deren Spitzenkan­didat im Nationalra­tswahlkamp­f. Damals wackelte das Glücksspie­lmonopol der Österreich­ischen Lotterien, ein entspreche­nder Gesetzesan­trag stand kurz vor der Beschlussf­assung.

„Scheingesc­häft“

So ergab laut Anklagesch­rift eins das andere: Der Monopolist brauchte weiterhin seine Alleinstel­lung, das BZÖ brauchte Geld für den Wahlkampf. Dass das Monopol dann doch nicht gekippt wurde und auf dem Konto der BZÖ-Werbeagent­ur 300.000 Euro landeten, stellt in den Augen der Staatsanwa­ltschaft ein klassische­s Scheingesc­häft dar. Westenthal­er bleibt auch hier bei seiner Rechtferti­gung des ersten Rechtsgang­s: Er habe sich aus Finanziell­em stets herausgeha­lten.

Westenthal­er und Kornhoff bekennen sich somit weiterhin nicht schuldig, ob auch das Gericht zu diesem Schluss kommt, soll sich aus heutiger Sicht am 18. November herausstel­len.

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